Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation

Berlin (pressrelations) –

Bundeswirtschaftsminister Brüderle begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Reform des Rechtsrahmens für Telekommunikation

Das Europäische Parlament verabschiedete heute mit überwältigender Mehrheit das EU-Telekom-Reformpaket. Genau vor zwei Jahren legte die EU-Kommission Änderungsvorschläge zum Richtlinienpaket vor, über die bis zuletzt intensiv verhandelt wurde. Der Durchbruch mit dem Parlament wurde am 5. November in einem Vermittlungsverfahren erzielt. Im zuletzt noch strittigen Punkt einigten sich Rat und Parlament auf die Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes für Internetnutzer sowie auf eine neue Bestimmung zur Internetfreiheit, wodurch die Rechte der Internetnutzer beträchtlich gestärkt werden. Der Ministerrat stimmte dem Paket bereits in zwei Stufen am 26. Oktober und am 20. November 2009 zu.

Die neuen Bestimmungen greifen deutlich über den verbesserten Rechtsschutz für Internetnutzer hinaus und werden sowohl den Wettbewerb als auch die Verbraucherrechte auf den europäischen Telekommunikationsmärkten spürbar verbessern. Der neue Rechtsrahmen sorgt dafür, dass diejenigen Unternehmen, die in schnellen Internetzugang investieren, auch eine angemessene Rendite erzielen können. Damit werden durchschlagende Impulse für einen Anstieg der Investitionen im Bereich des Netzausbaus und der Netzmodernisierung erwartet. Der überarbeitete Rechtsrahmen für Telekommunikation tritt noch in diesem Jahr in Kraft, sobald die Vorschriften im Dezember 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind. Ab dann läuft für die Mitgliedsstaaten eine 18-Monats-Frist, innerhalb derer sie die Richtlinien in jeweiliges nationales Recht umsetzen müssen.

„Wir werden sogleich mit der Umsetzung der neuen Vorgaben aus Brüssel beginnen und die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einleiten. Die heutige Verabschiedung des Telekom-Reformpakets ist ein deutliches Signal für mehr Wettbewerb und Investitionen in schnellere Telekommunikationsnetze und -dienste. Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher und der Internetnutzer erheblich gestärkt. Es konnte die Aufnahme einer Schutzklausel zur Internetfreiheit durchgesetzt werden, womit ein klares Signal in Bezug auf die Wahrung der Grundfreiheiten in der Informationsgesellschaft gesetzt wird“, erläuterte Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, das Abstimmungsergebnis. „Die investitionsstimulierende Wirkung des Gesamtpakets kommt angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise zur rechten Zeit und wird sich positiv auf die gesamtwirtschaftliche Lage auswirken“, so der Bundeswirtschaftsminister weiter.

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BVDW befürwortet neue ePrivacy-Richtlinie des EU-Parlaments

Düsseldorf (pressrelations) –

BVDW befürwortet neue ePrivacy-Richtlinie des EU-Parlaments

„Telekom Paket“ verabschiedet / EU-Datenschutz auf hohem Niveau deutscher Gesetzgebung

Düsseldorf, 25. November 2009 ? Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. befürwortet die im „Telekom Paket“ der EU enthaltene Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG). Die sogenannte ePrivacy-Richtlinie wurde gestern vom EU-Parlament verabschiedet und hebt den europäischen Datenschutz auf das anerkannt hohe Niveau deutscher Gesetzgebung. Dies schafft europaweit Transparenz und Sicherheit für Verbraucher und gleichzeitig Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen der digitalen Wirtschaft.

Rechtliche Grundlage für Cookies
Die neue ePrivacy-Richtlinie stärkt die Sicherheit und Privatsphäre der Internetnutzer. Entscheidend ist, dass das neue Gesetz eine solide rechtliche Grundlage für Cookie-Management-Tools im Browser und andere komplementäre Anwendungen bietet. Den Internetnutzern kommt auch zugute, dass ihnen in diesem Kontext klare und umfassende Informationen zur Verfügung stehen werden.

Bedeutung für die digitale Wirtschaft
Sobald die deutsche Übersetzung der insgesamt fünf Richtlinien für eine europäische Telekommunikationsrahmengesetzgebung vorliegt, wird eine detaillierte Auswertung der neuen ePrivacy-Richtlinie und der Bedeutung für die digitale Wirtschaft in Deutschland durch den BVDW erfolgen, aus der Handlungsempfehlungen und Umsetzungshilfen gegeben werden.

„Neben unseren Empfehlungen werden wir jetzt natürlich die Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht sehr aufmerksam und im engen Austausch mit den damit befassten politischen Stellen in Berlin begleiten“, skizziert BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich die erforderlichen nächsten Schritte.

Weitere Informationen und Bildmaterial auf Anfrage oder unter:
www.bvdw.org/presseserver/eu_eprivacy/

Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org

Ansprechpartner für die Presse:
Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
notthoff@bvdw.org

Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.

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Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung des Romans ‚Esra‘

Karlsruhe (pressrelations) –

Keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung des Romans „Esra“

Die Klägerin verlangt Geldentschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Roman „Esra“, dessen Verlegerin die Beklagte zu 1 und dessen Autor der Beklagte zu 2 ist. Der Roman erzählt die Liebesgeschichte von „Adam“ und „Esra“, einem Schriftsteller und einer Schauspielerin. Die Klägerin, die sich in der Romanfigur der „Esra“ wiedererkennt, hat nach Erscheinen des Romans ein gerichtliches Verbreitungsverbot erwirkt. Nunmehr begehrt sie zusätzlich eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 ? wegen Verletzung ihres Persönlichkeits-rechts.

Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die besondere Bedeutung der Kunstfreiheit betont. Deren hoher Rang und schrankenlose Gewährleistung gebieten bei der Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung von Persönlichkeits-rechten durch Kunstwerke besondere Zurückhaltung. Obwohl die Veröffentlichung die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten schwerwiegend betraf, bestand im Streitfall kein Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung einer Geldentschädigung. Dabei waren im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift.

Urteil vom 24. November 2009 ? VI ZR 219/08
OLG München ? 18 U 2280/08 ? Urteil vom 8. Juli 2008
LG München I ? 9 O 7835/06 – Entscheidung vom 13. Februar 2008
Karlsruhe, den 24. November 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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