Auszeichnung für Deutsche Post-Innovation

Bonn (pressrelations) –

Auszeichnung für Deutsche Post-Innovation

KUDOS Award für die Deutsche Post
„Beste deutsche mobile Website“

Die Mobile Site von Deutsche Post wurde für ihre Service-Orientierung und Funktionalität geehrt.
Die Deutsche Post ist in München für ihr neues Online-Portal mit dem KUDOS Award ausgezeichnet worden. Damit wurde die nach Einschätzung der Jury „beste deutsche mobile Website“ für ihre Service-Orientierung und Funktionalität geehrt. Erst Ende 2008 hatte das Unternehmen sein neues Internet-Portal vorgestellt, auf dem Nutzer vom Handy aus auf viele postalische Online-Dienstleistungen zugreifen können.
Ingo Bohlken, Chief Marketing Officer der Deutschen Post, erklärte dazu: „Die Ehrung bestätigt die Richtigkeit unserer mobilen Strategie, die neben dem mobilen Portal auch eine Web- sowie eine iPhone-Applikation beinhaltet.“ Mehr und mehr geht die Post dazu über, ihren Kunden auch online die Nutzung vielfältiger postalischer Angebote zu ermöglichen. Diese umfassen etwa die Postfilial- und Postleitzahl-Suche, die Sendungsverfolgung bei Paketen oder Einschreiben, das populäre Handy-Porto, aber auch das komplette Schreiben, Gestalten und Verschicken von Karten und Briefen per Mobiltelefon.
Bohlken bezeichnete die KUDOS-Auszeichnung als „erneuten Beleg für die Innovationskraft der Deutschen Post“, die sich auch künftig in wegweisenden neuen Produkten zeigen werde. Derzeit arbeitet das Unternehmen beispielsweise daran, das Medium Brief mit seinen Attributen Verbindlichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit ins Internet zu bringen. Die Markteinführung dieses Online-Briefs wird im kommenden Jahr erfolgen.

Uwe Bensien
Pressesprecher
Deutsche Post DHL
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Tel.: (0228) 182 9944
Fax: (0228) 182 9880

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Gewerbemietrecht | Sonderkündigungsrecht: Risiko bei gewerblichen Ersteigerungen

Bochum (pressrelations) –

Gewerbemietrecht | Grundstücksversteigerung
Sonderkündigungsrecht: Risiko bei gewerblichen Ersteigerungen

Nach seriösen Schätzungen kommt es in Deutschland bis zum Ende dieses Jahres erstmalig zu mehr als 60.000 Zwangsversteigerungen. Für Immobilienbesitzer oft die letzte Möglichkeit Liquidität zu erhalten, für die Ersteigerer eine Chance, günstig Eigentum zu erwerben. Zwei aktuelle BGH-Entscheidungen verdeutlichen jedoch, dass der Erwerb von Immobilien im Zwangsversteigerungsverfahren risikobehaftet sein kann.

Bochum / Essen, 3. Dezember 2009 +++ Das Gesetz gewährt demjenigen, der ein Grundstück im Zwangsversteigerungsverfahren durch Zuschlag ersteigert, hinsichtlich der bestehenden Mietverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht mit dem Effekt, dass nicht das Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit abgewartet werden muss. Vielmehr kann der neue Eigentümer bestehende Mietverhältnisse mit der gesetzlichen Frist kündigen ? vorausgesetzt die Kündigung erfolgt zum erstmöglichen Termin (§ 57 a Zwangsversteigerungsgesetz, ZVG). Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Miet- und Pachtverhältnisse. Praktische Bedeutung hat die Regelung aber hauptsächlich für Gewerberaummietverhältnisse.

Hier sind feste Vertragslaufzeiten von fünf, zehn und noch mehr Jahren der Regelfall. Daher kann die Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 57 a ZVG durch den neuen Eigentümer für den Mieter gravierende Folgen haben. Vor allem, wenn er die von ihm bei Vertragsabschluss geplante Nutzungsdauer der Mietsache möglicherweise bei weitem nicht ausschöpfen kann.

Besonders nachteilig ist in solchen Fällen die Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Ersteigerer für den Mieter dann, wenn er bei Mietbeginn oder während der Vertragszeit an der Mietsache unter Umständen kostspielige Investitionen vorgenommen hat. Diese würden sich für ihn selbstverständlich nur dann amortisieren, wenn er die Mietsache über die gesamte vertraglich vereinbarte Mietzeit auch tatsächlich nutzen kann. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Mietzeit kann sich die Investition als Fehlinvestition erweisen.

