AGM approves dividend of ?1.85
Paderborn (pressrelations) – AGM approves dividend of ?1.85 Paderborn, January 25, 2010. The shareholders of Wincor Nixdorf AG approved all…
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Paderborn (pressrelations) – AGM approves dividend of ?1.85 Paderborn, January 25, 2010. The shareholders of Wincor Nixdorf AG approved all…
WeiterlesenPaderborn (pressrelations) – Hauptversammlung stimmt Ausschüttung einer Dividende von 1,85 ? zu Paderborn, 25. Januar 2010. Die Aktionäre der Wincor…
WeiterlesenSozialstaatssekretärin Dr. Hawighorst: „Kinder und Jugendliche bei der Diagnose Krebs begleiten“
Hannover – „Die Diagnose Krebs trifft Kinder von Betroffenen oft genauso heftig wie Erwachsene. Insbesondere wenn Eltern oder Geschwister an Krebs erkranken oder daran sterben, geht das nicht spurlos an nahen Angehörigen und Freunden vorbei. Der Niedersächsische Krebspreis würdigt in diesem Jahr ganz besonders die Arbeit des Projekts ‚Kijuba – ich schaffe es? der Psychosozialen Krebsberatungsstelle der Osnabrücker Krebsstiftung. Es hilft Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, mit solchen Krisensituationen umzugehen“, sagte Niedersachsens Sozialstaatssekretärin Dr. Christine Hawighorst heute bei ihrer Laudatio zur Verleihung des fünften Niedersächsischen Krebspreises im Maritim Airport Hotel Hannover. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
‚Kijuba? begegnet den Ängsten und Nöten unmittelbar und mittelbar betroffener Kinder und Jugendlicher gleichberechtigt mit denen der Erkrankten. Es bietet ein sehr breites, individuell abgestimmtes Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien. „Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Geschwister- oder Elternteil an Krebs erkranken, müssen plötzlich mit dieser Diagnose umgehen. Kijuba lässt sie in einer für sie sehr schwierigen Zeit nicht mit ihren Sorgen allein“, so die Staatssekretärin.
Das Angebot der Psychosozialen Krebsberatungsstelle ist kostenlos. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich über einen Radius von ca. fünfzig Kilometer rund um Osnabrück. In den letzten sechs Jahren hat sich die Zahl der Ratsuchenden verzehnfacht. So ließen sich im Jahr 2008 676 Personen in 3656 Kontakten beraten. ‚Kijuba? hat in 2008 64 Kinder in 555 Kontakten betreut.
Der Niedersächsische Krebspreis wird im Jahr 2010 zum fünften Mal vom Berufsverband der Niedergelassenen Internistischen Onkologen – NIO Niedersachsen e.V. vergeben. Mit dem Förderpreis sollen besonders engagierte und ambitionierte Projekte, Institutionen oder Personen unterstützt werden, die zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Krebspatienten in der Nähe ihres Wohnortes beitragen. Infrage kommen zum Beispiel onkologische Schwerpunktpraxen, ambulante Pflegedienste oder sozialmedizinische Beratungsstellen.
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Haiti hat ein Gesicht. Mit der Aktion „T-Shirt für Spende“ setzen Initiator und T-Shirt-Drucker Atze Bauer und Projektpartner auf eine…
WeiterlesenArzneimittelkommission der Apotheker unterstützt Sibutramin-Rückzug / Professor Schulz: Vorsicht vor weiteren Angeboten aus dem Internet
Berlin/Eschborn – Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) unterstützt die jüngste Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Zulassungsbehörde (EMA). Danach werden die Marktzulassungen für alle Appetitzügler mit dem Wirkstoff Sibutramin (Reductil® u.a.) ausgesetzt. Hintergrund der EMA-Empfehlung sind neue Erkenntnisse zur kardiovaskulären Sicherheit der Substanz.
