Wachstumsbeschleunigungsgesetz: schwarz-gelbe Klientelpolitik statt Wachstumsfoerderung

Berlin (pressrelations) –

Wachstumsbeschleunigungsgesetz: schwarz-gelbe Klientelpolitik statt Wachstumsfoerderung

Zur ersten Beratung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Finanzausschuss erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Die heutige Beratung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes im Finanzausschuss hat gezeigt, dass es Schwarz-Gelb nicht um Wachstumsimpulse sondern um Partikularinteressen geht. Dies wird an verschiedenen Massnahmen deutlich.

Die geplante Anhebung der Steuerfreibetraege fuer Kinder beguenstigt wegen ihrer progressionsabhaengigen Wirkung vor allem Bezieher hoher Einkommen. Dies wird kaum zu mehr Konsum, sondern vor allem zu einer hoeheren Spartaetigkeit bei diesen gutverdienenden Familien fuehren. Die Anhebung der Steuerfreibetraege ist deshalb weder sozial gerecht noch ein Beitrag zur Wachstumsstaerkung.

Die Einfuehrung des ermaessigten Umsatzsteuersatzes fuer Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe wird keine wachstumsfoerdernde Wirkung haben. Schwarz-Gelb hat auf jegliche Massnahmen verzichtet, die eine Weitergabe der Steuerermaessigung an die Kunden und damit einen zusaetzlichen Nachfrageanreiz sicherstellen wuerden. Die Steuerermaessigung fuer Hoteliers ist deshalb nichts anderes als ein volkswirtschaftlich unsinniges Steuergeschenk an eine einzelne Wirtschaftsbranche.

Von der Beseitigung angeblich krisenverschaerfender Regelungen bei der Unternehmensbesteuerung kann ebenfalls keine Rede sein.

Hinter diesem Vorhaben verbirgt sich vor allem die dauerhafte Ruecknahme wesentlicher Gegenfinanzierungsmassnahmen fuer die Entlastungen bei der Unternehmensteuerreform 2008. Durch die geplanten Aufweichungen der Zinsschranke und der Verlustverrechnungsbeschraenkungen werden keine neuen Wachstumskraefte geweckt, sondern es werden erneut missbraeuchliche Gestaltungsmoeglichkeiten zulasten des Fiskus eroeffnet.

Besonders problematisch sind aber die mit dem Gesetz verbundenen Steuerausfaelle. Sie reissen tiefe Loecher in die oeffentlichen Haushalte und werden insbesondere die Faehigkeit von Laender und Kommunen zur Finanzierung oeffentlicher Investitionen weiter einschraenken. Das schwarz-gelbe Gesetzesvorhaben verschlechtert insoweit die Bedingungen fuer eine echte Wachstumsbeschleunigung.

© 2009 SPD-Bundestagsfraktion – Internet: http://www.spdfraktion.de

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Tierpark Lübeck: Menschen für Tierrechte reichen Beschwerde bei EU-Kommission ein

Aachen (pressrelations) –

Pressemitteilung ? lokal SH
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

25.11.2009

Tierpark Lübeck: Menschen für Tierrechte reichen Beschwerdebei EU-Kommission ein

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat heute bei der Europäischen Kommission förmlich Beschwerde dagegen eingelegt, dass dem Lübecker Tierpark Israelsdorf die Zertifizierung, die nach der EU-Zoorichtlinie für den weiteren Betrieb des Zoos erforderlich ist, erteilt wurde. Der Verband geht davon aus, dass der Tierpark die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und die Genehmigung alleine aufgrund politischer Motivation erteilt wurde.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte, stellt heraus: „Die Tiere im Tierpark Lübeck fristen teilweise seit Jahrzehnten ein klägliches Dasein hinter Gittern in völlig veralteten Gehegen. Obwohl diese eklatanten Zustände bestens bekannt sind, hat die Politik in den letzten Jahren kaum etwas getan, um die Situation für die Tiere zu verbessern.“ So ist auch der Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom September 2008 zur Kündigung des Pachtvertrags mit der Tierparkgesellschaft nach wie vor nicht umgesetzt.

Nachdem dann auch noch im Sommer 2009 die nach EU-Recht erforderliche Zertifizierung erteilt wurde, hat sich der Bundesverband jetzt an die Europäische Kommission gewendet, die für die Einhaltung des EU-Rechts zuständig ist.

„Aufgrund umfangreichen Materials und einer genauen Beschreibung, wie es zu der Zertifizierung kam, haben wir nun die Europäische Kommission von den Zuständen in Lübeck und dem Elend der Tiere in Kenntnis gesetzt. Wir vertrauen darauf, dass die Kommission der Sache nachgeht und sich selbst ein Bild davon verschafft, wie in Lübeck mit europäischem Recht umgegangen wird. Wir hoffen, dass es dann zu einer Wende kommt und wir endlich den Tieren zu einer tiergemäßen Unterbringung verhelfen können“, so Simons weiter.

Die Europäische Kommission kontrolliert, dass die Mitgliedstaaten EU-Recht umsetzen. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, kann die Kommission ihn zur Behebung des Verstoßes auffordern – notfalls auch mit Hilfe eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof. Wenn der Tierpark Lübeck die Voraussetzungen der EU-Zoorichtlinie nicht erfüllt und ihm trotzdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde, liegt ein solcher Verstoß vor.

Kontakt:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Soli ist unverzichtbar

Berlin (pressrelations) –

Soli ist unverzichtbar

„Solange die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, endlich die hohen Vermögen und Einkommen stärker zu besteuern, kann auf den Soli nicht verzichtet werden“, kommentiert die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Barbara Höll, die Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig zu erklären. Höll weiter:

„Das Urteil offenbart einerseits, dass Deutschland auch zwanzig Jahre nach dem Mauerfall noch weit von der Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse entfernt ist; und andererseits, dass die öffentliche Hand dringend mehr Finanzmittel braucht – nicht nur im Osten, sondern auch im Westen.

Angesichts der Ideologie der Bundesregierung, die Reichen und Vermögenden weiter zu entlasten, würde der Wegfall von den 12-13 Milliarden Euro pro Jahr, die der Soli erbringt, noch mehr Armut und Arbeitslosigkeit hervorrufen. Sollte das Bundesverfassungsgericht diesem Urteil folgen, sind sämtliche Steuersenkungspläne der Regierung obsolet.“

F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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