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Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen Krankenhaus muss neu geprüft werden
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Hanau aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main zurückverwiesen.
Der heute 38 Jahre alte Beschuldigte ist in der Vergangenheit vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er verbüßte in der Zeit vom 24. September 1998 bis 11. Dezember 2008 zwei Gesamtfreiheitsstrafen von acht Jahren und sieben Monaten und von einem Jahr und sechs Monaten, denen u. a. Verurteilungen wegen Vergewaltigung in zwei Fällen, sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu Grunde lagen. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 b StGB wies das Landgericht Hanau mit Urteil vom 13. November 2008 zurück. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft verwarf der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 22. April 2009 als unbegründet, weil das Landgericht zutreffend angenommen hatte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Anordnung nicht erfüllt waren.
Mit ihrem Antrag im Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO legt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nunmehr zur Last, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 20. Januar 2009 seinen Vater ohne Anlass durch Faustschläge verletzt zu haben. Das Landgericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Auf Grund der Hauptverhandlung, in der sich beide Eltern des Beschuldigten auf das ihnen als Verwandte zustehende Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben, ist das Landgericht zu den folgenden Feststellungen gelangt:
Nach seiner Haftentlassung nahm der Beschuldigte weisungsgemäß seinen Wohnsitz im Haus seiner Eltern und arbeitete unentgeltlich im elterlichen Betrieb mit. Er stand unter ständiger polizeilicher Beobachtung.
Am Abend des 20. Januar 2009 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und seinem Vater, in deren Verlauf der Beschuldigte seinem Vater mit der Faust ins Gesicht schlug.
Das Landgericht hat das Handeln des Beschuldigten als durch Notwehr gerechtfertigt bewertet. Da es nach seiner Ansicht damit schon an einer rechtswidrigen Anlasstat im Sinne des § 63 StGB fehlte, kam eine Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht.
Der 2. Strafsenat hat das Urteil auf eine Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht hat rechtsfehlerhaft einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Vernehmung eines am Tatort anwesenden Zeugen als bedeutungslos zurückgewiesen, ohne in seinem Beschluss näher zu begründen, weshalb die unter Beweis gestellten Wahrnehmungen des Zeugen für seine Entscheidung ohne Bedeutung sein sollten. Es hat eine solche Begründung erst in den Urteilsgründen nachgeschoben. Hierdurch konnte der Verfahrensfehler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht geheilt werden.
Wegen des besonderen Aufsehens, das der Fall im Bezirk des Landgerichts Hanau hervorgerufen hat, hat der Senat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache an eine Strafkammer eines anderen Landgerichts zurückzuverweisen.
Urteil vom 2. Dezember 2009 – 2 StR 363/09
Landgericht Hanau ? Urteil vom 11. Mai 2009 ? 1101 Js 1027/09 ?
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Stuttgart – 02 Dez 2009: Reiseveranstalter TUI Deutschland setzt bei Geschäftsanalyse und Entscheidungsfindung auf eine integrierte Business Intelligence-Lösung von IBM. Steigende Marktanforderungen und ein verändertes Geschäftsmodell haben das Unternehmen veranlasst, eine neue system- und bereichsübergreifende BI-Architektur einzuführen. Die neue BI-Architektur auf Basis von Cognos und InfoSphere formt aus heterogenen Daten nahezu in Echtzeit zuverlässige und konsistente Informationen, die Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen als Grundlage für operative, taktische und strategische Entscheidungen nutzen. Management und Fachverantwortliche verfügen mit der neuen BI-Umgebung nicht nur über in Prozesse eingebettete Analysen, sondern profitieren auch von der maximalen Vernetzung aller Akteure. TUI verfügt jetzt über Wissen und Werkzeuge, um Produktion und Abwicklung zu straffen, selbst kurzfristig nachfrageorientierte Angebote zu unterbreiten sowie langfristig die Gesamtsteuerung des Unternehmens auf ein solides Fundament zu stellen.
Der Touristikmarkt ist volatil und komplex. TUI steht täglich vor der Herausforderung, große Datenmengen zu verarbeiten und Mitarbeiter, Partner sowie Kunden zu koordinieren. Um auf Marktherausforderungen flexibel reagieren zu können, hat das Unternehmen sein Geschäftsmodell weiterentwickelt. Zentraler Bestandteil ist ein dynamisches Buchungssystem, bei dem alle Reise-Komponenten in Echtzeit zusammengestellt, bepreist und gebucht werden können. Dieses „Dynamic Packaging“-Prinzip erfordert rasche Entscheidungen und eine schnelle Informationsverarbeitung. Die vorhandene BI-Infrastruktur war diesen Anforderungen jedoch nicht gewachsen.
