Unikart: Einzigartiges und Kunstvolles zu Hause stilvoll präsentieren

Dortmund (pressrelations) –

Unikart: Einzigartiges und Kunstvolles zu Hause stilvoll präsentieren

Weg vom billigen Massenprodukt hin zum echten Unikat. Das ist der Grundsatz des neuen Internetmarktplatzes www.unik-art.de . Er bietet handgefertigte, individuelle Designstücke, die ab sofort daheim in gemütlicher Runde ausgesucht werden können. In der Vorweihnachtszeit eröffnet zudem jeden Tag ein Adventskalendertürchen Überraschungen.

Dortmund / Werl, 3. Dezember 2009 +++ Billigware aus fernen Ländern, das ist nichts für den Online-Shop von Unikart mit seinen hochwertigen Produkten. Alles, nur nicht von der Stange, lautet die Devise. Alle Artikel sind selbst entworfen und handgefertigt ? jeder also ein echtes Unikat. Zunächst startet das Internetangebot mit den Rubriken Schmuck, Kleidung und Accessoires, weitere sind geplant.

Für jeden Geschmack das passende Angebot ? mit Bewertungsfunktion
Das Besondere an diesem Shop: Nahezu alle Artikel sind individualisierbar. Das heißt, auf Wunsch wird jedes Produkt nach den Vorgaben der Kunden gefertigt. Die Kette ist zu kurz? Blau ist schön, aber noch schöner wäre Rot? Die Mütze ist zu klein? Kein Problem, einfach Formular ausfüllen, abschicken, und schon ist das ganz individuelle Produkt gefertigt. Übrigens: Seit Kurzem gibt es auch eine Bewertungsfunktion im Shop: Kunden können Unikart-Artikel mit einem Sternchen und einem Kommentar versehen. Damit wird die Produktentscheidung künftig noch leichter.

Online-Adventskalender bietet zahlreiche Überraschungen
Ist die Entscheidung für ein Designerstück gefallen, können die Kunden in der Vorweihnachtszeit satte Rabatte und erstaunliche Überraschungen ergattern. Hinter jedem Türchen des Online-Adventskalenders wartet eine schöne Überraschung, die die Kauffreude im Online-Shop erhöhen wird.

Qualität „Made in Germany“
Bei Unikart zu kaufen macht nicht nur Spaß, sondern unterstützt auch die heimische Wirtschaft. Denn es wird nicht nur alles von Hand produziert, sondern die Unikate entstehen ausschließlich in Deutschland. Regelmäßig werden neue Artikel von heimischen Handwerkern und Künstlern entworfen, angefertigt und in den Online-Shop gestellt.

Schmuckparty in gemütlicher Runde daheim
Wie wäre es mit einer Präsentation der traumhaften Schmuckstücke oder der stilvollen Bekleidung von Unikart zu Hause? Beispielsweise eine Schmuckparty: In gemütlicher Runde bei einem Gläschen Sekt schaut man sich mit Freunden und Freundinnen die Produkte an und sucht in Ruhe aus, kombiniert gleich mit der Garderobe, die im Schrank hängt, oder bestellt etwas Passendes dazu.

Tipp fürs Jahr 2010: ein einzigartiger Schmuckkalender
Sie suchen noch ein Geschenk für den Jahreswechsel? Wählen Sie aus dem umfangreichen Unikart-Sortiment einfach Schmuckstücke aus, stellen Sie Ihre Lieblingsmotive zusammen und bestellen Sie einen Kalender fürs neue Jahr ? als Geschenk für Ihre Lieben unter dem Christbaum oder als Überraschung für Ihre Freunde bei der Silvesterparty!

Service steht an erster Stelle
Ob Einkauf im Shop, Schmuckparty zu Hause oder Silvesterüberraschung ? für Petra Hülsmann ist das Wichtigste stets ein guter Service, „von der anregenden Präsentation, der individuellen Gestaltung und leichten Auswahl der Produkte über den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden bis hin zum Versand mit allen modernen Zahlmethoden.“

Im Internet: www.unik-art.de

Über Unikart
Seit Oktober 2009 bietet der neue Internetmarktplatz www.unik-art.dedie einzigartige und kunstvolle Alternative zum billigen Massenprodukt: das echte Unikat.
Der Grundsatz von Unikart liegt im Service und Wohlbefinden der Kunden. Alle Produkte aus den Rubriken Schmuck, Kleidung und Wohnaccessoires sind in Deutschland entworfen, mit hochwertigen Rohstoffen handgefertigt und nicht nur individuell sondern durch die Kunden individualisierbar.
In regelmäßigen Abständen werden neue Artikel von heimischen Handwerkern und Künstlern entworfen, angefertigt und in den Online-Shop gestellt. Der Webshop von Unikart bietet den Kunden mit der Präsentation, Auswahl und Kauf der Artikel die Bequemlichkeit des Onlinekaufens auf ? technisch ? aktuellem Niveau. Zudem sind „Off-line-Veranstaltungen wie Schmuck-Workshops und Schmuckparties geplant.

