Verleihung des 42. Deutschen Wirtschaftsfilmpreises

Berlin (pressrelations) –

Verleihung des 42. Deutschen Wirtschaftsfilmpreises

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Ernst Burgbacher ehrt in Ludwigsburg die Preisträger

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, hat am Abend des 27. November 2009 im Rahmen einer festlichen Gala im Forum der Stadt Ludwigsburg die diesjährigen Wirtschaftsfilm-Preise verliehen.

Burgbacher: „Dieser Filmpreis ist einem aktuellen Gutachten über die Kulturwirtschaft zufolge einer der wenigen Bundespreise, die den Filmschaffenden innerhalb der Branche direkt zugute kommen! Daher freut es mich auch besonders, dass sich neben den Rundfunk- und Fernsehanstalten vor allem klein- und mittelständische Unternehmen der Film- und Medienwirtschaft aber auch einige größere Unternehmen sowie Nachwuchskünstler aus den Filmhochschulen unter den Bewerbern und Nominierten für den Filmpreis befinden.“

Grußworte zur Eröffnung sprachen Herr Ministerpräsident Günther H. Oettinger sowie der Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg, Herr Werner Spec.
Als Laudatoren traten auf: Frau Sabine Christiansen für die Kategorie I, Herr Manfred Wittenstein, Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, für die Kategorie II, sowie für die Nachwuchskategorie Herr Ministerpräsident Oettinger. Durch das Programm führte Cherno Jobatey.
An der 42. Preisverleihung haben ca. 750 geladene Gäste teilgenommen, unter Ihnen Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hatte in diesem Jahr zum 42. Mal den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgeschrieben. Zum Wettbewerb sind im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – der Geschäftsstelle des Wettbewerbs – 145 Filme eingereicht worden. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Jahr 1968 gestiftete Preis – einer der ältesten deutschen Filmpreise überhaupt – dient der Förderung deutscher Filme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland befassen.

Als Preisträger 2009 wurden folgende Filme ausgezeichnet:

Die Filme „Retter in Not – Wie Politiker die Krise bändigen wollen“ und „Weltklasse – Frischer Wind (Fuhrländer AG)“ teilen sich in der Kategorie I (Filme über die Wirtschaft) den ersten Platz. Entscheidend für die Vergabe zweier 1. Preise in dieser Kategorie war die Gegenüberstellung der Themen „Krise“ und „Innovation“. Die Entscheidung wurde unter dem Blickwinkel der Gleichgewichtigkeit unter Berücksichtigung des Schwergewichts der Einsendungen sowie der Qualität getroffen.
Als besten Film des Wettbewerbs hat die Jury den erstplazierten Beitrag der Kategorie II (Filme aus der Wirtschaft) ausgewählt: „250 Jahre MAN – Erfolg durch Wandel“. Dieser Film erhielt zudem den Sonderpreis in Höhe von 5.000 ¤.
In der Nachwuchskategorie wurde ebenfalls ein Geldpreis von 5.000 ¤ an den erstplatzierten Film dieser Kategorie – „Manager der Straße“ – vergeben.

Die vollständige Liste der nominierten Preisträger kann über die Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de oder direkt beim geschäftsführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de abgerufen werden.

Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de

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ödp kritisiert Swift- Abkommen

