Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

Hannover (pressrelations) –

Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

Hannover – Mit dem neu ernannten Behindertenbeauftragten für den Landkreis Wittmund hat der Landesbehindertenrat, der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Netzwerkes behinderter Frauen und der im beratenden Ausschuss des Integrationsamtes vertretenen Behindertenverbände 100 Mitglieder. Der Landebeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, führt den rasanten Zuwachs an Landesbehindertenratsmitgliedern auch auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zurück. Dieses regelt in § 12 Abs. 4, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, einen Behindertenbeirat oder ein vergleichbares Gremium für ihren Zuständigkeitsbereich zu berufen.

„So sehr diese Entwicklung zu begrüßen ist, so wichtig ist es auch, darauf hinzuweisen, dass in Übertragung der Bestimmung des § 10 Abs. 1 NBGG, Mitglieder der Behindertenbeiräte und kommunale Behindertenbeauftragte Menschen mit Behinderungen sein sollten. Dies ergibt sich nicht nur aus der analogen Bestimmung für den Landesbehindertenbeauftragten, sondern auch aus dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Karl Finke.

Nur wer erkennt, dass behinderte Menschen am besten selbst ihre Interessen erkennen und auch vertreten können, und wer ihnen diese Möglichkeit nicht nimmt, wird der auch in Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. „So wird der Gedanke der Inklusion in praktische Arbeit vor Ort umgesetzt“, erläutert Karl Finke.

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Aspirin & Co. sollen rezeptpflichtig werden

(pressrelations) –

Aspirin Co. sollen rezeptpflichtig werden

Berlin – Große Packungen des Schmerzmittels Acetylsalicylsäure (ASS, Aspirin) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, will der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Packungsgrößen für bislang rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel begrenzen: im Fall von ASS auf zehn Gramm ? das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.

Sollten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und danach der Bundesrat der Empfehlung des Expertengremiums folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch kleine Packungen; für 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.

Auch bei den Schmerzmitteln Ibuprofen, Diclofenac, Propyphenazon und Phenazon soll es Anpassungen geben. Erst im vergangenen Jahr war die OTC-Packungsgröße für Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Paracetamol auf zehn Gramm beschränkt worden.

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Generika steigern Absatz – und verlieren Umsatzanteile

Berlin (pressrelations) –

Generika steigern Absatz – und verlieren Umsatzanteile

Berlin – Obwohl mehr denn je Generika von Ärzten verordnet und in Apotheken abgegeben werden, haben die qualitativ hochwertigen aber preiswerten Folgeprodukte patentfrei gewordener Arzneimittel erneut Umsatzanteile im Arzneimittelmarkt der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verloren. Von Januar bis November 2009 waren 62 Prozent aller an GKV-Versicherte auf ärztliches Rezept abgegebenen Arzneimittel Generika. Dies entspricht einer Zunahme von 2 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im Segment der patentfreien Wirkstoffe (generikafähiger Markt) lag die so genannte Generikaquote sogar bei 81 Prozent (von Januar bis November 2008 waren es 78 Prozent).

Dennoch sank als Folge des anhaltenden Preiswettbewerbs der Wertanteil der Generika an den Arzneimittelausgaben auf Basis des Apothekenverkaufspreises um einen Prozentpunkt auf 28 Prozent. Legt man den Abgabepreis der pharmazeutischen Unternehmungen zugrunde (ohne Handelsaufschläge und Mehrwertsteuer) mussten die Krankenkassen sogar nur 21 Prozent ihrer Ausgaben für Generika aufbringen.

Alle diese Zahlen basieren auf den offiziellen Listenpreisen, die jedoch die tatsächlichen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr korrekt widerspiegeln. Tatsächlich gab die GKV noch deutlich weniger für Generika aus. Denn durch die Arzneimittelrabattverträge erhalten die Kassen von den Unternehmen weitere Preisnachlässe, deren genaue Höhe zwar ihr Geheimnis bleibt, die aber die Erlöse der Hersteller zusätzlich zum Preiswettbewerb nochmals dramatisch reduzieren.

Mehr über die Entwicklung des Arzneimittelmarktes kann man online über den Marktdatenservice von Pro Generika erfahren, den der Branchenverband ab sofort unter http://www.progenerika.demit den aktualisierten Zahlen des Monats November 2009 bereithält. Die Daten basieren auf Berechnungen der unabhängigen Marktforschungsinstitute IMS HEALTH und INSIGHT Health.

Mit seinem Marktdatenservice trägt Pro Generika dazu bei, die Transparenz der Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.

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Thomas Porstner, Pressesprecher
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Instrumente für kompetente Beratung und Qualitätssicherung

Hamburg (pressrelations) –

Instrumente für kompetente Beratung und Qualitätssicherung

Hamburg – Vor dem Hintergrund des zunehmenden Verkaufs von Arzneimitteln über das Internet und der steigenden Zahl von gefälschten Arzneimitteln hat die Kundenberatung in Apotheken einen neuen Stellenwert erhalten. Apothekerinnen und Apotheker sind gefordert, kompetent zu beraten und ihre Kundinnen und Kunden damit vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) in Kooperation mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverein die „Hamburger Erklärung zur Beratung in Apotheken“ entwickelt, um auf den Stellenwert und die Qualität der Beratung in Hamburger Apotheken hinzuweisen.

„Anregungen und Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern bieten die Chance, Schwachstellen zu identifizieren und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern“, so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. „Ich freue mich, dass auch die Hamburger Apotheker ein Modell übernehmen, das sich in ähnlicher Form in den Krankenhäusern und bei Zahnärzten bereits bewährt hat. Gemeinsam mit den Akteuren im Gesundheitswesen wollen wir den Verbraucher- und Patientenschutz in Hamburg zu einem Qualitätsmerkmal ausbauen. Es ist kein Widerspruch, wirtschaftliches Wachstum auch mit Qualitätssteigerungen, einem hohen Sicherheitsniveau im Gesundheitswesen und mit adäquatem Verbraucher- und Patientenschutz zu verbinden.“

Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, weist auf die Bedeutung der Beratung in der Apotheke bei der Selbstmedikation hin. „Wenn man ein Arzneimittel rezeptfrei bekommt, heißt dies nicht, dass es harmlos ist. Auch bei solchen Arzneimitteln sind Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder Dosisgrenzen zu beachten.“

Den hohen Erläuterungsbedarf bei allen Fragen zur Kostenerstattung oder Patientenselbstbeteiligung stellt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, heraus. „Gerade die Rabattverträge sind hier für die Apotheken eine besondere Herausforderung. Hier müssen wir den verständlicherweise verunsicherten Patienten unbedingt helfen.“

Mit der Hamburger Erklärung verpflichten sich die Apotheken zur Verbesserung der Transparenz ihrer Beratung, zur Sachorientierung, Vertraulichkeit und Einbeziehung der Kundenmeinung. Kundinnen und Kunden werden über diese Grundsätze informiert und erfahren z.B., dass qualifizierte Beratung auch die Information über kostengünstige Alternativen umfasst und unabhängig von den Interessen von Arzneimittelfirmen erfolgt.

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