Insolvenz in der AKURA-Gruppe: Anleger müssen mit Totalverlust rechnen.

Der DVS gründet eine Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger.

Erfurt, 7. März 2011. Pünktlich zum Valentinstag sind zwei Unternehmen aus der Würzburger AKURA-Gruppe mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beschenkt worden: Betroffen sind die AKURA Kapital Management AG und die im Jahr 2003 gegründete AKURA II Kapital Management AG.

In die ungeliebten Schlagzeilen schaffte es die AKURA-Gruppe schon im Oktober letzten Jahres. Unter dem Betrugsverdacht in besonders schwerem Fall sind der ehemalige Geschäftsführer Dieter H. und der ehemalige Vertriebsleiter Hartmut U. der AKURA Kapital Management-Gruppe in Würzburg verhaftet worden. Beide sollen Anlegergelder in nicht unerheblichem zweistelligem Millionenbereich für sich zur Seite geschafft haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Anmeldung zur Insolvenztabelle: Vielleicht bleibt doch etwas übrig

Anlegern, die bei den genannten Unternehmen Genussrechte gezeichnet haben, wird in jedem Fall geraten, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. „Das ist allerdings kein Garant für eventuelle Zahlungen aus der möglichen Insolvenzmasse“, meint dazu DVS-Geschäftsführerin Claudia Lunderstedt-Georgi. „Obwohl die Anleger in diesem Fall mit einem 100-prozentigem Kapitalverlust rechnen müssen, raten wir dennoch zur Anmeldung. Wer Genussrechte erworben hat, muss beachten, dass diese Papiere nachrangig behandelt werden. Das war auch in den entsprechenden Verkaufsprospekten zu lesen. Das heißt, dass im Insolvenzfall die Anlegeransprüche hinter anderen Forderungen gegen die beiden Unternehmen der AKURA-Gruppe stehen.“

Ob bei dem Würzburger Finanzberaterunternehmen genügend Vermögen im Insolvenzverfahren verwertbar sein wird, ist fraglich. „Sollte der finanzielle Restbrocken, der nicht vom Luxusleben der Firmenspitze vertilgt wurde, ausreichen, um alle Gläubiger zu bedienen, so könnten auch die Anleger mit der Anmeldung zur Insolvenztabelle sicher stellen, dass sie bedacht werden“, so Lunderstedt-Georgi weiter.

Vom Fotoshooting vor dem Sportwagen hinter schwedische Gardinen

Als eines der besten Unternehmen weltweit hatte der Vertriebsleiter aus Kitzingen einst seine Firma vollmundig beworben. Wie erwähnt sitzt er – ebenso, wie der Geschäftsführer – seit Oktober in Untersuchungshaft. In Internet-Auftritten posierte Hartmut U. noch vor einem teueren Sportwagen und suchte Vertreter, die ebenfalls fünfstellige Summen pro Monat verdienen wollen.

Derartige Vertreter hatten einfache Handwerker aus dem Würzburger Raum mit Zinsen bis zu zwölf Prozent gelockt. „Gutgläubige Menschen hatten im Vertrauen und teils ohne Kenntnis über die wahren Risiken Bausparverträge und Lebensversicherungen gekündigt, um diese Summe in AKURA-Beteiligungsmodelle zu stecken“, weiß die Geschäftsführerin des DVS in Erfurt. „In den Hochglanzprospekten wimmelte es nur so von Superlativen: Genießen Sie Ihren Wohlstand, Mit größtmöglicher Sicherheit, oder Mit allerbesten Aussichten hieß es dort. Wir glauben nicht, dass die Anleger von den redegewandten Vertretern auch ausreichend über die Risiken beraten wurden. Deshalb gilt es zu prüfen, ob sich ein Fonds-Vermittler nicht schon schadensersatzpflichtig macht, wenn er seinen Kunden nicht klipp und klar erklärt, dass es sich bei derartigen Anlagen um keine sichere Altersvorsorge handelt.“

TÜV Rheinland zaubert: Aus „akzeptabel“ wird „gut“

Besonders peinlich dürften die drohenden Insolvenzverfahren und die damit verbundene Öffentlichkeit für den TÜV Rheinland sein. Für die Transparenz und die Produktplausibilität hatte er dem AKURA II Genussrecht das Prädikat „Gut“ verliehen. Wie BÖRSE ONLINE schon im Jahr 2008 nachgewiesen hatte, war das Urteil des TÜV nicht einmal aufgrund der Prüfungsergebnisse nachvollziehbar. Diese waren nämlich schlecht ausgefallen. Ein Prüfer, der in Würzburg vor Ort war, habe statt „Gut“ das Prädikat „Akzeptabel“ vorgeschlagen. Warum dennoch ein „Gut“ daraus wurde, bleibt ein Rätsel – der TÜV Rheinland hat sich dazu bislang nicht geäußert.

Warnung des DVS: „..drum prüfe, wer sich (vertraglich) bindet“

„Manche Anleger lassen sich so einfach täuschen“, so DVS-Geschäftsführerin Lunderstedt-Georgi. „An der Angel vieler Fonds-Vermittler hängen wirklich gut gemachte Hochglanzprospekte als Köder. In ihnen werden potenzielle Investitionen in den buntesten Farben gemalt. Dem Emissionsprospekt, der ja bei Vertragsunterzeichnung Pflicht ist, wird von vielen Anlegern nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Da müssen die Risiken aber klar und deutlich drinstehen. Auf Grund der redegewandten Beratung im Vorfeld schenken manche Kunden diesem Prospekt aber leider kaum mehr Beachtung.“

Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft für die geschädigten AKURA-Anleger gegründet. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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