Nachfolgeregelung im Familienbetrieb:

Sorgfältige Planung sichert den Fortbestand

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sup.- Ob international tätige Firma oder örtlicher Handwerksbetrieb: Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die Führung eines Unternehmens in jüngere Hände gelegt werden soll. Je komplexer die geschäftlichen Strukturen sind, desto schwieriger die Übergabe, die manchmal sogar eine grundsätzliche Neuorganisation erfordert. Aber auch in kleinen Familienbetrieben kann die Nachfolgeregelung zum großen Problem werden, wenn es z. B. keine Erben gibt oder wenn die Kinder eine ganz andere berufliche Richtung einschlagen. Firmen, deren Inhaber für die Stunde X nicht beizeiten Vorkehrungen treffen, drohen erhebliche wirtschaftliche Nachteile. Diese Risken bestehen sowohl bei einer Übergabe zu Lebzeiten als auch bei testamentarischen Verfügungen. So können unerwartet auftauchende Belastungen z. B. durch Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer oder durch Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche die Liquidität des Unternehmens gefährden. Bei der Ermittlung, Minimierung und gegebenenfalls Absicherung solcher Risiken kann es hilfreich sein, einen auf Ruhestands- und Nachlassregelung spezialisierten Dienstleister wie die Deutsche Nachlass (www.deutsche-nachlass.de) zu konsultieren. Solche Experten können Unternehmern auch Rat vermitteln zur Bewältigung der oftmals schwierigen Aufgabe, die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen des Betriebes mit persönlichen und erbrechtlichen Voraussetzungen abzustimmen.

Selbst bei kleineren Meisterbetrieben sollte der Inhaber bei der Testamentsabfassung niemals nur Formulierungen „von der Stange“ verwenden. Individuelle erbschaftssteuerliche Optimierungen, eine Ausschöpfung der verfügbaren Freibeträge und manchmal auch eine Sicherung der künftigen Handlungsfähigkeit bei minderjährigen Erben können für den Fortbestand des Unternehmens entscheidend sein. Grundsätzlich raten die Spezialisten der Deutschen Nachlass, den Unternehmensnachfolger rechtzeitig einzubinden. Für den gesamten Prozess einer vorausschauend geplanten Übergabe von Verantwortung und Vermögen solle mit einem Zeitrahmen von mindestens fünf Jahren gerechnet werden. Dann bleibt auch genügend Spielraum, eine spätere Betriebsaufspaltung in Folge von Erbauseinandersetzungen zu vermeiden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, durch die Gründung einer unternehmensverbundenen Stiftung die Zersplitterung des Lebenswerks auszuschließen. Unternehmensanteile, die einer steuerbegünstigten gemeinnützigen Stiftung übertragen bzw. vererbt werden, sichern die Kontinuität des Betriebs und erwirtschaften gleichzeitig Mittel für gesellschaftlich wichtige Aufgaben. Gerade dort, wo es im Familienkreis keine geeigneten Kandidaten gibt, kann dies eine Lösung der Nachfolgefrage sein.

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