Richtiger Schritt zur Krisenbewältigung

Berlin (pressrelations) –

Richtiger Schritt zur Krisenbewältigung

Die Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundesrat ist der richtige Schritt, um Deutschland weiter aus dem Tal der Krise zu führen. Die konstruktiven Gespräche zwischen Bund und Ländern im Vorfeld haben sich gelohnt. Alle Beteiligten wissen: Das Gesetz bietet eine weitere Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Die Union setzt ihren eingeschlagenen Kurs zur Krisenbewältigung damit konsequent fort.

Die christlich-liberale Regierung hat sich bewusst dafür entschieden, trotz der Krise Geld für notwendige Entlastungen in die Hand zu nehmen. Dabei gilt im Bezug auf die Verschuldung: Es geht nicht um Wachstum statt Konsolidierung, sondern Konsolidierung durch Wachstum! Nur wenn wir es schaffen, dass Deutschland einen stabilen wirtschaftlichen Aufschwung erfährt, werden wir die Haushalte langfristig im Sinne der Schuldenbremse konsolidieren können.

Mit der Entlastung vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen zum 01.01.2010 schaffen wir die notwendigen Freiräume für Investitionen. Die Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer erleichtert die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Damit wird der Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft deutlich gestärkt.

Gleichzeitig wird Familien mit Kindern durch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ein wichtiges Signal gegeben. Gerade in schwierigen Zeiten brauchen die Familien Rückhalt und das Wissen, dass wir an ihrer Seite sind.

Die CDU wird mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze den Kurs für mehr Wachstum in Deutschland entschieden fortsetzen.

CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 030 – 220 70 0
Fax: 030 – 220 70 111

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BGH-Urteil zum Autokauf: Bundesgerichtshof stoppt betrügerische Kettenverkäufe

München (pressrelations) –

BGH-Urteil zum Autokauf: Bundesgerichtshof stoppt betrügerische Kettenverkäufe

ADAC: Verkäufer muss Erwerb von „Zwischenhändler“ offenlegen

Wer einen gebrauchten Pkw verkauft, muss den Käufer darüber aufklären, wenn er das Fahrzeug nicht von dem im Kfz-Brief eingetragenen Letztbesitzer erworben hat, sondern von einem „fliegenden Zwischenhändler“. Diese Entscheidung des BGH erfüllt eine langjährige Forderung der ADAC-Juristen und schiebt sogenannten „Kettengeschäften“ einen Riegel vor. Mit dem Trick, ein Fahrzeug über anonyme Zwischenhändler weiterzuverkaufen, versuchen Betrüger immer wieder, Tachomanipulationen und Unfallschäden zu verschleiern. Denn so hat der Käufer keine Chance, dem Verkäufer arglistiges Verhalten nachzuweisen. Der kann sich darauf herausreden, dass er die höhere Laufleistung oder den Unfallschaden nicht kannte, weil er das Fahrzeug selbst erst vor kurzem erworben und den Angaben seines Verkäufers vertraut habe. Auf diese Weise entstand mitunter eine lange „Kette“ von Verkäufern, die sich jeweils mit dem Verweis auf den Vorbesitzer entlasten konnten.

Bei dem jetzt vor dem BGH verhandelten Fall wurde dem Käufer vertraglich eine Gesamtfahrleistung von 201 000 Kilometer bescheinigt. Tatsächlich hatte der 4 500 Euro teure Audi A6 aber bereits 340 000 Kilometer auf dem Buckel. Aus dem Kfz-Brief waren nur zwei Vorbesitzer ersichtlich, das Fahrzeug war aber bereits über zwei Zwischenhändler weiterverkauft worden, die nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragen waren. Einer dieser Zwischenhändler war dem Verkäufer nur als „Ali“ bekannt, von dem anderen Zwischenhändler existierten keinerlei Kontaktdaten.