Zu Fallkonstellationen dieser Art hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen im Abstand von nur wenigen Monaten Entscheidungen getroffen, die dem Mieter zugute kommen können und umgekehrt für den Ersteigerer erhebliches Risikopotential offenbaren:

Mit seinen Urteilen vom 29. April (A.Z. XII ZR 66/07) und 16. September (A.Z. XII ZR 71/07) dieses Jahres hat der BGH entschieden, dass dem Mieter im Falle einer planwidrigen vorzeitigen Beendigung seines Mietvertrages wegen nicht amortisierter Investitionen an der Mietsache ein Bereicherungsanspruch zustehen kann. Anspruchsgegner eines solchen Anspruchs ist dann nicht etwa der ursprüngliche Vermieter (bei dem in aller Regel infolge des Zwangsversteigerungsverfahrens ohnehin nichts mehr „zu holen“ ist), sondern der Ersteigerer des Grundstücks.

Die besondere Problematik dieser Entscheidungen liegt ? wie so oft ? in der genauen Bezifferung der Höhe des Bereicherungsanspruchs des Mieters: „Nach der Rechtsprechung des BGH ist nicht der Umfang der Investitionen maßgeblich, sondern allein die Erhöhung des Ertragswertes der Mietsache infolge der vom Mieter geschaffenen Investitionen“, erläutert Dr. Matthias Koch, Mietrechtsexperte bei Aulinger Rechtsanwälte. Es ist also zu klären, welchen Mehrbetrag der Ersteigerer nach Vertragskündigung durch eine Folgevermietung gerade wegen der vom Vormieter erbrachten Investitionen erzielen kann. Bei anderweitiger Vermietung durch den Ersteigerer ist ein Vergleich zwischen der vom früheren Mieter gezahlten und vom Folgemieter geschuldeten Miete noch relativ einfach; bloße Mehreinnahmen infolge von Marktveränderungen kommen dem gekündigten Vormieter natürlich nicht zugute. Schwieriger wird die Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Vormieters dann, wenn die Vergleichsberechnung über viele Jahre in die Zukunft vorgenommen werden muss und dabei eventuell zusätzlich noch Mietentwicklungen aufgrund vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklauseln zu berücksichtigen sind. Vermietet der Ersteigerer die Mietsache gar nicht an einen neuen Mieter, sondern nutzt er die gekündigten Flächen zu eigenen Zwecken, wird zur Bezifferung des Bereicherungsanspruchs in aller Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs des Mieters praktisch unumgänglich.

„Angesichts der schwierigen Rechtslage und der Kürze geltender Fristen ist sowohl dem Ersteigerer, der eine Sonderkündigung aussprechen möchte als auch dem Mieter, der sich einer solchen Kündigung ausgesetzt sieht, kompetenter Rechtsrat zu empfehlen“,
rät Dr. Matthias Koch.

Die Rechtsprechung des BGH macht es deshalb für Ersteigerer wie Mieter erforderlich, folgende Praxistipps zu beherzigen:

Ersteigerer:
? Der Ersteigerer muss rechtzeitig vor dem Ersteigerungstermin prüfen, ob ihm eine Inanspruchnahme durch den Mieter nach den oben geschilderten Grundsätzen droht.
? ? Am ehesten durch Auswertung des Mietvertrages und gegebenenfalls durch klärende Kontaktaufnahme mit dem Mieter.
? ? Insbesondere bei Mietverträgen, die noch eine erhebliche Restlaufzeit aufweisen, kann sich über Jahre hinweg ein erheblicher Bereicherungsanspruch des Mieters ergeben. Erst recht bei Verträgen, die Optionsmöglichkeiten zur Vertragsverlängerung zugunsten des Mieters vorsehen. Diese Umstände muss der Ersteigerer bei seiner Gesamtkalkulation zwingend berücksichtigen, um keine Fehlinvestition zu tätigen.