Würzburg (pressrelations) –

ödp kritisiert Swift- Abkommen


Striedl befürchtet Aushöhlung des Datenschutzes

Ein „Nein“ der deutschen Regierung zum Swift-Abkommen fordert die Ökologisch-Demokratische Partei (ödp).
Swift erlaubt den Zugriff des amerikanischen Geheimdienstes CIA auf die Bankdaten europäischer Bürger, die Überweisungen ins Ausland tätigen. Am Montag soll der EU-Ministerrat darüber abstimmen, der deutsche Innenminister Thomas de Maizière hat im Vorfeld seine Enthaltung angekündigt. Dazu sagt Hermann Striedl, ehemaliger Richter und stellvertretender Bundesvorsitzender der ödp: „Wenn sich der Innenminister enthält, wird der Verletzung des Datenschutzes Tür und Tor geöffnet.“ So werde unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung der Datenschutz immer weiter ausgehöhlt.
Striedl erläutert, dass der einzelne Bürger, der z. B. per Auslandsüberweisung seine Rechnung an einen italienischen Weinhändler bezahle, sehr rasch ins Visier der Terrorfahnder geraten könne: „Dann wird schnell das Konto gesperrt und der Einzelne hat keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen,“ befürchtet ödp-Politiker Striedl.
Am kommenden Dienstag, dem 1. Dezember, tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft, der den EU-Parlamentariern mehr Rechte einräumt. „Dass am Vortag über das Swift- Abkommen entschieden werden soll, spricht für ein merkwürdiges Demokratieverständnis des Ministerrates,“ so Striedl. Da viele europäische Abgeordnete im Vorfeld Widerstand gegen Swift angekündigt hatten, würden hier ganz schnell Fakten geschaffen, befürchtet Striedl.

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Bundespressestelle: Florence v. Bodisco
Erich-Weinert-Str. 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
www.oedp.de

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PVS BW fordert mehr Transparenz für den PKV-Basistarif

Stuttgart (pressrelations) –

PVS BW fordert mehr Transparenz für den PKV-Basistarif

* „Quasi-Privatpatienten“ bereiten sich und Ärzten Probleme bei der Abrechnung
* Steigerungssätze sind Abrechnungs- und Kostenfallen

Stuttgart, 24. September 2009 – Die Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (PVS) fordert den Gesetzgeber auf, beim Basistarif der Privaten Krankenversicherungen (PKV) für mehr Transparenz zu sorgen. Bei der Abrechnung des zum 1. Januar 2009 neu eingeführten Tarifs bestehen in der täglichen Praxis zwischen Arzt und Patient nicht nur finanzielle Risiken für beide Seiten, sondern auch Risiken für das Arzt-/Patientenverhältnis, wenn der Arzt den besonderen Versicherungsstatus des Patienten nicht erfährt und so falsche Vergütungsregeln zur Anwendung kommen.

„Der Gesetzgeber sollte sich überlegen, ob er mit dem PKV-Basistarif den richtigen Weg gegangen ist. Zwar schließt dieser die Versicherungslücke für alle Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Doch weil die Versicherten nur ?Quasi-Privatpatienten‘ sind, führt der Basistarif oft zu Missverständnissen zwischen Arzt und Patient über Umfang und Vergütung der ärztlichen Leistung“, kommentiert Dr. Peter Weinert, PVS-Hauptgeschäftsführer.

Werden Patienten irrtümlicherweise als „normale“ Privatversicherte eingestuft und nach den Regeln der GOÄ abgerechnet, kommt das Kostenerstattungsprinzip zur Anwendung. Demnach zahlen Patienten als Selbstzahler ihre Rechnung direkt an den Arzt und lassen sich den erstattungsfähigen Teil durch ihre Krankenkasse erstatten. Im Falle des Basistarifs sind das jedoch nur die verminderten Gebührenordnungssätze der GOÄ/GOZ, da sich seine Versicherungsleistungen in Art, Umfang und Höhe an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Somit werden nur, analog dem GKV Leistungsumfang, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen erstattet. Andere und weitergehende ärztliche Leistungen sind von den Patienten als gesonderte privatärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.

Der Basistarif bereitet durch seine Konstruktion grundsätzlich Probleme, weil die Gebührenordnungen der PKV (GOÄ/GOZ) teilweise inkompatibel mit denen der GKV (EBM/BEMA) sind und kein Äquivalent haben. So stellt sich für den Arzt immer die Frage, welche Vergütung er für seine Leistungen in Rechnung stellen kann. Dem im Basistarif versicherten Patienten bleibt regelmäßig die Ungewissheit, welche Beträge er von seiner Krankenkasse erstattet bekommt, da große Teile der Privatrechnung von den Krankenkassen eben nicht erstattet werden. „Um Auseinandersetzungen über strittige Rechnungen zu vermeiden empfehlen wir Ärzten, ihre Patienten stets aufzuklären, dass sie im PKV-Basistarif lediglich Anspruch auf Leistungen nach EBM haben und dass sie IGeL-Leistungen aus eigener Tasche zahlen müssen“, sagt Dr. Peter Weinert.