Darüber hätte der Verkäufer laut Bundesgerichtshof aufklären müssen: „Denn ohne einen entsprechenden Hinweis geht der Käufer davon aus, dass der Vertragspartner das Fahrzeug von demjenigen übernommen hat, der als letzter Halter im Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist.“ Hat der Verkäufer das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf selbst von einer Person mit unbekannter Identität erworben, liegt der Verdacht nahe, dass die Einschaltung unbekannter Zwischenhändler lediglich dazu dient, bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs, wie Manipulationen am Kilometerzähler oder einen Unfallschaden zu verschleiern. Die Verlässlichkeit der Angaben zum Fahrzeug wird dadurch grundlegend entwertet. Der ADAC rät Interessenten, beim Kauf solcher Fahrzeuge besonders vorsichtig zu sein. Es gibt in der Regel keinen vernünftigen Grund, warum Zwischenhändler, die nicht in die Papiere eingetragen sind, eingeschaltet werden sollten.

Rückfragen:
Maximilian Maurer
(089) 7676-2632

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Acatech-Chef Kagermann fordert visionäre technologische Großprojekte

Hamburg (pressrelations) –

Acatech-Chef Kagermann fordert visionäre technologische Großprojekte

Der profilierteste Technologieberater der Bundesregierung, Henning Kagermann, fordert, neue „visionäre Großprojekte“ gegen die Krise aufzulegen. Auf EU-Ebene sollten dafür die Weichen gestellt werden, sagte der Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (Acatech) in einem Interview mit der Zeitschrift manager magazin (erscheint heute, 18. Dezember). „Wenn jedes Land seine Innovationsansätze im Alleingang fördert, dann fehlt finanzielle Schlagkraft.“

Als Beispiel nannte der frühere Vorstandsvorsitzende des Softwarekonzerns SAP das Desertec-Projekt, mit dem ein vornehmlich deutsches Konzernkonsortium Solarstrom in Nordafrika produzieren und nach Europa leiten will. Kagermann regte an, dieses Vorhaben zu öffnen und zu einem EU-übergreifenden Programm auszubauen. „Das muss alles grenzüberschreitend laufen, sonst entwickeln diese Vorhaben nicht die Wucht, um in den globalen Markt durchzudringen.“ Mit rein nationaler Politik lasse sich der internationale Hochtechnologiewettbewerb nicht gewinnen. „Um da mithalten zu können, brauchen wir mehr Mut zum Klotzen. Das geht aber nur in einer europäischen Lösung.“ Dafür solle an anderer Stelle gespart werden.

Auch die deutsche Technologiepolitik lässt nach Kagermanns Meinung zu wünschen übrig. Neben den Subventionen für konkrete Projekte müsse es auch Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung (F E) geben. „Wir wollen eine staatliche Förderung von F E, wie sie auch bei unseren größten Wettbewerbern, in den USA, Großbritannien und Japan, üblich ist.“

Die Technologieförderung soll sich nach Kagermanns Meinung künftig auf zwei Felder konzentrieren. Als erstes Feld nannte er „die Errichtung einer Infrastruktur für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung in Europa“. Sie solle alle Elemente von der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Quellen, über intelligente Stromnetze, Elektroautos, stromsparende Haushaltsgeräte und Maschinen bis hin zur IT-Steuerung umfassen. „Da können wir Spitzentechnologie entwickeln, neue Exportchancen erschließen und auch noch das Klima retten.“

Als zweites großes Entwicklungsfeld fordert Kagermann, „die Chancen der demografischen Entwicklung“ zu nutzen. Es gehe darum, Technologiekonzepte zu entwickeln, die dafür sorgen, dass „zukünftig neun Milliarden Menschen auf unserer Erde mit Nahrung und Wasser versorgt werden können, ohne Raubbau an den Ressourcen zu treiben. Dies stellt uns vor große technologische, organisatorische und zivilisatorische Herausforderungen.“

Autor: Henrik Müller,
Telefon: 040/3080-0538

manager magazin
Kommunikation
Ute Miszewski,
Telefon: 040/3007-2178
E-Mail: Ute_Miszewski@manager-magazin.de