Mieter:
? Der Mieter muss die von der BGH-Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze kennen und zur Wahrung seiner Rechte geltend machen.
? ? Dabei ist der Mieter erheblichem Zeitdruck ausgesetzt, da die Bereicherungsansprüche gegen den Ersteigerer unter die kurze ? sechsmonatige ? Verjährungsfrist des § 548 BGB fallen dürften. Bei deren Durchsetzung ist es von elementarer Bedeutung, zu beachten, dass die ohnehin kurze Verjährungsfrist mit Mietende zu laufen beginnt. Also zu dem Zeitpunkt, zu dem die vom Ersteigerer unter Bezugnahme auf das Sonderkündigungsrecht ausgesprochene Kündigung wirkt. Eine verspätete Rückgabe der Mietsache durch den Mieter führt also nicht zu einer Fristverlängerung.

Informationen im Internet: www.aulinger.eu

Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.

Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu

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MiniPics ? kunst-voll schenken ist so einfach

Linz (pressrelations) –

MiniPics ? kunst-voll schenken ist so einfach

Die anspruchsvolle Geschenkidee im kleinen Format.

(Linz, 03.12.2009) MiniPics geben einen kleinen Einblick in die Größe der oft verborgenen Details, lassen der Fantasie freien Lauf und laden ein zum Träumen. MiniPics sind nicht nur zum Verschenken, sondern auch zum selber schenken. Mit den Geschenksets können zudem bis zu 3 unterschiedliche Motive für eine Staffelei gewählt wählen und so je nach Stimmung Ihr Lieblingsbild aufstellen.

MiniPics sind Nahaufnahmen der Künstlerin Regine Haunschmidt im Miniaturformat. Die künstlerische Fotografie wird auf Maler-Leinen gedruckt, in Handarbeit auf einen Keilrahmen gespannt und anschließend mit seidenmattem Lack beschichtet, der das Bild vor Lichteinfall und Verschmutzung schützt.

Die Motive sind mit Motivationssprüchen und Zitaten versehen. So bekommt jedes Bild seine eigene, zusätzliche Bedeutung.

MiniPics in Serie
Immer wieder ergeben sich beim Fotografieren ganze Bilderserien. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um zusammengehörige Motive. Bilder dieser Serien können entweder als einzelne Motive oder aber auch als komplette Serien erworben werden.

Die MiniPics Sets Serien bringen reichlich Abwechslung auf die kleine Staffelei. Zur Auswahl stehen kleine Kombinationen mit 2 oder aber auch 3 unterschiedlichen Motiven und einer Staffelei.

MiniPics sind handliche 8 x 8 cm groß und haben überall Platz. Ob auf der Kommode, im Regal oder dem Schreibtisch, sie sind garantiert immer ein Blickfang. Zur Präsentation und passend zum Bild wird jedes Motiv mit einer kleinen Staffelei aus Bambus geliefert. Sicher verpackt und gut geschützt vor Transportschäden.

Über den Online-Shop www.minipics.eukönnen ebenfalls ausgewählte Motive des Projekts „Nahaufnahme“ von Regine Haunschmidt erworben werden.

Kontakt:
MiniPics
Karin Scheidl
minipics@minipics.eu

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Neue Zahlen: Solarstromzubau höher als bislang bekannt – fast zwei Gigawatt für 2008 nachgewiesen, bis zu vier Gigawatt für 2009 erwartet

Aachen (pressrelations) –

Neue Zahlen: Solarstromzubau höher als bislang bekannt – fast zwei Gigawatt für 2008 nachgewiesen, bis zu vier Gigawatt für 2009 erwartet

Berlin, 03. Dezember 2009. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland Solarstromanlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 1.933 Megawatt neu installiert (2007: 1.244 Megawatt). Der Zubau war damit deutlich stärker als prognostiziert wurde. Dies ist das Ergebnis der jährlichen Erhebung des Solarstrom-Magazins PHOTON unter den 850 Netzbetreibern in Deutschland. Für 2009 geht PHOTON von einem Zubau zwischen 3.000 und 4.000 Megawatt aus ? weit mehr als die bislang bekannten Zahlen der Bundesnetzagentur vermuten lassen.

Die von PHOTON ermittelten Daten liegen deutlich über den bisherigen Prognosen. So ging die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebene ‚Leitstudie 2008‘ noch von einem Zubau von 1.250 Megawatt im Jahr 2008 aus. Für 2009 wurde ein Zubau von 1.300 Megawatt erwartet.

Diese Prognose liegt bei weitem zu niedrig, wie bereits die im Oktober von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen aus dem so genannten Anlagenregister zeigen: Demnach wurden von Januar bis September 2009 bereits knapp 1.500 Megawatt neu ans Netz gebracht.

