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Schutzbehauptungen retten selten vor Knöllchen oder Fahrverbot
(Düsseldorf/Frankfurt, 27. Januar 2010) Verkehrssünder sollten im Kampf gegen ein drohendes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot keinesfalls Sachkunde und Aufklärungsbereitschaft der Gerichte unterschätzen. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin. Schlechte Erfahrungen mit Schutzbehauptungen machte ein Autofahrer, der einen Hasen für seine überhöhte Geschwindigkeit bei einer Tempokontrolle verantwortlich machen wollte. Das Gericht griff auf waidmännische Sachkenntnis zurück und verwies den Tempo-100-Hasen zurück ins Reich der Fabel. Auch vor dem Leumund eines Polizisten machen gerichtliche Nachforschungen nicht halt: Ein Beamter wollte einer Buße wegen eines Tempoverstoßes bei einer Privatfahrt dadurch entgehen, die Fahrt als dienstlichen Einsatz zu rechtfertigen ? ebenfalls vergeblich.
Bestimmte schwere Verkehrssünden ziehen ein Fahrverbot nach sich, weil sie für andere Verkehrsteilnehmer besonders gefährlich sein können. Da das Gesetz nur auf die abstrakte Gefährlichkeit des Fehlverhaltens abstellt, sind einige Argumente meist von Anfang an zum Scheitern verurteilt. „Ich habe doch niemanden gefährdet, die Straße war leer“, „Das war doch nur eine geringfügige Überschreitung“ sind solche aussichtslosen Beispiele. Selbst wenn ein Tempolimit nur dem Lärmschutz dient, steht das einem Fahrverbot nicht entgegen. Einige der wenigen Ausnahmen: Eine rote Ampel dient einmal nicht dem Schutz des Querverkehrs. Oder ein Fußgängerüberweg mit Ampel wird nachts erkennbar nicht benutzt. Angesichts solch seltener Ausnahmen ist es in der Regel erheblich sinnvoller, sich vor der Polizei, der Bußgeldstelle oder vor Gericht nicht zur Sache zu äußern ? ein Recht, das jedem Beschuldigten zusteht.
Wohlüberlegt und am besten erst nach Akteneinsicht zur Sache äußern sollte man sich dagegen, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegen kann. Ein häufiger Fall ist das Verwechseln oder Übersehen eines Verkehrszeichens oder einer Ampel. Oder der Fahrer fährt zusammen mit den Fahrzeugen der Nachbarspur los, obwohl er selbst noch Rot hat. Der Lohn der Argumentation: Beruhte der Verstoß auf einem Augenblicksversagen des Betroffenen, wird von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass die kurzfristige Fehlleistung des Fahrers nicht ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder gar Gleichgültigkeit beruht, weil er beispielsweise während der Ampelphase in Unterlagen blättert. Sinn macht eine Stellungnahme erst, wenn einem der Bußgeldbescheid vorliegt und man konkret weiß, was einem vorgeworfen wird. Bestenfalls sollte man Akteneinsicht nehmen, was allerdings nur mit Hilfe eines Anwalts funktioniert. Vor Ort ist auch hier zunächst Schweigsamkeit angebracht.
Sehr unterschiedlich wird die Rechtfertigung von Verkehrsverstößen in Notlagen von den Gerichten beurteilt. So blieb ein Vater vom Fahrverbot verschont, der vom Sturz seines schwerkranken Kindes erfahren hatte und aus Sorge vor einer gefährlichen Situation zu schnell nach Hause eilte. Dagegen musste ein Ehemann, der einen Verkehrsverstoß beging, als er seine unter akuten Herzbeschwerden leidende Ehefrau zum Arzt bringen wollte, ein Fahrverbot verbüßen. Fest steht aber, dass es sich schon um eine echte Notlage gehandelt haben muss.
Infos: www.straffrei-mobil.de
Hinweis für die Redaktion:
Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.
SEAT Ibiza glänzt in erster regionaler Webisode Deutschlands ? Neues Medium erobert das Internet
Hauptsponsor SEAT beschreitet neue Wege mit innovativem Medien-Format ? Offizielle Homepage der Webisode „Studis 4.0“ ab sofort online ? Neues Medium wird von SEAT-Zielgruppe besonders nachgefragt
Darmstadt, 27.01.2010 ? Die offizielle Homepage der ersten regionalen Webisode Deutschlands „Studis 4.0“, ein Studenten-Projekt der Gropperfilm Produktions GmbH, ist ab sofort online (http://www.studis-webisode.de). Die Homepage zeigt alle sechs Folgen der Darmstädter Studenten-WG und wirft einen Blick hinter die Kulissen. Die Webisode ist außerdem auf der Internet-Seite des Darmstädter Echos und bei Facebook zu sehen. Für die Internet-Serie hat die SEAT Deutschland GmbH einen flotten SEAT Ibiza zur Verfügung gestellt.
Eine Webisode ? ein Kunstbegriff aus den Worten Web und Episode ? ist ein neuartiges Internet-Serienformat, das in der Regel nur wenige Minuten lang ist und zu jeder Zeit beliebig oft abgerufen werden kann. Webisoden richten sich vor allem an junge Erwachsene.
Besonderes Highlight der Webisode „Studis 4.0“ ist ein SEAT Ibiza in sattem Orange, der durch sein modernes Design vor allem die Hauptzielgruppe des neuen Internet-Formats ansprechen soll. Mit dem Sponsoring der Webisode beschreitet die SEAT Deutschland GmbH neue Wege, um ihre Zielgruppe für die neuen Automodelle zu begeistern und den Bekanntheitsgrad der Marke SEAT weiter zu steigern.
Die Koordination zwischen dem Studentenprojekt und der SEAT Deutschland GmbH hat die financial relations gmbh, eine der führenden PR-Agenturen für Internetmedien und Finanzkommunikation, übernommen.
Über die fr financial relations gmbh:
Die financial relations gmbh ist eine führende, auf Unternehmens-, Wirtschafts- und Finanzkommunikation spezialisierte Public Relations- und Investor Relations Agentur in Frankfurt am Main. Das Expertenteam der fr gmbh hat in den vergangenen 20 Jahren über 100 verschiedene Kapitalmarkt- und Unternehmenskommunikationsprojekte begleitet. Dazu gehört die Kommunikationsberatung bei Börsengängen, Kapitalerhöhungen, M A, Beratungsleistungen bei der Unternehmensfinanzierung und im Bereich Corporate Communications. Als Kommunikations-Spezialist bietet die financial relations gmbh ihren Kunden neben internationalen Kontakten sämtliche Services im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Die financial relations gmbh ist europaweit mit dem Netzwerk FINANCIAL-NETWORK.EU vertreten und hat mit CCG USA ein internationales Joint Venture gegründet, das zu den weltweit größten Anbietern für Finanzkommunikation mit Niederlassungen in New York, Los Angeles, Dallas, Tel Aviv, Hongkong, Peking, Shanghai und Frankfurt gehört.
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