Comarch und Inspur beabsichtigen gemeinsame Erschließung des chinesischen ERP-Marktes
München, 13.01.2010 – Comarch und die chinesische Inspur Group haben sich über die Grundzüge eines Joint Venture zur gemeinsamen Erschließung…
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München, 13.01.2010 – Comarch und die chinesische Inspur Group haben sich über die Grundzüge eines Joint Venture zur gemeinsamen Erschließung…
WeiterlesenMainz,13. Januar 2010. Check-Analyse und die Fachpresse stimmen überein: Anleger des Trend Capital-Solarfonds Sonne Italiens können die höchste Rendite bei…
WeiterlesenVDE 17: Vergleich zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie der BUND Berlin und Brandenburg haben heute dem vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich für den Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals (SPK) zugestimmt. Danach wird der SPK für moderne Güterschiffe vertieft, aber nicht mehr verbreitert. Durch den Verzicht auf die Verbreiterung kann die Baumreihe am Nordufer des SPK erhalten werden.
Zum Abschluss der Vergleichsverhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Enak Ferlemann:
„Das Bundesverkehrsministerium begrüßt den Abschluss des Vergleichs ausdrücklich. Damit hat ein jahrelanger Streit endlich ein Ende. Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 kann nun zügig und umweltfreundlich vollendet werden. Das ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung in Berlin und Brandenburg. Gleichzeitig werden mit dem von unserer Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgearbeiteten Vorschlägen die Eingriffe in Havel und Spree erheblich verringert. Nur die Fahrrinne wird vertieft. Damit erhalten wir das Erscheinungsbild einer wunderschönen Fluss- und Seenlandschaft. Unsere Wasserstraßen sollen sowohl den modernen Schiffsverkehr bewältigen als auch den Natur- und Umweltschutz berücksichtigen.“
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanal war vom BUND beklagt worden. Daraufhin hatte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Vergleichsvorschläge erarbeitet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Vergleich angeregt. Der BUND hat dem Vergleich zugestimmt. Der geänderte Planfeststellungsbeschluss ist nun rechtskräftig.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
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WeiterlesenLandkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen
Hannover – Mit dem neu ernannten Behindertenbeauftragten für den Landkreis Wittmund hat der Landesbehindertenrat, der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Netzwerkes behinderter Frauen und der im beratenden Ausschuss des Integrationsamtes vertretenen Behindertenverbände 100 Mitglieder. Der Landebeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, führt den rasanten Zuwachs an Landesbehindertenratsmitgliedern auch auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zurück. Dieses regelt in § 12 Abs. 4, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, einen Behindertenbeirat oder ein vergleichbares Gremium für ihren Zuständigkeitsbereich zu berufen.
„So sehr diese Entwicklung zu begrüßen ist, so wichtig ist es auch, darauf hinzuweisen, dass in Übertragung der Bestimmung des § 10 Abs. 1 NBGG, Mitglieder der Behindertenbeiräte und kommunale Behindertenbeauftragte Menschen mit Behinderungen sein sollten. Dies ergibt sich nicht nur aus der analogen Bestimmung für den Landesbehindertenbeauftragten, sondern auch aus dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Karl Finke.
Nur wer erkennt, dass behinderte Menschen am besten selbst ihre Interessen erkennen und auch vertreten können, und wer ihnen diese Möglichkeit nicht nimmt, wird der auch in Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. „So wird der Gedanke der Inklusion in praktische Arbeit vor Ort umgesetzt“, erläutert Karl Finke.
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Aspirin Co. sollen rezeptpflichtig werden
Berlin – Große Packungen des Schmerzmittels Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, will der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsgrößen für bislang rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel begrenzen: im Fall von ASS auf zehn Gramm ? das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
Sollten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und danach der Bundesrat der Empfehlung des Expertengremiums folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch kleine Packungen; für 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.
Auch bei den Schmerzmitteln Ibuprofen, Diclofenac, Propyphenazon und Phenazon soll es Anpassungen geben. Erst im vergangenen Jahr war die OTC-Packungsgröße für Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol auf zehn Gramm beschränkt worden.
Den vollständigen Beitrag finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de
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Generika steigern Absatz – und verlieren Umsatzanteile
Berlin – Obwohl mehr denn je Generika von Ärzten verordnet und in Apotheken abgegeben werden, haben die qualitativ hochwertigen aber preiswerten Folgeprodukte patentfrei gewordener Arzneimittel erneut Umsatzanteile im Arzneimittelmarkt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verloren. Von Januar bis November 2009 waren 62 Prozent aller an GKV-Versicherte auf ärztliches Rezept abgegebenen Arzneimittel Generika. Dies entspricht einer Zunahme von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Segment der patentfreien Wirkstoffe (generikafähiger Markt) lag die so genannte Generikaquote sogar bei 81 Prozent (von Januar bis November 2008 waren es 78 Prozent).
Dennoch sank als Folge des anhaltenden Preiswettbewerbs der Wertanteil der Generika an den Arzneimittelausgaben auf Basis des Apothekenverkaufspreises um einen Prozentpunkt auf 28 Prozent. Legt man den Abgabepreis der pharmazeutischen Unternehmungen zugrunde (ohne Handelsaufschläge und Mehrwertsteuer) mussten die Krankenkassen sogar nur 21 Prozent ihrer Ausgaben für Generika aufbringen.
Alle diese Zahlen basieren auf den offiziellen Listenpreisen, die jedoch die tatsächlichen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr korrekt widerspiegeln. Tatsächlich gab die GKV noch deutlich weniger für Generika aus. Denn durch die Arzneimittelrabattverträge erhalten die Kassen von den Unternehmen weitere Preisnachlässe, deren genaue Höhe zwar ihr Geheimnis bleibt, die aber die Erlöse der Hersteller zusätzlich zum Preiswettbewerb nochmals dramatisch reduzieren.
Mehr über die Entwicklung des Arzneimittelmarktes kann man online über den Marktdatenservice von Pro Generika erfahren, den der Branchenverband ab sofort unter http://www.progenerika.demit den aktualisierten Zahlen des Monats November 2009 bereithält. Die Daten basieren auf Berechnungen der unabhängigen Marktforschungsinstitute IMS HEALTH und INSIGHT Health.
Mit seinem Marktdatenservice trägt Pro Generika dazu bei, die Transparenz der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.
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Thomas Porstner, Pressesprecher
Tel. 030/81616090
E-Mail: info@progenerika.de
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Eschborn (pressrelations) – Bundesapothekerkammer aktualisiert Leitlinie zur Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen Berlin – Die Bewohner von Pflegeheimen werden von…
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