Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten

Karlsruhe (pressrelations) –

Bundesgerichtshof zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Wasserkosten

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Haftung für die Kosten der Belieferung eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses mit Wasser sowie der Abwasserentsorgung getroffen. Eine Haftung einzelner Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner* für die Forderung des klagenden Versorgungsunternehmen wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Die drei Beklagten sind – neben anderen ? als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft Miteigentümer eines Grundstücks in Berlin. Die Klägerin versorgte dieses Grundstück mit Trinkwasser und entsorgte das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser. Die Klägerin verlangt von den Beklagten als Gesamtschuldner die Zahlung restlichen Entgelts in Höhe von rund 3.600 ? für die von ihr erbrachten Leistungen im Zeitraum von April 2006 bis März 2007. Die Beklagten sind der Ansicht, dass nur die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Forderungen der Klägerin hafte und nicht die jeweiligen Mitglieder als Gesamtschuldner.
Das Amtsgericht hat der Klage gegen eine Beklagte aufgrund eines Anerkenntnisses teilweise stattgegeben; die weitergehende Klage hat es abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Die dagegen gerichtete Revision der beiden anderen Beklagten hatte Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Beklagten nicht als Gesamtschuldner haften. Die Vertragsangebote der Klägerin richteten sich nach dem Wortlaut der Vertragsbedingungen nicht an die einzelnen Wohnungseigentümer, sondern an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Mit der Annahme der Angebote sind Verträge über die Belieferung mit Wasser und die Abwasserentsorgung jeweils mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zustande gekommen. Soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfähig (Beschluss vom 2. Juni 2005 – V ZB 32/05, BGHZ 163, 154; vom Gesetzgeber zum 1. Juli 2007 in der Vorschrift des § 10 Abs. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)** umgesetzt). Dies hat Konsequenzen für das Haftungssystem. Konnte ein Gläubiger für Schulden der Gemeinschaft nach früherer Auffassung sämtliche Wohnungseigentümer als Vertragspartner und somit als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, ist Vertragspartner nunmehr in der Regel die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft. Daneben kommt eine gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sie sich daneben klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. Daran fehlt es im entschiedenen Fall.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun die Miteigentumsanteile der Beklagten feststellen. Denn die Beklagten haften zwar nicht als Gesamtschuldner für die gesamte Forderung, sie haften aber gemäß § 10 Abs. 8 WEG* nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Miteigentumsanteils für die Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemein-schaft.

*§ 421 BGB: Gesamtschuldner
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
**§ 10 WEG: Allgemeine Grundsätze
?
(6) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen. ?Sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden.
?
(8) Jeder Wohnungseigentümer haftet einem Gläubiger nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils (§ 16 Abs. 1 Satz 2) für Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die während seiner Zugehörigkeit zur Gemeinschaft entstanden oder während dieses Zeitraums fällig geworden sind; ?

Urteil vom 20. Januar 2010 ? VIII ZR 329/08
AG Berlin-Spandau, Urteil vom 19. März 2008 ? 13 C 518/07
LG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2008 ? 9 S 7/08
Karlsruhe, den 21. Januar 2010

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Bundestagspräsident Lammert eröffnet die Ausstellung ‚Politik ungeschminkt. studio kohlmeier‘

Berlin (pressrelations) –

Bundestagspräsident Lammert eröffnet die Ausstellung „Politik ungeschminkt. studio kohlmeier“

Zeit: Donnerstag, 28. Januar 2010, 19 Uhr
Ort: Kunst-Raum des Deutschen Bundestages

