Zivile Drohnen in der Industrie: Ohne Regeln geht es nicht

VDI-Fachkonferenz informiert über rechtliche Anforderungen und stellt verschiedenste Anwendungsbereiche dar

Für den privaten Videoclip des Eigenheims ebenso wie für zahlreiche gewerbliche Anwendungen: Drohnen werden immer beliebter. Nach Schätzungen von Branchenkennern wurden im vergangenen Jahr weltweit rund vier Millionen Exemplare der unbemannten Fluggeräte verkauft, davon bis zu 300.000 in Deutschland. Damit verbinden sich unzählige neue Möglichkeiten – aber auch neue Risiken. Gerade Industrieunternehmen, die in Eigenregie oder über Dienstleister Drohnenflüge nutzen, sind gefordert, dabei hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu erfüllen. Informationen zu Regularien, rechtlichen Aspekten, aber auch zu heutigen und zukünftigen Anwendungsbereichen gibt die VDI-Fachkonferenz „Zivile Drohnen im Industrieeinsatz“ am 14. und 15. Juni 2016 in Frankfurt am Main.

Drohnen sind heutzutage als Massenprodukt vielerorts erhältlich, vom Onlineshop bis zum Elektronikdiscounter. In Deutschland, anders als etwa in den USA, ist beim Kauf noch nicht einmal eine Registrierung erforderlich. Experten vermuten: Diese ständige Verfügbarkeit ohne klare Regeln führt womöglich dazu, dass viele Nutzer die mit den Fluggeräten verbundenen Gefahren unterschätzen. Immer wieder kommt es zu kritischen Situationen im Luftverkehr. Zuletzt Mitte März, als am Flughafen Los Angeles beinahe ein Airbus A380 der Lufthansa mit einer Drohne kollidiert ist, wie das US-Magazin Computerworld berichtet. Zu ähnlichen Situationen kam es auch im heimischen Luftraum schon wiederholt.

„Hersteller, Betreiber und Anwender von Drohnen kommen in aller Regel nicht aus der Luftfahrt. Das Sicherheitsdenken, das bei Luftfahrtprofis quasi zur DNA gehört, ist ihnen in dieser Tiefe vielfach fremd“, erklärt Jörg Dittrich, Abteilungsleiter für Unbemannte Luftfahrtsysteme, Institut für Flugsystemtechnik am Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) in Braunschweig sowie Vorstandsmitglied des UAV DACH. Er leitet die VDI-Fachkonferenz und wirbt für ein neues Sicherheitsdenken im Umgang mit der unbemannten Luftfahrt. „Wir brauchen ein durchgehend hohes Qualitäts- und Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten, vom Auftraggeber im Industrieunternehmen bis zum Piloten der Drohne.“ Nachdenklich stimmt ihn etwa, dass „teils Consumer-Drohnen mit Eigenschaften beworben werden, die luftfahrtrechtlich gar nicht erlaubt sind – etwa der ferngesteuerte Flug außerhalb des Sichtfeldes des Drohnenpiloten.“ Klar ist eigentlich: Der Einsatz ziviler Drohnen ist zurzeit nur in direkter Sichtverbindung zum Piloten am Boden erlaubt.

Ein Verantwortungsgefühl im Sinne guter „Airmanship“ erhofft sich auch Dipl. Ing. Uwe Nortmann, Geschäftsführer des UAV DACH und einer der Referenten auf der VDI-Fachtagung. Er gibt zu bedenken: „Namhafte, renommierte Unternehmen können es sich schon aus Image- und Reputationsgründen gar nicht erlauben, mit Zwischenfällen durch Leichtsinnsfehler bei Drohnenflügen in Verbindung gebracht zu werden – von einer möglichen Mithaftung bei eventuellen Sach- und Personenschäden ganz zu schweigen.“ Der UAV DACH sorgt mit Zertifizierungen für einheitlich hohe Qualitätsstandards- ein wichtiges Kriterium, an dem Unternehmen zukünftig vertrauenswürdige Anbieter in diesem Bereich erkennen können.

Denn natürlich verbinden sich mit der Drohnentechnik zahlreiche Chancen gerade für industrielle Anwendungen. Mit entsprechenden Sensoren ausgestattet, können Drohnen schon heute vielfältige Aufgaben übernehmen und dabei Zeit- und Kostenaufwand reduzieren – von Wartung und Inspektion über Vermessung bis hin zu logistischen Funktionen. Der Einsatz von zivilen Flugrobotern für Wartungs- und Inspektionsaufgaben etwa ist heute bereits weit verbreitet – echtes Neuland ist allerdings das Fliegen unter Tage. Über ein erstaunliches Pilotprojekt wird auf der VDI-Fachtagung Christian Kaiser, Geschäftsführer der Copting GmbH aus Braunschweig, berichten. Das Ziel: die Befliegung unter Tage zur Exploration und Instandhaltung von Bergwerken und Schachtanlagen zu ermöglichen, und das trotz aller technischen Schwierigkeiten, etwa den eingeschränkten Reichweiten in der Funkkommunikation zur Drohne. Dies ist nur eines von vielversprechenden Beispielen des Drohneneinsatzes in der Industrie – von Bergbau bis erneuerbare Energien, von der Automobilproduktion bis zum Logistikdienstleister – die im Zuge der zweitägigen Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden.

Die Teilnehmer aus den Industrieunternehmen können auf viele neue Informationen gespannt sein: Welche technischen Anforderungen bestehen für einen zivilen Drohneneinsatz, welche fliegenden Industrielösungen bieten welche Vorteile und welche Anwendungen werden derzeit neu erprobt? Diese und weitere Fragen stehen am 14. und 15. Juni im Mittelpunkt. Der Fachtagung geht am 13. Juni noch ein VDI-Spezialtag mit dem Titel „Das 1×1 für den industriellen Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)“ voraus – eine ideale Vorbereitung auf die VDI-Konferenz. Mehr Informationen und die komplette Agenda gibt es unter www.vdi.de/ziviledrohnen

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