Auf Basis einer Stichprobe unter 119 Netzbetreibern sowie Informationen von Wechselrichterherstellern geht PHOTON jedoch davon aus, dass auch diese Statistik die tatsächlichen Verhältnisse nicht korrekt abbildet. Das Solarstrom-Magazin schätzt die Gesamtleistung der von Januar bis Dezember 2009 in Deutschland neu installierten Photovoltaikanlagen vielmehr auf 3.000 bis 4.000 Megawatt.

Die insgesamt in Deutschland installierte Leistung könnte damit zum Jahresende die Marke von zehn Gigawatt erreichen. Die Stromproduktion aus diesen Anlagen ? rund zehn Terawattstunden ? entspricht einem Atomkraftwerk wie Biblis A. Solarstrom dürfte damit im nächsten Jahr bereits knapp zwei Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken.

PHOTON-Chefredakteurin Anne Kreutzmann: ‚Die hohen Zubauzahlen sind ein Beleg dafür, wie sehr die Photovoltaik bislang unterschätzt wurde. Doch damit Solarstrom nennenswert gegen die Klimakatastrophe wirkt, muss der Zubau noch schneller vorangehen und eher bei zehn Gigawatt pro Jahr liegen.‘ Um solch hohe Raten zu ermöglichen, sollte die Einspeisevergütung für Solarstrom deshalb stärker als geplant gesenkt werden: ‚Die Herstellungskosten für Solarmodule sind aufgrund der Massenproduktion inzwischen sehr niedrig. Angesichts der Klimakatastrophe sollten wir Solarstrom nicht künstlich teuer halten, denn dies würde bei den benötigten hohen Zubauzahlen seine gesellschaftliche Akzeptanz gefährden.‘

PHOTON erhebt jährlich bei den Betreibern von lokalen Stromnetzen, wie viel Solarstromleistung in ihrem Einzugsgebiet im jeweiligen Vorjahr neu angeschlossen wurde. Für 2008 erfasst diese PHOTON-Netzbetreiberstatistik die 850 deutschen Netzbetreiber nahezu komplett, lediglich von zwölf Unternehmen liegen keine Daten vor.

Hintergrunddaten zu den Zubauzahlen, u.a. mit Aufteilung nach Bundesländern:
http://photon.de/photon/photon-aktion_install-leistung.htm

Druckfähige Pressegrafiken:
www.photon.de/presse/grafiken.htm(auf der Seite bis ganz nach unten scrollen)

Nur für die Presse: Weitere Informationen
Bernd Schüßler, Pressesprecher PHOTON, Tel. 01 60 – 160 14 92, bernd.schuessler@photon.de

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Weihnachtsbaum der Kanzlerin sorgt für wohlige Wärme in Kita

Leipzig-Wiederitzsch (pressrelations) –

Weihnachtsbaum der Kanzlerin sorgt für wohlige Wärme in Kita


Woodox spendet Wintervorrat Holzpellets für brandenburgische Kindertagesstätte

Leipzig, den 03. Dezember 2009: Mitte Januar 2010 wird die Woodox Management GmbH den Weihnachtsbaum von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Holzpellets verarbeiten. Der Leipziger Pelletsvertrieb ergänzt die daraus gewonnenen Pellets um einen Wintervorrat und spendet sie einer brandenburgischen Kindertagesstätte. Vergangene Woche übergab der Deutsche Energieholz- und Pelletsverband (DEPV) in Anwesenheit der Woodox Management GmbH der Bundeskanzlerin einen Weihnachtsbaum für das Bundeskanzleramt.

Der rund fünf Meter hohe Baum stammt aus Cunewalde, Landkreis Bautzen in der Oberlausitz. Woodox wird die Fichte im Januar in einem seiner drei Werke in Sachsen und Sachsen-Anhalt zu Pellets verarbeiten. Sie liefert jedoch nur einen Teil der benötigten Wärmeenergie der Kita Kinderland in der brandenburgischen Gemeinde Kloster Lehnin. Daher gleicht der Leipziger Pelletsproduzent Woodox die Differenz aus und spendet sechs Tonnen seiner Holzpellets, die neben Standard-Zertifizierung das DEKRA Gütesiegel tragen. Diese Menge reicht aus, um die Kindertagesstätte über die Wintermonate hinaus mit Wärme zu versorgen.