Presse-Kontakte:
Unikart
c/o PixelConsult GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jeannette Peters
Felicitasstraße 5
D-44263 Dortmund
T: 0231-941995-70
F: 0231-941995-76
presse@unik-art.de
www.unik-art.de

Unikart
c/o PixelConsult GmbH
Leiterin Kommunikation
Petra Hülsmann
Felicitasstraße 5
D-44263 Dortmund
T: 0231-941995-70
F: 0231-941995-76
presse@unik-art.de
www.unik-art.de

Weiterlesen

Gewerbemietrecht | Sonderkündigungsrecht: Risiko bei gewerblichen Ersteigerungen

Bochum (pressrelations) –

Gewerbemietrecht | Grundstücksversteigerung
Sonderkündigungsrecht: Risiko bei gewerblichen Ersteigerungen

Nach seriösen Schätzungen kommt es in Deutschland bis zum Ende dieses Jahres erstmalig zu mehr als 60.000 Zwangsversteigerungen. Für Immobilienbesitzer oft die letzte Möglichkeit Liquidität zu erhalten, für die Ersteigerer eine Chance, günstig Eigentum zu erwerben. Zwei aktuelle BGH-Entscheidungen verdeutlichen jedoch, dass der Erwerb von Immobilien im Zwangsversteigerungsverfahren risikobehaftet sein kann.

Bochum / Essen, 3. Dezember 2009 +++ Das Gesetz gewährt demjenigen, der ein Grundstück im Zwangsversteigerungsverfahren durch Zuschlag ersteigert, hinsichtlich der bestehenden Mietverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht mit dem Effekt, dass nicht das Ende der vertraglich vereinbarten Mietzeit abgewartet werden muss. Vielmehr kann der neue Eigentümer bestehende Mietverhältnisse mit der gesetzlichen Frist kündigen ? vorausgesetzt die Kündigung erfolgt zum erstmöglichen Termin (§ 57 a Zwangsversteigerungsgesetz, ZVG). Das Sonderkündigungsrecht gilt für alle Miet- und Pachtverhältnisse. Praktische Bedeutung hat die Regelung aber hauptsächlich für Gewerberaummietverhältnisse.

Hier sind feste Vertragslaufzeiten von fünf, zehn und noch mehr Jahren der Regelfall. Daher kann die Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 57 a ZVG durch den neuen Eigentümer für den Mieter gravierende Folgen haben. Vor allem, wenn er die von ihm bei Vertragsabschluss geplante Nutzungsdauer der Mietsache möglicherweise bei weitem nicht ausschöpfen kann.

Besonders nachteilig ist in solchen Fällen die Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Ersteigerer für den Mieter dann, wenn er bei Mietbeginn oder während der Vertragszeit an der Mietsache unter Umständen kostspielige Investitionen vorgenommen hat. Diese würden sich für ihn selbstverständlich nur dann amortisieren, wenn er die Mietsache über die gesamte vertraglich vereinbarte Mietzeit auch tatsächlich nutzen kann. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Mietzeit kann sich die Investition als Fehlinvestition erweisen.

Zu Fallkonstellationen dieser Art hat jüngst der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen im Abstand von nur wenigen Monaten Entscheidungen getroffen, die dem Mieter zugute kommen können und umgekehrt für den Ersteigerer erhebliches Risikopotential offenbaren:

Mit seinen Urteilen vom 29. April (A.Z. XII ZR 66/07) und 16. September (A.Z. XII ZR 71/07) dieses Jahres hat der BGH entschieden, dass dem Mieter im Falle einer planwidrigen vorzeitigen Beendigung seines Mietvertrages wegen nicht amortisierter Investitionen an der Mietsache ein Bereicherungsanspruch zustehen kann. Anspruchsgegner eines solchen Anspruchs ist dann nicht etwa der ursprüngliche Vermieter (bei dem in aller Regel infolge des Zwangsversteigerungsverfahrens ohnehin nichts mehr „zu holen“ ist), sondern der Ersteigerer des Grundstücks.

Die besondere Problematik dieser Entscheidungen liegt ? wie so oft ? in der genauen Bezifferung der Höhe des Bereicherungsanspruchs des Mieters: „Nach der Rechtsprechung des BGH ist nicht der Umfang der Investitionen maßgeblich, sondern allein die Erhöhung des Ertragswertes der Mietsache infolge der vom Mieter geschaffenen Investitionen“, erläutert Dr. Matthias Koch, Mietrechtsexperte bei Aulinger Rechtsanwälte. Es ist also zu klären, welchen Mehrbetrag der Ersteigerer nach Vertragskündigung durch eine Folgevermietung gerade wegen der vom Vormieter erbrachten Investitionen erzielen kann. Bei anderweitiger Vermietung durch den Ersteigerer ist ein Vergleich zwischen der vom früheren Mieter gezahlten und vom Folgemieter geschuldeten Miete noch relativ einfach; bloße Mehreinnahmen infolge von Marktveränderungen kommen dem gekündigten Vormieter natürlich nicht zugute. Schwieriger wird die Berechnung des Bereicherungsanspruchs des Vormieters dann, wenn die Vergleichsberechnung über viele Jahre in die Zukunft vorgenommen werden muss und dabei eventuell zusätzlich noch Mietentwicklungen aufgrund vertraglich vereinbarter Wertsicherungsklauseln zu berücksichtigen sind. Vermietet der Ersteigerer die Mietsache gar nicht an einen neuen Mieter, sondern nutzt er die gekündigten Flächen zu eigenen Zwecken, wird zur Bezifferung des Bereicherungsanspruchs in aller Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs des Mieters praktisch unumgänglich.