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Umverteilungsbeschleunigungsgesetz sollte es heißen

Berlin (pressrelations) –

Umverteilungsbeschleunigungsgesetz sollte es heißen

Zur Zustimmung des Bundesrates zum „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ erklärt der Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, Dietmar Bartsch:

Die Zustimmung zum sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung ist erkauft mit Geld, das die Regierung Merkel gar nicht hat. Die Entlastung von Konzernen, Groß-Erben und Besserverdienern sowie von Hotels wird finanziert durch eine massive Belastung der Haushalte von Ländern und Kommunen. Spannend wäre es, zu erfahren, welche Bescherung die Kanzlerin ihren Landesfürsten unter den Baum legt. Wie hoch ist der Kaufpreis von Schleswig-Holstein?

Es ist nicht die Zeit für Steuergeschenke an wenige, die von der Allgemeinheit im kommenden Jahr durch Einschnitte ins ohnehin löchrige soziale Netz aufgefangen werden müssen. Der alte Stiefel neoliberaler Politik, wonach Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden, wird von Schwarz-Gelb allen Konsequenzen zum Trotz fortgeführt.

Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird nur eines beschleunigt: Die Umverteilung von unten nach oben. DIE LINKE fordert eine Abkehr vom linke Tasche-rechte Tasche-Prinzip. Dringend geboten wären eine Millionärssteuer, eine gerechte Erbschaftssteuer, ein Spitzensteuersatz, der den Namen verdient und eine Börsenumsatzsteuer.

So kann die Verschuldung der öffentlichen Haushalte reduziert werden.

Der Bundeshaushalt muss saniert werden, aber nicht zu Lasten der Länder und Kommunen.

URL: www.die-linke.de

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Die Kosten steigen, der Nutzen schwindet, die Gefahr bleibt

Berlin (pressrelations) –

Die Kosten steigen, der Nutzen schwindet, die Gefahr bleibt

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die geplante elektronische Gesundheitskarte vorerst nur in abgespeckter Version einführen. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

„Bisher galt die elektronische Gesundheitskarte als unsicher und teuer, also überflüssig. Abgespeckt ist sie vielleicht sicher, gleichwohl immens teuer.

Die geschätzten Kosten für die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte schwanken zwischen 700 Millionen und zwei Milliarden Euro.

Die Kosten steigen, der Nutzen schwindet, die Gefahr für sensible Daten bleibt.

DIE LINKE fordert angesichts nicht abreißender Datenskandale ein Moratorium für alle datenschutzrelevanten Großprojekte. Die Gesundheitskarte gehört dazu.“

F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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T-Systems gewinnt weiteren Großauftrag

Bonn (pressrelations) –

T-Systems gewinnt weiteren Großauftrag

T-Systems gewinnt in Südafrika Großaufträge mit einem Gesamtvolumen im deutlich dreistelligen Millionenbereich. Mit künftig rund 2.600 Mitarbeitern rückt die Großkundensparte der Deutschen Telekom unter die Top 3 im südafrikanischen Outsourcing-Markt und wird größter Anbieter von SAP-Services in der Republik am Kap.

Zwei Mega-Verträge mit Eskom und Transnet
Für den Energieversorger Eskom und das Transportunternehmen Transnet wird T-Systems ab dem 1. Januar 2010 die gesamte Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) bereitstellen. Die beiden halbstaatlichen Unternehmen haben die Anteile an ihrem bisherigen IKT-Dienstleister „arivia.kom“ an T-Systems veräußert. Gleichzeitig vereinbarten sie jeweils einen Fünf-Jahres-Vertrag mit der Telekom-Tochter. Die Komplett-Outsourcing-Verträge sind Teil der Strategie von Eskom und Transnet, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren und Infrastrukturleistungen vom externen Markt einzukaufen. Ziel ist es, von Innovationen der IKT-Branche frühzeitig zu profitieren, die Kosten zu senken und Einsparungen für neue Initiativen wie den Ausbau der südafrikanischen Infrastruktur gezielter nutzen zu können. Durch den Vertrag mit Eskom erweitert T-Systems ebenfalls seine Basis im Bereich Systemintegration und gewinnt zusätzliches Know-how in der Fertigungsbranche und im öffentlichen Sektor.