„Wir möchten gemeinsam mit dem DEPV durch unsere Spende einerseits die Kita Kinderland unterstützen. Gleichzeitig machen wir auf das große Potenzial von Pellets als regenerativen Energieträger der Zukunft aufmerksam“, so Woodox Geschäftsführer Gerhard Kroker.

Heizen mit Holzpellets ist zudem besonders umweltfreundlich, denn Holz erzeugt beim Verbrennen nur soviel CO2, wie es zuvor beim Wachsen aufgenommen hat. Holzpellets sind also der ideale regenerative Energieträger für die kommende Generation, die in der Kita Kinderland gerade heranwächst.

Über die Woodox Management GmbH
Das Unternehmen spezialisiert sich auf die Vermarktung hochwertiger Holzpellets unter dem Markennamen Woodox. Ziel ist es, durch den hohen Qualitätsanspruch der Marke Woodox und das neuartige Anlagenkonzept, das auf Kostenführerschaft und Synergien durch die Bündelung von Partnerwerken setzt, Pellets-Qualität für jeden Konsumenten erlebbar, transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Marke Woodox steht dabei für Sicherheit, Orientierung und Vertrauen. Potenzielle Abnehmer der DINplus und DEKRA geprüften Woodox Pellets sind Privat-Einfamilienhäuser (bestehende Anlagen, Hausneubau, Umrüstung und Sanierung), Gewerbe und Kommunen. Die zu vertreibende Menge an Woodox Pellets beträgt deutschlandweit mehr als 200.000 Tonnen pro Jahr. Durch weitere Partnerwerke sollen zeitnah zusätzliche 100.000 Tonnen pro Jahr für den Vertrieb zur Verfügung stehen. Nach den heutigen Planungen sollen bis zu 20 Prozent der Jahresproduktion in den Export gehen. Woodox ist Mitglied des Deutschen Energie-Pellet-Verbandes e.V.

Für weitere Informationen und Bildmaterial wenden Sie sich gerne an:
Woodox Presse- und Informationsbüro
c/o PUBLIC RELATIONS PARTNERS GmbH
Nicolai Friedrichsen
Bleichstraße 5
61476 Kronberg
Tel.: + 49 (0)6173 9267-0
Fax: + 49 (0)6173 9267-67
friedrichsen@prpkronberg.com
www.prpkronberg.com

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Ministerpräsident Roland Koch: Gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Marktteilnehmern für ein stabiles Finanzsystem

Wiesbaden (pressrelations) –

Ministerpräsident Roland Koch: Gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Marktteilnehmern für ein stabiles Finanzsystem / „Banken müssen ausreichende Kreditversorgung gewährleisten“

Hessisches Finanzplatzkabinett und Bundesregierung einig in Fragen einer neuen europäischen Finanzmarktarchitektur

Für den Weg aus der noch andauernden Finanzkrise hat der Hessische Ministerpräsident Roland Koch heute die Verpflichtung des Landes für die Entwicklung des Finanzplatzes Frankfurt am Main betont und den Willen der Landesregierung bekräftigt, sich für den Standort auch und gerade in schwieriger Zeit einzusetzen. Gleichzeitig forderte Koch die Verantwortung der Marktteilnehmer für ein stabiles Finanzsystem ein. Das Finanzplatzkabinett begrüße daher nachdrücklich das Ergebnis des gestrigen Konjunkturgipfels im Kanzleramt und die Bereitschaft der Banken, in eigener Verantwortung ihre Rolle wieder wahrzunehmen, so der Ministerpräsident.

„Nun muss es eine rasche Umsetzung der Idee eines Kreditfonds für den Mittelstand geben, damit die Banken dieser originären Aufgabe in unserem Wirtschaftssystem nachkommen und für eine ausreichende Kreditversorgung der Unternehmen der Realwirtschaft sorgen.“ Andererseits müsse das verlorene Vertrauen der Anleger zurückgewonnen werden, wofür die Landesregierung ein klares Bekenntnis für strengere Regulierung und Aufsicht als zwingend erachte, sagte der Ministerpräsident im Anschluss an eine Sitzung der Finanzarbeitsplatzgruppe des Hessischen Kabinetts heute in Frankfurt.

