Bremen, 12. April 2017 – Was wurde aus dem wohl schwerwiegendsten Datenschutz-Verstoß im letzten Jahr? Wie Schmidt + Kampshoff im Juli 2016 berichtete, waren in und um ein verlassenes Klinik-Gelände in Ambach über viele Jahre Befunde, Röntgenbilder und Patientenakten – darunter auch von bekannten Politikern, Designern und Schauspielern – für jedermann frei zugänglich. Erst durch die Fotos eines Fotografen kam der Fall an die Öffentlichkeit. In der Folge ermittelte nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Landesamt für Datenschutz in Ansbach. Das Ergebnis: Die vertraulichen Unterlagen sind inzwischen datenschutzkonform vernichtet worden und das Grundstück wird durch einen Sicherheitsdienst bewacht.
„Die Datenschutzbehörde hat vollkommen richtig gehandelt, indem sie sich zuallererst um die Sicherung und ordnungsgemäße Entsorgung der medizinischen Dokumente kümmerte“, so Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte und Vertriebsleiterin des Schmidt + Kampshoff GmbH. „Dass aber die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, ist sehr überraschend. Bei so einem gravierenden Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz drohen den Verantwortlichen in Deutschland enorme Geldbußen und strafrechtliche Konsequenzen“, so Moreno weiter. „Vermutlich hängt die Verfahrenseinstellung damit zusammen, dass die Verantwortlichen schwer auszumachen sind.“ Die besonders unter deutschen Prominenten bekannte und gefragte Wiedemann-Klinik wurde im Jahr 2004 von dem italienischen Unternehmen Sanacare übernommen. Nach der Insolvenz wenige Monate später verschwanden die Verantwortlichen – ohne die sichere Aufbewahrung und Entsorgung der zurückgelassenen Patientenunterlagen zu regeln.
In Deutschland ist die Aufbewahrung von Patientenakten über zehn Jahre nach der letzten Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Röntgenfilme. Röntgentherapie-Aufnahmen müssen sogar 30 Jahre lang verwahrt bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen muss der Abfallerzeuger die Vernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicherstellen. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gewährleisten das über einen geschlossenen Entsorgungsprozess von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). „Was passieren kann, wenn Abfallerzeuger ihrer Verantwortung nicht nachkommen, zeigt der Fall am Starnberger See: Sensible Diagnosen, Therapien und persönliche Daten können an die Öffentlichkeit gelangen und das Leben wie auch den Ruf der Betroffenen beeinflussen“, resümiert Monica Calvo Moreno. Um dem vorzubeugen, müsse der Gesetzgeber entschieden gegen Datenschutzverstöße vorgehen.
Weiterführende Informationen unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de
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