Gründungszuschuss für Arbeitslose bleibt 2014 – KfW Gründercoaching läuft aus

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–>Im Internet kursieren seit einigen Monaten Beiträge, denen zufolge geplant sei, den Gründungszuschuss ab Januar 2014 komplett einzustellen bzw. weitere Kürzungen vorzunehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Anfrage unseres Kooperationspartners dykiert beratung aus München beantwortet und schriftlich bestätigt, dass der Gründungszuschuss auch weiterhin als Förderinstrument zur Verfügung stehen wird.

Die zuständige Referatsleitung des BMAS gab die Auskunft, dass für das Jahr 2014 weder gesetzlichen Änderungen bezogen auf den Gründungszuschuss geplant seien, noch sei eine Einstellung des Förderinstrumentes vorgesehen: (Zitat) „Der Gründungszuschuss wird arbeitslosen Gründungswilligen im Rechtskreis des SGB III auch weiterhin als ein Förderinstrument  grundsätzlich zur Verfügung stehen wird“.

Die Arbeitslosen, die in den ersten Monaten des Jahres 2014 ihre Gründung planen, gibt diese Nachricht eine gewisse Sicherheit. Ob die künftige Bundesregierung bzw. die Regierungsfraktionen im neuen Bundestag, trotz der aktuellen Auskunft des BMAS, gesetzliche Änderungen planen ist offen. Bei Änderungen ist jedoch davon auszugehen, dass die Umsetzung nach Bekanntgabe in der Regel mehrere Monate dauert.

Endspurt jedoch für diejenigen, die bereits in diesem Jahr den Gründungszuschuss erhalten haben. Es bleibt dabei, dass das KfW Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit mit einer 90% Förderung zum 31.12.2013 ausläuft.
Anträge sollten bis spätestens 15.12.2013 bei der KfW gemeinsam mit einem Gründercoach eingereicht werden. In jedem Fall empfehlen wir Gründern und Gründerinnen sich diese hohe Förderung letztmalig noch in diesem Jahr zu sichern.
Ob dann davon Gebrauch gemacht wird, kann dann in aller Ruhe innerhalb der nächsten 12 Monate entschieden werden.
Unter Umständen würde diese Kürzung dafür sprechen, noch in diesem Jahr den Gründungszuschuss zu beantragen. Hier ist eine individuelle Beratung ratsam.