Das so genannte Finanzplatzkabinett, dem neben Ministerpräsident Roland Koch auch Wirtschaftsminister Dieter Posch, Justizminister Jörg-Uwe Hahn, die Staatsminister Stefan Grüttner und Michael Boddenberg sowie Staatssekretär Thomas Schäfer in Vertretung von Finanzminister Karlheinz Weimar angehören, erörterte gemeinsam mit dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Jörg Asmussen, aktuelle Fragen zur künftigen Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung in Bezug auf den Finanzplatz Frankfurt. Asmussen sicherte den Mitgliedern des Finanzplatzkabinetts die ungeteilte Unterstützung der Bundesregierung beim weiteren Ausbau des Standorts zu einem Zentrum deutscher und europäischer Finanzaufsicht zu. Dies gelte, so Asmussen, insbesondere für die Umsetzung der Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ansiedlung eines European Systemic Risk Board (ESRB) und zum Ausbau des Versicherungsausschusses CEIOPS. „Das ESRB mit der Funktion eines Frühwarnsystems für systemische Risiken ist ein zentrales Element künftiger Aufsichtsstrukturen“, hob auch Ministerpräsident Koch hervor. Der Ausschuss müsse bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt eingerichtet werden.

Die Mitglieder des Hessischen Finanzplatzkabinetts betonten darüber hinaus die Dringlichkeit der auch räumlichen Zusammenführung der nationalen Bankenaufsicht in Frankfurt, um die inhaltlichen Chancen der Integration der Aufsicht unter die Bundesbank voll auszuschöpfen. Beschlossen wurde außerdem die Einrichtung eines Fachbeirats Finanzplatz zur Institutionalisierung eines kontinuierlichen und geordneten Dialogs der Landesregierung mit den wichtigen Akteuren des Standortes. „Die wichtigste Aufgabe dieses Beirats wird es sein, die Hessische Landesregierung in Bezug auf die Entwicklung des Finanzplatzes Frankfurt fachlich und wissenschaftlich zu unterstützen“, sagte der Hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Dieter Posch. Ein weiterer Beschluss ziele auf eine verbesserte Vermittlung ökonomischen Grundwissens und finanzbezogener Bildung an hessischen Schulen. „Wir wollen dabei vorhandene Initiativen aus der Wirtschaft wie das Projekt ?Banker in die Schulen? von Frankfurt Main Finance aufgreifen und vertiefen. Eine Kooperation mit Fachleuten bietet sich an, um das Wissen praxisnah zu vermitteln“, sagte Posch. Das Finanzplatzkabinett beschloss schließlich, die Vertretung des Finanzplatzes in Brüssel weiter zu stärken. Ausdrücklich begrüßt wurde auch die Initiative der Bundesregierung, das Insolvenzrecht für Banken zu novellieren, um künftige Schieflagen möglichst ohne Beanspruchung des Steuerzahlers abwickeln zu können.

An der Sitzung des Finanzplatzkabinetts hatten zuvor als Gäste auch der Vorsitzende der im vergangenen Jahr gegründeten Marketinginitiative Frankfurt Main Finance, Dr. Lutz Raettig, Deutsche Bank-Vorstandsmitglied Hermann Josef Lamberti und der Versicherungsbeauftragte der Landesregierung, Prof. Dr. Wolfram Wrabetz, teilgenommen. Das Finanzplatzkabinett beschloss im Anschluss an einen Bericht von Lutz Raettig, dass das finanzielle Engagement des Landes für die Marketinginitiative Frankfurt Main Finance über 2010 hinaus fortgesetzt werden soll. Die Finanzplatzarbeitsgruppe geht davon aus, dass die Gründungsinstitute aus der Finanzindustrie diesem Beispiel folgen. Deutsche Bank-Vorstandsmitglied Hermann Josef Lamberti berichtete über die angebahnte organisatorische Kooperation zwischen der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) und Main Finance. Hier bestünden Möglichkeiten zu weiteren Synergien zwischen den beiden Initiativen, so Lamberti. Professor Wolfram Wrabetz informierte über den weiteren Ausbau der ?intellektuellen Infrastruktur? des Versicherungsstandorts Frankfurt durch die Schaffung einer Stiftungsprofessur für Versicherungsrecht und Aufsicht am House of Finance und eines Netzwerks zur Begleitung der Entwicklung von CEIOPS zu einer europäischen Aufsichtsbehörde für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung.

Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Dirk Metz, Sprecher der Landesregierung
Telefon: (0611) 32 39 18, Fax: (0611) 32 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de

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Ein halbes Leben im Unternehmen: Prokurist Max Demler und Ernst Schäfer seit 40 Jahren beim Ziegelwerk Klosterbeuren ? 17 Ehrungen

Babenhausen-Klosterbeuren (pressrelations) –

Ein halbes Leben im Unternehmen: Prokurist Max Demler und Ernst Schäfer seit 40 Jahren beim Ziegelwerk Klosterbeuren ? 17 Ehrungen

Memmingen (jm).
Für ihre besonderen Verdienste um das Unternehmen ehrte das Ziegelwerk Klosterbeuren jetzt insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter gleich zwei Vierziger: Prokurist und Vertriebsleiter Max Demler sowie Staplerfahrer Ernst Schäfer.

„Max, du hast die Geschichte und auch den Erfolg unseres Familienunternehmens in den vergangenen vier Jahrzehnten maßgeblich mitgeprägt“, erklärten die beiden Geschäftsführer des Unternehmens, Hubert L. und Thomas Thater, bei der Ehrung. Max Demler ist nicht nur ein enger Vertrauter der Unternehmerfamilie Thater, sondern auch ein Urgestein in der süddeutschen Baustoffbranche. Als Vertriebsmann ist Demler seit seinem Eintritt maßgeblich am rasanten Aufstieg des Unternehmens zu einem der führenden Ziegelwerke Europas beteiligt.
Genauso lang wie Max Demler ist Staplerfahrer Ernst Schäfer im Unternehmen tätig. In Schäfers Anfangszeit wurden die gebrannten Ziegel in Klosterbeuren noch per Hand aus dem Ofen geholt. „Das kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen, wenn man die hoch automatisierte Fertigung sieht“, so der Jubilar.
Auch die beiden Geschäftsführer des Unternehmens sind Jubilare: Der technische Geschäftsführer Hubert L. Thater ist seit 30 Jahren im Betrieb, sein Bruder Thomas Thater, kaufmännischer Geschäftsführer, seit 20 Jahren.
Mit Betriebsleiter Rudolf Mensinger und Werner Güthler gibt es in diesem Jahr zwei weitere 30-er, auf mehr als 20 Ziegelwerk-Jahre kommen Peter Fieberg und Georg Sonntag. Die weiteren Geehrten, 15 Jahre: Johann Nägele, Gerd Müller, Thorsten Riebe und Anton Strasser, zehn Jahre: Erich Dormayer, Norbert Welp, Wilhelm Waibel, Stefan Milz, Angelika Happ, Bruno Pfeil und Thomas Zint.

Weitere Informationen:
Ziegelwerk Klosterbeuren, Ziegeleistraße 12, 87727 Babenhausen-Klosterbeuren, Telefon 08333/9222-0, Telefax 08333/9222-46, E-Mail info@zwk.de

Bild 1:
hintere Reihe von links: kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Thater (20 Jahre), Betriebsleiter Rudolf Mensinger (30 Jahre), Werner Güthler (30 Jahre), Erich Dormayer (10 Jahre), Johann Nägele (15 Jahre), Norbert Welp (10 Jahre), Peter Fieberg (20 Jahre), Wilhelm Waibel (10 Jahre), Georg Sonntag (20 Jahre), vordere Reihe von links: technischer Geschäftsführer Hubert Thater (30 Jahre), Prokurist Max Demler (40 Jahre), Ernst Schäfer (40 Jahre), Stefan Milz (10 Jahre), Angelika Happ (10 Jahre), Gerd Müller (15 Jahre), Bruno Pfeil (10 Jahre), Anton Strasser (15 Jahre), Thomas Zint (10 Jahre). Es fehlt Thorsten Riebe (15 Jahre)

Bild 2:
von links: technischer Geschäftsführer Hubert Thater (30 Jahre), Prokurist Max Demler (40 Jahre), Ernst Schäfer (40 Jahre), Betriebsleiter Rudolf Mensinger (30 Jahre), Werner Güthler (30 Jahre), kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Thater

Bild 3:
von links: technischer Geschäftsführer Hubert Thater, Ernst Schäfer (40 Jahre), Prokurist Max Demler (40 Jahre), kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Thater

Bild 4:
von links: technischer Geschäftsführer Hubert Thater, Prokurist Max Demler (40 Jahre), kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Thater

Bild 5:
von links: technischer Geschäftsführer Hubert Thater, Ernst Schäfer (40 Jahre), kaufmännischer Geschäftsführer Thomas Thater