Die EMA und die deutsche Zulassungsbehörde BfArM empfehlen, dass Ärzte Sibutramin nicht mehr verordnen. Alle Apotheken in Deutschland wurden am Freitag umgehend von der AMK informiert und gebeten, Sibutramin-haltige Arzneimittel nicht mehr abzugeben. Der Hersteller Abbott wird der CHMP-Empfehlung folgen und die Vermarktung seiner Medikamente mit dem Wirkstoff Sibutramin in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) aussetzen, ebenso in Island und Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören. Abbott vertreibt Sibutramin unter den Markennamen Reductil, Meridia, Sibutral, Ectiva und Raductil.
Der Vorsitzende der AMK, Professor Dr. Martin Schulz: „Patientinnen und Patienten wird dringend empfohlen, keinesfalls auf dubiose Versandhändler aus dem Internet auszuweichen, die unter Umständen Reductil noch aus Ländern versenden, in denen das Präparat (noch) nicht vom Markt genommen wurde.“
Überdies warnt die AMK ausdrücklich vor vermeintlich risikofreien ? zum Beispiel pflanzlichen – alternativen Mitteln „zum Abnehmen“. Schulz: „Die immer häufigeren Angebote unseriöser Anbieter aus dem Internet dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität sowie die Zusammensetzung der Präparate häufig nicht überprüft wurden.“
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.
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Grüne im Bundestag: Mit den Betroffenen für selbstbestimmte Teilhabe
Berlin – Zum Dialogauftakt der Grünen Bundestagsfraktion zur künftigen Politik für Menschen mit Behinderungen erklären Renate Künast, Fraktionsvorsitzende, und Markus Kurth, Sprecher für Sozial- und Behindertenpolitik:
Es ist unsere Aufgabe, das Prinzip der Fürsorge zu beenden und endlich für selbstbestimmte Teilhabe zu sorgen. Eine Politik sozialer Bürgerrechte muss Gleichbehandlung und Barrierefreiheit herstellen. Sozialpolitik muss in Befähigung investieren. Sie muss aber auch individuelle Beeinträchtigungen ausgleichen. Nur so wird die selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht.
Unter Schwarz-Gelb wird es hauptsächlich um die Verteidigung bestehender Rechte der mehr als 8,5 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung gehen. Im Bereich der Arbeitslosen- oder Krankenversicherung drohen Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen. Weder die Verringerung arbeitsmarktpolitischer Instrumente noch die Einführung einer sogenannten Kopfpauschale sind im Interesse behinderter Menschen.
Nach vier Jahren Stillstand unter Schwarz-Rot drohen vier Jahre des Rückschrittes unter Schwarz-Gelb. Die große Resonanz zum Dialogauftakt mit über sechzig Verbänden zeigt jedoch, wie dringend wir einen neuen Aufbruch in der Politik für Menschen mit Behinderungen brauchen.
Wir wollen noch stärker als bisher den Austausch mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, den Verbänden der Behindertenhilfe sowie den Wohlfahrtsverbänden suchen.
Es muss uns gemeinsam gelingen, visionäre Konzepte zu entwickeln, auf deren Grundlage politische Entscheidungen getroffen werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention spielt in den kommenden vier Jahren eine Schlüsselrolle. Ob Arbeit, Gesundheit, Bildung oder im Alltagsleben, Menschen mit Behinderungen müssen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens selbstbestimmt teilhaben.