„Angesichts der schwierigen Rechtslage und der Kürze geltender Fristen ist sowohl dem Ersteigerer, der eine Sonderkündigung aussprechen möchte als auch dem Mieter, der sich einer solchen Kündigung ausgesetzt sieht, kompetenter Rechtsrat zu empfehlen“,
rät Dr. Matthias Koch.

Die Rechtsprechung des BGH macht es deshalb für Ersteigerer wie Mieter erforderlich, folgende Praxistipps zu beherzigen:

Ersteigerer:
? Der Ersteigerer muss rechtzeitig vor dem Ersteigerungstermin prüfen, ob ihm eine Inanspruchnahme durch den Mieter nach den oben geschilderten Grundsätzen droht.
? ? Am ehesten durch Auswertung des Mietvertrages und gegebenenfalls durch klärende Kontaktaufnahme mit dem Mieter.
? ? Insbesondere bei Mietverträgen, die noch eine erhebliche Restlaufzeit aufweisen, kann sich über Jahre hinweg ein erheblicher Bereicherungsanspruch des Mieters ergeben. Erst recht bei Verträgen, die Optionsmöglichkeiten zur Vertragsverlängerung zugunsten des Mieters vorsehen. Diese Umstände muss der Ersteigerer bei seiner Gesamtkalkulation zwingend berücksichtigen, um keine Fehlinvestition zu tätigen.

Mieter:
? Der Mieter muss die von der BGH-Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze kennen und zur Wahrung seiner Rechte geltend machen.
? ? Dabei ist der Mieter erheblichem Zeitdruck ausgesetzt, da die Bereicherungsansprüche gegen den Ersteigerer unter die kurze ? sechsmonatige ? Verjährungsfrist des § 548 BGB fallen dürften. Bei deren Durchsetzung ist es von elementarer Bedeutung, zu beachten, dass die ohnehin kurze Verjährungsfrist mit Mietende zu laufen beginnt. Also zu dem Zeitpunkt, zu dem die vom Ersteigerer unter Bezugnahme auf das Sonderkündigungsrecht ausgesprochene Kündigung wirkt. Eine verspätete Rückgabe der Mietsache durch den Mieter führt also nicht zu einer Fristverlängerung.

Informationen im Internet: www.aulinger.eu

Über AULINGER Rechtsanwälte:
AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten.
AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus.

Pressekontakt:
AULINGER Rechtsanwälte,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A.
ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642
eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu

Weiterlesen

MiniPics ? kunst-voll schenken ist so einfach

Linz (pressrelations) –

MiniPics ? kunst-voll schenken ist so einfach

Die anspruchsvolle Geschenkidee im kleinen Format.

(Linz, 03.12.2009) MiniPics geben einen kleinen Einblick in die Größe der oft verborgenen Details, lassen der Fantasie freien Lauf und laden ein zum Träumen. MiniPics sind nicht nur zum Verschenken, sondern auch zum selber schenken. Mit den Geschenksets können zudem bis zu 3 unterschiedliche Motive für eine Staffelei gewählt wählen und so je nach Stimmung Ihr Lieblingsbild aufstellen.

MiniPics sind Nahaufnahmen der Künstlerin Regine Haunschmidt im Miniaturformat. Die künstlerische Fotografie wird auf Maler-Leinen gedruckt, in Handarbeit auf einen Keilrahmen gespannt und anschließend mit seidenmattem Lack beschichtet, der das Bild vor Lichteinfall und Verschmutzung schützt.

Die Motive sind mit Motivationssprüchen und Zitaten versehen. So bekommt jedes Bild seine eigene, zusätzliche Bedeutung.

MiniPics in Serie
Immer wieder ergeben sich beim Fotografieren ganze Bilderserien. Wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um zusammengehörige Motive. Bilder dieser Serien können entweder als einzelne Motive oder aber auch als komplette Serien erworben werden.

Die MiniPics Sets Serien bringen reichlich Abwechslung auf die kleine Staffelei. Zur Auswahl stehen kleine Kombinationen mit 2 oder aber auch 3 unterschiedlichen Motiven und einer Staffelei.

MiniPics sind handliche 8 x 8 cm groß und haben überall Platz. Ob auf der Kommode, im Regal oder dem Schreibtisch, sie sind garantiert immer ein Blickfang. Zur Präsentation und passend zum Bild wird jedes Motiv mit einer kleinen Staffelei aus Bambus geliefert. Sicher verpackt und gut geschützt vor Transportschäden.

Über den Online-Shop www.minipics.eukönnen ebenfalls ausgewählte Motive des Projekts „Nahaufnahme“ von Regine Haunschmidt erworben werden.

Kontakt:
MiniPics
Karin Scheidl
minipics@minipics.eu

Weiterlesen