„Nach BP und Philips ist das der dritte große Vertriebserfolg in kürzester Zeit. Der neue Mega-Auftrag bestätigt, dass wir bei unserer internationalen Ausrichtung genau die richtige Wachstumsstrategie verfolgen“, sagt Reinhard Clemens, Vorstand Deutsche Telekom und CEO von T-Systems. „Solche Großaufträge legen das Fundament für unser Geschäft in den kommenden Jahren und verschaffen uns in wichtigen Märkten die notwendige Schlagkraft, um globalen Konzernen attraktive Services vor Ort zu bieten.“

Mit Arivia erhält T-Systems Zugang zu wichtigen Kunden im südafrikanischen Markt, darunter die Flughafengesellschaft (Airports Company SA), die staatliche IT-Agentur SITA und das Ministerium für Wasserwirtschaft und Umweltfragen. Zu den bisher betreuten Kunden von T-Systems zählen unter anderen der Finanzdienstleister OMG, der Versicherungskonzern Sanlam, Baumaschinenhersteller Komatsu sowie der Automobilhersteller Daimler.

Über Eskom
Weitere Informationen unter www.eskom.co.za

Über Transnet
Weitere Informationen unter www.transnet.net

Über T-Systems
Mit einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen betreibt T-Systems die Informations- und Kommunikationstechnik (engl. kurz ICT) für multinationale Konzerne und öffentliche Institutionen. Auf dieser Basis bietet die Großkundensparte der Deutschen Telekom integrierte Lösungen für die vernetzte Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft. Rund 46.000 Mitarbeiter verknüpfen bei T Systems Branchenkompetenz mit ICT-Innovationen, um Kunden in aller Welt spürbaren Mehrwert für ihr Kerngeschäft zu schaffen. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte die Großkundensparte einen Umsatz von rund 9,3 Milliarden Euro.

URL: www.telekom.de

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Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert

Karlsruhe (pressrelations) –

Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen, auch wenn dieses noch andauert

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) auch dann von Amts wegen zu entscheiden ist, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.

Die Schuldnerin beantragte am 1. Februar 2002 die Eröffnung des Insolvenz-verfahrens über ihr Vermögen sowie Restschuldbefreiung. Sie trat ihre pfändbaren Forderungen auf Bezüge oder Renten für sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder ab. Mit Beschluss vom 28. Februar 2002 hat das Amtsgericht das Insolvenzverfahren zum 1. Mai 2002 eröffnet. Als die Laufzeit der Abtretung endete, war das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif.

Im Regelfall wird nach Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung das Insolvenzverfahren aufgehoben. Es schließt sich bis zum Ablauf der 6-Jahres-Frist die Wohlverhaltensperiode an. Im vorliegenden Fall war nach Ablauf der 6 Jahre noch nicht einmal die Restschuldbefreiung angekündigt gewesen. Die Wohlverhaltensperiode hatte noch nicht begonnen. Das Insolvenz-verfahren dauerte an. Deshalb war zu entscheiden, ob in solchen Fällen das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten ist, bevor Restschuldbefreiung erteilt wird.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Nach Ablauf von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist über die Restschuldbefreiung endgültig zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist. Nur so kann der Zweck des Gesetzes verwirklicht werden, dem redlichen Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenz-verfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen.

Beschluss vom 3. Dezember 2009 IX ZB 247/08
Amtsgerichts Dresden 556 IN 273/02 Beschluss vom 6. Mai 2008
Landgericht Dresden 5 T 507/08 Beschluss vom 11. Juni 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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