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Preisunterschiede zwischen Krankenkassen sind von Dauer
Bremen/Oldenburg – Durch die heutige Ankündigung von Zusatzbeiträgen durch eine Reihe von Krankenkassen sieht die hkk ihre Wettbewerbsposition gestärkt. Michael Lempe, Vorstand der bundesweit geöffneten hkk aus Bremen, bezeichnete es als verständlich, dass die Chefs derjenigen Krankenkassen, die demnächst Zusatzbeiträge erheben, Angst vor Mitgliederverlusten hätten. Aus diesem Grund erweckten sie den Eindruck, früher oder später seien alle Krankenkassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen gezwungen. Damit mache ein Kassenwechsel keinen Sinn. Hierzu erklärte Lempe: „Das Gegenteil ist der Fall. Es ist zwar richtig, dass eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds alle Krankenkassen trifft. Das hat jedoch keine Auswirkung auf die Preisdifferenzen innerhalb der Branche: Diese werden eher zu- als abnehmen, weil eine Krankenkasse wie die hkk auch künftig besser mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen wird als andere. Deswegen kann ein hkk-Mitglied auf Jahre hinaus mit erheblichen Preisvorteilen rechnen ? und zwar unabhängig davon, wie die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird.“
Auswirkung der Preisunterschiede: Beitragsvorteil von 156 Euro
Die Preisdifferenzen sind erheblich: „Selbst wenn die Kassen, die Zusatzbeiträge verlangen, den erlaubten Höchstbeitrag nicht ausschöpfen, sondern nur 8 Euro pro Monat mehr verlangen, summiert sich dies auf 96 Euro im Jahr. Addiert man dazu unsere Prämienausschüttung von 60 Euro, kommt für hkk-Mitglieder ein Beitragsvorteil von 156 Euro zusammen ? unabhängig vom persönlichen Einkommen,“ so Lempe. Derzeit ist die hkk die einzige Krankenkasse, die über das ganze Jahr 2010 hinweg eine Beitragsprämie ausschüttet.
Weshalb ist die hkk so erfolgreich?
„Nur eine Kombination von Wettbewerbsvorteilen, wie sie die hkk auf sich vereinigt, ermöglicht die Ausschüttung der Prämie, ohne Abstriche beim Leistungsangebot zu machen“, erläuterte Lempe. Zum einen bewirken die schlanken Verwaltungsstrukturen eindeutige Kostenvorteile. Darüber hinaus verfüge das Unternehmen über einen traditionell schuldenfreien Haushalt mit entsprechenden Rücklagen und Zinserträgen. Außerdem habe die hkk die erforderlichen Rückstellungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter bereits in vollem Umfang aufgebaut. Andere Krankenkassen dagegen müssten noch über Jahrzehnte Rückstellungen in Milliardenhöhe bilden.
Eine weitere Grundlage für die Kostenvorteile der hkk sei, dass das Unternehmen schon vor längerem ein effektives Leistungsmanagement aufgebaut hat. So habe die hkk zum Beispiel durch intelligente Versorgungsverträge gleichzeitig Kosten senken und die Behandlungsqualität steigern können. Darüber hinaus konnte die hkk durch die intensive Betreuung der Versicherten teure Drehtüreffekte bei der medizinischen Versorgung vermeiden und das Auftreten von Folgeerkrankungen bei chronischen Krankheiten reduzieren.
Über die hkk: Die hkk ist bundesweit geöffnet und mit mehr als 310.000 Versicherten, 2000 Servicepunkten und 25 Geschäftsstellen eine der 50 größten Krankenkassen Deutschlands. Im Nordwesten ist sie die größte Krankenkasse. Das Dienstleistungsunternehmen erreichte 2009 mit innovativen Angeboten, besonderen Extraleistungen und umfassender Beratung hohe Kundenzufriedenheitswerte mit 1,82 beim M+M Versichertenbarometer und der Zertifizierung „gut“ beim TÜV nord. Als erste bundesweite Krankenkasse schüttet die hkk für 2009 und 2010 eine garantierte Beitragsprämie von jeweils 60 Euro an ihre Mitglieder aus. Diesen Beitragsvorteil können die Mitglieder durch die Zuwahl von Tarifen und Boni weiter erhöhen. Private Zusatzversicherungen des LVM ergänzen den Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen. Mit rund 600 Mitarbeitern und besonders niedrigen Verwaltungskosten betreut die hkk ein Haushaltsvolumen von ca. 690 Mio. Euro. Die hkk gehört zum Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek).
