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Kleine Novelle des Filmförderungsgesetzes soll Unterstützung des deutschen Kinofilms auch für die Zukunft sichern
Das Bundeskabinett hat heute einen Novellierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Diese Novelle soll verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Bemessungskriterien für die verschiedenen Einzahler der Abgabe zur Unterstützung des deutschen Kinofilms bei der Filmförderungsanstalt (FFA) Rechnung tragen.
In der Vergangenheit fehlte es an einem gesetzlichen Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter. Nach einer Verständigung mit den Fernsehanbietern und den sie tragenden Bundesländern werden entsprechende Abgabemaßstäbe nun gesetzlich verankert. Auf diese Weise soll die wirkungsvolle und nachhaltige Unterstützung des Kinofilms in Deutschland durch die FFA weiter ermöglicht werden. Die Filmförderung der FFA hatte in der Vergangenheit entscheidenden Anteil an der Entstehung erfolgreicher deutscher Filme. Der im letzten Jahr auf 27 Prozent gestiegene Marktanteil deutscher Produktionen der höchste Anteil aller Zeiten dokumentiert deren Bedeutung auch für die Kinobetreiber.
Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen waren auch bisher zu Zahlungen verpflichtet, die aber auf der Grundlage von Verträgen mit der FFA erfolgten. Die neue Regelung konkretisiert somit die bereits bisher bestehende Verpflichtung zu Beiträgen an die FFA. Faktisch bestand auch in der Vergangenheit bereits eine Abgabengerechtigkeit zwischen den verschiedenen Gruppen, die Zahlungen nach dem FFG leisten. Durch die Novelle wird dies nun gesetzlich abgesichert.
Der neu geregelte Abgabemaßstab der Fernsehanbieter orientiert sich an dem bereits bestehenden Abgabesatz der Kinobetreiber. Es wird jedoch berücksichtigt, dass die Fernsehveranstalter im Unterschied zu den Kinobetreibern keine unmittelbare Förderung durch die FFA erhalten und zudem nur einen Teil ihrer Einnahmen mit Kinofilmen erzielen. Der Abgabemaßstab bemisst sich daher am Anteil aller Kinofilme am Gesamtprogramm. Wie bei den Abgaben der Kinobetreiber und der Videowirtschaft ist es hierbei unerheblich, ob es sich um deutsche oder ausländische Kinofilme handelt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bisher fehlenden gesetzlichen Abgabemaßstab für Fernsehveranstalter eine Ungleichbehandlung gegenüber den Kinobetreibern und der Videowirtschaft gesehen. Für diese galt schon bisher eine gesetzlich bestimmte Abgabenverpflichtung, gegen die mehrere Kinobetreiber geklagt hatten. Mit der Gesetzesnovelle wird den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts nun entsprochen. Das novellierte FFG soll noch vor der Sommerpause 2010 verabschiedet werden.
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Brasilianischer Musiker und Grammy-Gewinner Ivan Santos am 05.02.10 Gast im Clube Pessoa der Academia Suárez, Frankfurt
Veranstaltungstipp | Portugiesisch | Frankfurt | 05.02.10 |
Ein Service der Academia Suárez – International House Frankfurt
Der Spezialist für Spanisch und Portugiesisch in Frankfurt | http://www.suarez.de
Ivan Santos, brasilianischer Musiker und Komponist, gewann in 2005 mit seinem Song ‚Ninguém faz idéia‘ einen Grammy. Am 5. Februar wird er Gast im Clube Pessoa der Academia Suárez – International House Frankfurt sein.
Im Clube Pessoa werden in portugiesischer Sprache unterhaltsam Themen aus Portugal oder Brasilien präsentiert. Die Teilnehmer lernen oder sprechen Portugiesisch und sind an der Kultur Portugals und Brasiliens interessiert.
An diesem Abend wird Ivan Santos die brasilianische Musik erläutern und natürlich auch einige Kostproben geben. Alle Teilnehmer können sich am Gespräch beteiligen.
Ivan Santos wurde in Paraíba geboren, wo die Volkskultur im Verlauf der Jahrhunderte aus der Mischung von indianischen, afrikanischen, portugiesischen und arabischen Elementen entstanden war. Dort begann er, Musik zu machen, bevor er in Rio de Janeiro 13 Jahre lang als freischaffender Musiker und Komponist lebte. Ivan lebt seit mehr als zehn Jahren in Frankfurt, während dieser Zeit war er jedoch auch immer in der Musikszene Brasiliens präsent.
Daten zur Veranstaltung:
Veranstalter: Academia Suárez – International House Frankfurt
Ort: Goetheplatz 11, 60313 Frankfurt, http://www.suarez.de
Datum: Freitag, 5. Februar 2010
Uhrzeit: 20.00 Uhr
Eintritt: 7 Euro
Anmeldung: per Mail an info@suarez.de
Sie möchten regelmässig zum Clube Pessoa eingeladen werden?
Anmeldung Verteiler unter http://www.suarez.de/deutsch/news/index.html
Kontakt und weitere Informationen:
Martin Friedrich: Tel. (069) 133 888 0, maf@suarez.de
Academia Suárez ? International House Frankfurt
Goetheplatz 11, 60313 Frankfurt
Tel.: (069) 133 888 0 ? info@suarez.de? www.suarez.de
Academia Suárez OHG, Handelsregister Frankfurt/Main, HRA 44124
Partnereinrichtung des spanischen Instituto Cervantes / Centro Asociado
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