Die im Verband bundesweit tätige Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (www.pvs-bw.de) versteht sich als Beratungs- und Serviceorganisation für die Ärzteschaft in Deutschland. Sie hilft sowohl niedergelassenen Ärzten als auch den in Kliniken beschäftigten Ärzten sowie Krankenhausträgern dabei, ihre Wirtschaftlichkeit zu stärken. Hierzu unterstützt die PVS BW Ärzte vor allem in betriebswirtschaftlichen Fragen, vom Rechnungswesen über das Praxismarketing bis zum Schulungsangebot der PVS Akademie. Die Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen und Krankenhäusern stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Stabilität der ärztlichen Versorgung in Deutschland dar. Die PVS BW steht unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. med. Jörg-Michael Kimmig. Hauptgeschäftsführer ist Dr. Peter Weinert.

Weitere Informationen: Privatärztliche Verrechnungsstelle BW e.V. (PVS), Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart, Web: www.pvs-bw.de. Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Lux, Tel.: +49 711 7201-261, Fax: +49 711 7201-262, E-Mail: presse@pvs-bw.de

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Chef der Staatskanzlei kritisiert Überlegungen zu Verkauf oder Ausdünnung von N24

Wiesbaden (pressrelations) –

Chef der Staatskanzlei kritisiert Überlegungen zu Verkauf oder Ausdünnung von N24

Stefan Grüttner: Auswirkungen für ProSieben und Sat.1/ Nicht aus dem Vollprogramm-Status heraus stehlen

Der für Rundfunkangelegenheiten zuständige Staatsminister Stefan Grüttner, Chef der Hessischen Staatskanzlei, hat sich heute erstaunt und verärgert über die bekanntgewordenen Überlegungen der Senderfamilie ProSiebenSat.1 geäußert, den Nachrichtensender N24 entweder zu verkaufen oder ihn einem weiteren substanziellen Sparkurs zu unterwerfen. „Da N24 bekanntlich das Nachrichten-Rückgrat für die gesamte Senderfamilie bildet, werden derartige Pläne massiv auf die Flaggschiffe Sat.1, ProSieben oder kabel eins durchschlagen.“ Dies sei, namentlich nach den Einschnitten, die bei den Informations-Formaten der Senderfamilie in den letzten Jahren bereits realisiert worden seien, schlechterdings unakzeptabel.

Grüttner erinnerte daran, dass die in den 1980er-Jahren etablierte duale Rundfunkordnung kein Selbstzweck sei. Schon in der Präambel des Rundfunkstaatsvertrages sei niedergelegt, dass öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) gleichermaßen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und der Meinungsvielfalt verpflichtet seien. Diese staatsvertraglich verankerten Zielvorgaben seien nun einmal am ehesten durch Vollprogramme, nicht hingegen durch Spartenprogramme „leichte Unterhaltung“ zu erreichen. Grüttner wörtlich: „Vor dem Versuch, sich über eine weitere Ausdünnung oder den Verzicht auf Nachrichten aus dem Vollprogramm-Status heraus zu stehlen, kann ich nur warnen. Die Ländergemeinschaft wird ? so prognostiziere ich ? eine derartige Aushöhlung der dualen Rundfunkordnung nicht hinnehmen.“ Dies gelte auch, soweit ? gewissermaßen als Kollateralschaden ? bei der Gelegenheit zugleich die Preisgabe der Regionalfenster und Drittsendezeiten beabsichtigt sein sollte.

Grüttner kündigte an, das Thema auf Chefebene in der Rundfunkkommission der Länder zur Sprache zu bringen. Für ihn sei der von der ProSiebenSat1-Sendergruppe unternommene Vorstoß auch deshalb unverständlich, weil die Länder mit dem jüngst unterzeichneten 13. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag gerade erst umfangreiche Werbe-Liberalisierungen auf den Weg gebracht hätten, die die Finanzierungsbasis des privaten Rundfunks verbessern würden.

Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Dirk Metz, Sprecher der Landesregierung
Telefon: (0611) 32 39 18, Fax: (0611) 32 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de

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PVS BW setzt auf neue Gesundheitspolitik

Stuttgart (pressrelations) –

PVS BW setzt auf neue Gesundheitspolitik

Dr. h.c. Peter Weinert: Schwarz-gelbe Bundesregierung muss im Gesundheitswesen Wettbewerb und Freiheit stärken sowie Bürokratie abbauen

Stuttgart, 1. Oktober 2009 – Die Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (PVS) erwartet nach der klaren Mehrheit von CDU/CSU und FDP bei der Bundestagswahl, dass die künftige Bundesregierung Akzente für mehr Wettbewerb und Freiheit und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen setzen wird. „Das klare Votum der Wähler für eine schwarz-gelbe Regierungskoalition zeigt, dass die Bürger Veränderungen wollen, auch und gerade in der Gesundheitspolitik“, sagt Dr. Peter Weinert, PVS-Hauptgeschäftsführer. Gleichzeitig sieht die PVS in der Abwahl der Gesundheitspolitik von Ulla Schmidt die Chance für einen neuen, vertrauensvollen Dialog von Politik und Leistungserbringern.

Eine nachhaltige Gesundheitspolitik für ein „gesundes Gesundheitssystem“ darf sich nach Auffassung der PVS nicht in einer reinen Kostendiskussion erschöpfen. Vielmehr müsse es darum gehen, den Patienten und die ärztliche Behandlung wieder in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken. Angesichts knapper Kassen müssen dabei für die Herausforderungen von demografischer Entwicklung und medizinischem Fortschritt neue Lösungen gefunden werden.

Ausgangspunkt einer neuen Gesundheitspolitik muss nach Meinung der PVS die offene Diskussion über eine Priorisierung ärztlicher Leistungen sein. Sie legt fest, welchen Patienten welche Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen und welches Maß an Selbstverantwortung aufgebracht werden muss. Im fairen Wettbewerb von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bleibt dabei das Solidaritätsprinzip erhalten, ohne auf medizinische Innovationskraft und hohe Versorgungsqualität zu verzichten. Mehr Freiheit und Wettbewerb bei den Finanzierungsmodellen sowie bei den Versorgungsformen sorgen für die notwendige Flexibilität.

Darüber hinaus erwartet die PVS von der neuen Bundesregierung eine Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit, die die Therapiefreiheit und Versorgungsqualität gegenüber dem Vorrang der Kosten sichert. Wesentliches Element einer neuen Gesundheitspolitik muss auch der Bürokratieabbau sein. „Wir wünschen uns mehr Bewegungsfreiheit für Ärzte statt immer neuer gesetzlicher Regelungen und unnötigem Verwaltungsaufwand. So können originäre ärztliche Aufgaben wie die medizinische Behandlung oder Patientengespräche wieder im Mittelpunk stehen“, sagt Dr. Peter Weinert.

Nicht zuletzt gibt es mit dem Start der schwarz-gelben Bundesregierung die Gelegenheit, das Für und Wider der elektronischen Gesundheitskarte neu abzuwägen.

Die im Verband bundesweit tätige Privatärztliche Verrechnungsstelle BW (www.pvs-bw.de) versteht sich als Beratungs- und Serviceorganisation für die Ärzteschaft in Deutschland. Sie hilft sowohl niedergelassenen Ärzten als auch den in Kliniken beschäftigten Ärzten sowie Krankenhausträgern dabei, ihre Wirtschaftlichkeit zu stärken. Hierzu unterstützt die PVS BW Ärzte vor allem in betriebswirtschaftlichen Fragen, vom Rechnungswesen über das Praxismarketing bis zum Schulungsangebot der PVS Akademie. Die Wirtschaftlichkeit von Arztpraxen und Krankenhäusern stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Stabilität der ärztlichen Versorgung in Deutschland dar. Die PVS BW steht unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. med. Jörg-Michael Kimmig. Hauptgeschäftsführer ist Dr. Peter Weinert.

Weitere Informationen: Privatärztliche Verrechnungsstelle BW e.V. (PVS), Bruno-Jacoby-Weg 11, 70597 Stuttgart, Web: www.pvs-bw.de. Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Lux, Tel.: +49 711 7201-261, Fax: +49 711 7201-262, E-Mail: presse@pvs-bw.de

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