Die Fotografen Angelika und Bernd Kohlmeier begleiteten im Jahr 2009 sechzehn Abgeordnete des Deutschen Bundestages in deren Wahlkreise, um sie bei ihrer Arbeit zu beobachten und zu porträtieren. Auf diesen Reisen quer durch Deutschland entstanden im Vor- und Umfeld der offiziellen Termine Reportagefotos und Porträts. 48 großformatige Aufnahmen aus diesen Serien werden nun erstmalig im Kunst-Raum des Deutschen Bundestages gezeigt.
Angelika und Bernd Kohlmeier (geb.1962 in München bzw. 1953 in Cuxhaven) gründeten 1985 in Berlin das „studio kohlmeier“. Von Anfang an arbeiten sie an einem besonderen fotografischen Profil, das die auf Langzeitbeobachtung angelegte Reportagefotografie neben den klassischen Sujets auch für Architektur, Städtebau und Personenporträts anwendet. Zudem entwickeln sie im Laufe der Jahre immer wieder technische Neuerungen, die ungewöhnliche Blickwinkel ermöglichen.
Die Ausstellung ist bis zum 28. Februar 2010 dienstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr geöffnet, Eintritt frei. Der Zugang zum Kunst-Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus ist an der Spreeufer-Promenade.
Mehr Informationen unter www.kunst-im-bundestag.de. Presseabbildungen auf Anfrage unter Tel. 030 227 33888.

Zugleich bitten wir um Beachtung und Ankündigung folgender Sonderveranstaltungen:

30. Januar 2010, 18 ? 2 Uhr: Lange Nacht im Kunst-Raum
Die beiden Fotografen führen um 20 Uhr und um Mitternacht durch die Ausstellung, berichten von Ereignissen hinter den Bildern, Aufnahmetechniken und den Herausforderungen zeitgenössischer politischer Fotografie.

30. Januar 2010, 18 ? 2 Uhr: Lange Nacht im Mauer-Mahnmal
Im Mauer-Mahnmal des Deutschen Bundestages kann man die Foto-Ausstellung „Die geteilte Stadt – Topographie der Berliner Mauer“ mit großformatigen Fotografien von Karl-Ludwig Lange aus der Zeit unmittelbar nach dem Mauerfall sehen. Während der Langen Nacht am 30. Januar werden dort zugleich Reden und Musikbeiträge aus der berühmten Demonstration, die am 4. November 1989 auf dem Berliner Alexanderplatz stattfand und an der ? je nach Schätzung ? 500.000 oder sogar 1 Mio. Menschen teilnahmen. Die Ausstellung und die Klanginstallation ergeben gemeinsam ein eindrücklich sinnliches Bild von der Zeit um die Wende 1989/90. (Mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Rundfunkarchivs)

Das Mauer-Mahnmal befindet sich ebenfalls im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Zugang über die Spreeufer-Promenade, Eintritt frei.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: +49 (0)30 227 0
Fax: +49 (0)30 227-36878 oder 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de

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ThyssenKrupp bedroht Menschenleben in Brasilien

Berlin (pressrelations) –

ThyssenKrupp bedroht Menschenleben in Brasilien

„ThyssenKrupp verletzt durch den Bau seines Stahlwerks an der Küste Brasiliens grundlegende Menschenrechte und zerstört ganze Mangrovenwälder. Das Projekt gefährdet damit die Existenzen von 8.000 Fischern und ihren Familien“, so Niema Movassat anlässlich der Hauptaktionärsversammlung von ThyssenKrupp in Bochum auf der ein Vertreter der Fischer, Luis Carlos Oliveira, der wie andere Kritiker des Konzerns unter Morddrohungen leidet, über die Situation vor Ort berichten wird. Das Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Fraktion DIE LINKE weiter:

„Das Stahlwerk in Sepetiba ist eines von vielen Negativbeispielen für deutsche Auslandsinvestitionen. Wenn die neue Bundesregierung Menschenrechte als zentralen Aspekt der Entwicklungszusammenarbeit verankern will, dann muss gerade das für das Handeln deutscher Konzerne im Ausland gelten. Eine Stellungnahme des Entwicklungsministers ist dringend erforderlich.

DIE LINKE unterstützt die Forderung der brasilianischen Anwohnerinnen und Anwohner und der kritischen Aktionäre nach Wiedergutmachung der ökologischen und sozialen Schäden, die das Stahlwerk angerichtet hat. Alle deutschen Unternehmen, so auch ThyssenKrupp in Brasilien, müssen nach den gleichen ökologischen, technischen und sozialen Standards wie in Deutschland arbeiten.

DIE LINKE wird sich mit der Veranstaltung morgen Abend in Berlin, auf der Luis Carlos Oliveira zu Gast sein wird, für die Interessen der Menschen im Süden, die durch deutsche Konzerne geschädigt werden, einsetzen.“

F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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