Ansprechpartner für die Presse (nicht zur Veröffentlichung): Thomas Thater, kaufmännischer Geschäftsführer

Pressekontakt:
Ingo Jensen, Jensen media GmbH, Hemmerlestr. 4, 87700 Memmingen, Telefon 08331/99188-0, Fax 99188-80, E-Mail: info@jensen-media.de

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Mehr Effizienz im Öffentlichen Dienst: NTS bietet mit ‚Public Services‘ individuelle Lösungen für Behörden und staatliche Einrichtungen

Wilhering (pressrelations) –

Mehr Effizienz im Öffentlichen Dienst: NTS bietet mit ‚Public Services‘ individuelle Lösungen für Behörden und staatliche Einrichtungen

Wilhering, Österreich – Nach dem Ende des Aktenzeitalters in den öffentlichen Verwaltungen und als Folge der wachsenden Erwartungen seitens der Bürger entwickeln sich Behörden und andere staatliche Einrichtungen immer mehr zum Dienstleister. So setzen sie zunehmend auf eine effiziente Datenverwaltung, um Anträge schneller bearbeiten, Wartezeiten für Bürger reduzieren und ihre Arbeitsprozesse flexibilisieren zu können. Die Grundlage für derart effiziente Serviceangebote bilden interaktive, vernetze IT-Systeme und innovative Software-Lösungen, die passgenau auf die Anforderungen im Öffentlichen Dienst zugeschnitten sind.

Das hat auch der europäische Marktführer für Retail Management-Lösungen, NTS New Technology Systems, erkannt und unter dem Schlagwort ‚Public Services‘ unlängst Lösungen speziell für den Öffentlichen Dienst auf den Markt gebracht. ‚Da Speziallösungen im Public Sector eher die Regel denn die Ausnahme sind, verbinden wir mit NTSwincash Public Services die Stabilität und Verlässlichkeit einer Standardlösung mit der Flexibilität einer Individualentwicklung‘, betont Günther Schrammel, CEO der NTS New Technology Systems GmbH (www.ntswincash.com).

Aufbauend auf den bewährten Standardmodulen von NTSwincash bietet der Retail Management-Spezialist maßgeschneiderte Lösungen beispielsweise für die österreichische Bundespolizei. ‚In Zusammenarbeit mit dem österreichischen Innenministerium wurde hierfür eine Spezialapplikation zur Verwaltung streng verrechenbarer Drucksorten entwickelt, die sich seit mehreren Jahren bundesweit erfolgreich im Einsatz befindet‘, gibt Schrammel ein Beispiel aus der Praxis.

Für öffentliche Verwaltungen bestehen überzeugende Vorteile in der Kompatibilität von NTSwincash zur bestehenden IT-Landschaft wie zu Standarddruckern oder zu SAP-Lösungen. ‚Darüber hinaus kann jeder beliebige Vorgang mit NTSwincash optimal auf die Mitarbeiter ausgerichtet und ein Vielzahl von Arbeitsprozessen unterstützend begleitet werden‘, so Schrammel.

Weitere Informationen unter www.ntswincash.com

Über die NTS New Technology Systems GmbH

Die im Jahr 1997 in Linz gegründete New Technology Systems GmbH ist auf die Entwicklung von Kassen- und Retail-Management-Software spezialisiert. Mit „NTSwincash“ hat das österreichische Unternehmen, das sein Head Office in Wilhering unterhält, eine umfassende Lösung entwickelt, die von einer easy-to-use-Kassenlösung als Front End für externe ERP-Systeme bis hin zum umfassenden Retail-Management-System eine breite Palette an effizienten Features beinhaltet. Hierzu zählen Module für die Steuerung und Kontrolle von u.a. Vertriebskanälen, Promotions, Warenbewegungen und Reparaturaufträgen. Zu den Kunden von NTS zählen führende Konzerne wie mobilkom, one, Telefonica / o2, Vodafone, T-Mobile, Swisscom, Orange, E-Plus und Medion.

Presse-Kontakt:

NTS – New Technology Systems GmbH
Dörnbacherstr. 126
A-4073 Wilhering

Herr Christian Leutgöb
Sales Marketing
Telefon: +43 (7221) 87225-11´
Fax: +43 (7221) 87225-88
E-Mail: christian.leutgoeb@ntswincash.com
Web: www.ntswincash.com

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