Mehr Daten in kürzerer Zeit: InfoSphere und Cognos
Unter Mithilfe von IBM Software Group Services startete TUI Anfang 2008 die Neukonzeption der BI-Architektur, bis September 2009 waren alle Komponenten installiert: Die vormals verwendete Datenbank wurde durch ein IBM InfoSphere Warehouse ersetzt, auf der Aufbereitungs- und Präsentationsebene wurde die vorhandene Cognos-BI-Lösung in die deutlich leistungsfähigere Version IBM Cognos 8.4 Business Intelligence überführt, die webbasierten Zugriff auf alle Daten ermöglicht. Operative Anwendungen werden nun automatisch mit sämtlichen relevanten Informationen in Nahe-Echtzeit versorgt. Dabei werden verschiedenste Quellsysteme, die zuvor nur isoliert ausgewertet werden konnten, zu einem Gesamtbild zusammengeführt. Erfassung und Strukturierung der Daten folgen unternehmensweit einer universellen Logik, wodurch die Qualität der Daten garantiert ist. Auch angesichts der immensen Datenfülle war ein entsprechendes System unumgänglich geworden.
New Intelligence: Schneller und smarter entscheiden
Die neue End-to-End-Lösung liefert Zugriff auf Informationen beispielsweise zu Flugkontingenten, Hotelkapazitäten oder auch Risikoprognosen. Dank des neuen Informationssystems liegen den Entscheidungsträgern alle benötigten Daten in hoher Qualität vor. So hat TUI die Performance des Yield Managements deutlich gesteigert. Yield Manager kümmern sich um die Kapazitäts-, Risiko- und Ertragssteuerung, müssen also auf der Basis von Nachfrageschätzungen Flug- und Bettenkontingente ein- und verkaufen. Die neue BI stellt den Yield Managern alle erforderlichen Daten, Analysen und Auswertungen, eingebettet in die operativen Anwendungen und in Nahe-Echtzeit, zur Verfügung. Auch taktische Aufgaben wie die Portfolioanalyse und -planung fußen nun auf untertägigen und vertrauenswürdigen Informationen. „Das neue Informationsmanagement auf Basis von Cognos und InfoSphere ist wesentlich verschlankt. Damit ist es nicht nur effektiver, sondern auch kostengünstiger und zudem ohne spezifisches Know-how anwendbar“, erklärt Matthias Wunderlich, Head of Business Intelligence der TUI Deutschland.
Auf deutlich breiterer Grundlage können nun auch strategische Weichenstellungen vorgenommen werden. Ein zuverlässiges Reporting, das die Daten aller Unternehmensbereiche zusammenfasst und auswertet, bietet dem Management eine valide Entscheidungsbasis. Lage und Zusammenhänge im Konzern werden schnell sichtbar, zukünftige Szenarien lassen sich simulieren, genauso wie mögliche strategische Neuausrichtungen. Insgesamt sorgt die IBM-Komplettlösung durch mehr Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Variabilität für smartere Entscheidungen und damit für einen Wettbewerbsvorsprung. Das versteht IBM unter New Intelligence.
Über TUI Deutschland
Die TUI Deutschland GmbH ist der führende Reiseveranstalter in Deutschland. Sie ist eine Tochter der TUI Travel PLC, des neuen Touristikkonzerns mit Sitz in London. Die TUI Travel PLC ist aus der Fusion der britischen First Choice Holidays PLC mit der Tourismussparte der TUI AG entstanden. Die TUI AG selbst kontrolliert die Mehrheit an der TUI Travel PLC. Unter dem Dach der TUI Travel befinden sich so bekannte europäische Reiseveranstalter wie TUI (Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen), TUI UK, Thomson und First Choice (Großbritannien), Nouvelles Frontières (Frankreich) oder Fritidsresor (Schweden) sowie die Fluggesellschaften TUIfly, Thomsonfly, Corsairfly oder First Choice Airways. Basierend auf dem Geschäftsjahr 2006 erwirtschafteten die mehr als 45.000 Mitarbeiter der TUI Travel einen pro forma Umsatz von rund 18 Milliarden Euro.
Über IBM Cognos Business Intelligence und Performance Management
IBM Cognos Business Intelligence (BI) und Performance Management (PM) Lösungen bieten weltweit führende Software für Unternehmensplanung, Konsolidierung und Business Intelligence. Support und Dienstleistungen ergänzen die Produkte, mit denen Unternehmen ihre finanzielle und betriebswirtschaftliche Leistung planen, nachvollziehen und nachhaltig steuern können. IBM Cognos Lösungen verbinden Technologien, analytische Anwendungen sowie Best Practices mit einem breiten Partnernetzwerk und bieten Kunden eine offene, flexible und vollständige Performance-Lösung. Über 23.000 Kunden in mehr als 135 Ländern nutzen bereits IBM Cognos Lösungen.
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