Kontakt
hkk Erste Gesundheit
Holm Ay, Pressesprecher
Martinistraße 26, 28195 Bremen
Tel. 0421 3655-1000
Simone Richter, stellv. Pressesprecherin
Tel. 0421 3655-1001
E-Mail: presse@hkk.de
http://www.hkk.de
Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unabhängig und aus einer Hand informieren“
Hannover – „Eine Pflegesituation wirft für alle Beteiligten anfangs viele Fragen auf. Mit den Pflegestützpunkten in Niedersachsen informieren wir die Menschen über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen trägerunabhängig und aus einer Hand“, so Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute in Stadthagen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, und Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen eröffnete Ross-Luttmann den ersten Pflegestützpunkt des Landes.
„Für mehr als 240.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das bestehende Strukturen sinnvoll zusammenführt. Das Hilfe-Netz für die Betroffenen wird dadurch noch bedarfsgerechter. Es war mir von Anfang an wichtig, bei der Entwicklung des niedersächsischen Modells von Pflegestützpunkten neben den Pflegekassen auch die Kommunen mit im Boot zu haben. Nur so kann auf vor Ort vorhandene und bewährte Strukturen aufgebaut werden“, so Ross-Luttmann.
„Es ist schön, dass wir auf Vorhandenes zurückgreifen können“, verweist Landrat Schöttelndreier auf die im Landkreis Schaumburg bereits etablierten Strukturen. „Wir begrüßen deshalb die Entscheidung der Pflegekassen sehr, mit den Landkreisen zu kooperieren und bereits existierende kommunale Netzwerke rund um die Themen Alter und Pflege zu nutzen. So wird der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden und den pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Angehörigen kann hier wirklich die so oft propagierte neutrale und kostenlose Hilfe aus einer Hand angeboten werden.“
Pflegekassen und Kommunen sind für die Finanzierung der Stützpunkte verantwortlich. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich. Vertragspartner der kommunalen Spitzenverbände sind die Verbände der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen, und zwar der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK Niedersachsen, der BKK-Landesverband, der IKK-Landesverband, die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Die gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen stellen für den Stützpunkt in Schaumburg jährlich ebenfalls 45.500 Euro zur Verfügung. „Das Geld wird den Versicherten in Form eines erweiterten Beratungs- und Unterstützungsangebotes direkt zugute kommen“, betonte AOK-Chef Dr. Jürgen Peter in Vertretung für alle Pflegekassen. Er begrüßte zugleich, dass durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten keine bürokratischen Doppelstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Strukturen genutzt und weiter vernetzt werden.
„Das Gesundheitswesen ist derart komplex, dass die Bürgerinnen und Bürger einen sehr realen und nachvollziehbaren Bedarf an Transparenz haben. Dies ist der große Nutzen eines Pflegestützpunktes“, ergänzte Peter. Nur Experten könnten heute noch wissen, welche Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand existierten, welche für den Einzelnen nutzbringend seien und wer sie zur Verfügung stelle.
Die Pflegekassen haben den Landkreis bereits über alle von ihnen vorgehaltenen oder finanzierten Angebote informiert, sodass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stützpunkt wissen, worauf Ratsuchende zurückgreifen können. Das beinhaltet zum Beispiel Angaben zum Leistungsumfang und zur Qualität von Pflegeheimen oder Pflegediensten in der Region.
Der rechtliche Rahmen für die Errichtung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern war zum 01.07.2008 durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz des Bundes geschaffen worden. Auf dieser Grundlage war im Mai des vergangenen Jahres unter Moderation des Sozialministeriums eine Rahmenvereinbarung zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Landkreise und kreisfreien Städte erzielt worden.
Gleichzeitig mit dem Pflegestützpunkt wurde auch das erste Seniorenservicebüro im Landkreis Schaumburg seiner Bestimmung übergeben.
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Thomas Spieker (0511) 120-4057
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