Ausbau der Offshore-Windenergie wird weiter vorangebracht

Berlin (pressrelations) –

Ausbau der Offshore-Windenergie wird weiter vorangebracht

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee beschlossen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Ich begrüße, dass wir beim Ausbau der Offshore-Windenergie weiter vorankommen. Die Offshore-Windenergie trägt nicht nur zur Erreichung der Klimaschutzziele bei, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze – ‚green jobs‘.“

Für das Bundeswirtschaftsministerium ist beim Ausbau der Erneuerbaren Energien vor allem deren Netzintegration von besonderer Bedeutung. So muss der Strom aus den Offshore-Windparks in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands gelangen. Hierfür bedarf es moderner und leistungsfähiger Netze.

Bundesminister Brüderle: „Der Strom aus den Windenergieanlagen muss bei den Verbrauchern ankommen. Die Schlüsselfragen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien liegen daher bei den Netzen. Die Netzanbindung der Offshore-Windparks und die erforderliche Modernisierung der Netze müssen prompt und auf wirtschaftliche Weise erfolgen.“

So hatte das Bundeswirtschaftsministerium das bereits in Kraft getretene Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) erarbeitet. Das Gesetz erleichtert und beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben, die u.a. zur Netzintegration des Stroms aus Windenergie dringend erforderlich sind.

Ferner hat die Bundesnetzagentur ein Positionspapier veröffentlicht, das eine zügige Netzanbindung der Offshore-Windenergieanlagen ermöglicht und gleichzeitig „stranded investments“ auf Kosten der Stromverbraucher verhindert. Bereits bei den ersten deutschen Offshore-Windparks „Alpha Ventus“, „BARD 1“ und „Baltic 1“ hat die Bundesnetzagentur für eine prompte Netzanbindung gesorgt.

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ars navigandi entwickelt virtuellen Punkterechner für TÜV SÜD

München (pressrelations) –

ars navigandi entwickelt virtuellen Punkterechner für TÜV SÜD

Hilfreiches Tool für Flensburger Punktesammler

München, 9.12.2009 – Bei Rot über die Ampel? Zu schnell unterwegs? Zu nah aufgefahren? Wer weiß schon ganz genau, was das für Folgen für das Flensburger Punktkonto haben kann? Der mitunter quälenden Unsicherheit hat ars navigandi jetzt ein Ende gemacht und für die TÜV SÜD AG einen genauso hilf- wie aufschlussreichen virtuellen Punkterechner entwickelt. Mit ein paar einfachen Klicks kann sich damit jeder Autofahrer einen individuellen Überblick über seine aktuelle „Bedrohungslage“ in der Flensburger „Verkehrssünder-Kartei“ verschaffen. Konzept, Design, technische Umsetzung und Implementierung für dieses nützliche Werkzeug kommen aus der Münchner Agentur für E-Learning, Internet-Lösungen, Interactive und Design.

Auf der Autobahn gedrängelt? In der Innenstadt zu schnell unterwegs? Wer am Steuer Fehler gemacht und nun Bammel vor Punkten und Geldbuße hat, kann sich mit dem neuen Punkterechner von TÜV SÜD online schnell Gewissheit über die Folgen verschaffen. Einfach durchklicken unter www.tuev-sued.de/punkterechner. Und wenn das Konto in Flensburg schon bedrohlich angewachsen ist, hilft TÜV SÜD ebenfalls weiter: mit Kursen zum Punkteabbau.

Abgefahrene Reifen? Was droht dem Fahrer, was dem Fahrzeughalter? Wird es nur bei Punkten bleiben ? oder kann es auch ein Fahrverbot geben? Wie hoch wird die Geldbuße ausfallen? Und was kann ich tun, damit der Punktestand nicht weiter anschwillt? Wer im Straßenverkehr einen Fehler gemacht hat, dem schießen tausend Fragen durch den Kopf. Auch auf schwierige Fragen gibt es nun ganz einfach Antworten online bei TÜV SÜD ? mit dem virtuellen Punkterechner. Der Online-Punkterechner fragt auch Einzelheiten ab, um möglichst detailliert über drohende Punkte, Bußgeld und Fahrverbot Auskunft geben zu können. Wurde das Rotlicht einer Ampel ignoriert, will der Punkterechner zum Beispiel wissen, ob die Rotphase kürzer oder länger als eine Sekunde war und ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Der Helfer im Internet summiert übrigens auch die Folgen verschiedener Verstöße auf. Alles ganz individuell.

„Wir wollen dem Autofahrer dabei helfen, nach einem Fehler hinter dem Steuer möglichst schnell Gewissheit über seine Situation zu bekommen, damit er die richtigen Maßnahmen ergreifen kann“, sagt Thomas Wagenpfeil, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD.

Rechtsverbindlich sind die Auskünfte des Punkterechners nicht. Die genaue Adresse des Punkterechners: www.tuev-sued.de/punkterechner.

Die Münchner Agentur ars navigandi, die seit Jahren für die TÜV SÜD AG arbeitet – und neben Internetauftritt und Intranet auch zahlreiche Applikationen wie die Jobbörse und die Bilddatenbank entwickelt hat ? zeichnet auch für dieses Projekt verantwortlich und hat sowohl Konzept und Design, als auch Umsetzung und Implementierung realisiert.

Über ars navigandi GmbH
ars navigandi GmbH ist eine unabhängige und inhabergeführte Agentur für E-Learning, Internet-Lösungen, Interactive und Design.

Das Unternehmen wurde 1999 in München gegründet, wird seitdem von den Gründern geführt und beschäftigt derzeit 17 Mitarbeiter.

Mittlerweile segelt ars navigandi in internationalen Gewässern und ist neben dem deutschsprachigen Raum in Lateinamerika, England, Russland, Arabien und Asien tätig.
Für herausragende und innovative Lösungen im Internet wurde ars navigandi bereits mehrfach ausgezeichnet. Über 50.000 Teilnehmer aus über 40 Ländern nutzen die preisgekrönte E-Learning Plattform.

Auszug aus der Kundenliste:
ADAC e.V., AEG Electrolux, Danone Deutschland GmbH, Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., Disneyland Resort Paris, Hapaq Lloyd Kreuzfahrten GmbH, Neckermann Reisen, Novartis Tiergesundheit GmbH, Österreich Werbung, TUI AG, TÜV SÜD AG

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
ars navigandi GmbH
81241 München
089/82989165
www.arsnavigandi.de
Ansprechpartner: Matthias Reithmair
mr@arsnavigandi.de
Direkter Link zu Pressemitteilungen: www.arsnavigandi.de/presse

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Veröffentlichung honorarfrei.
Belegexemplar erbeten.

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Volksbegehren Nichtraucherschutz

München (pressrelations) –

Volksbegehren Nichtraucherschutz

Joachim Herrmann: „Bayerische Staatsregierung wird Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ unverzüglich entsprechend der Gesetzeslage behandeln“

„Die Bayerische Staatsregierung wird ihre Stellungnahme zum Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ unverzüglich in ihrer ersten Sitzung nach der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss beschließen und dem Landtag zuleiten.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute angekündigt.

Der Landeswahlausschuss werde am 21. Dezember zusammentreten und das Endergebnis des Volksbegehrens offiziell feststellen. Entsprechend der Gesetzeslage werde die Bayerische Staatsregierung das Volksbegehren in ihrer ersten Sitzung nach Bekanntgabe des Ergebnisses behandeln, also voraussichtlich am 12. Januar 2010. Dabei werde sie ihre Stellungnahme zu dem Volksbegehren beschließen und diese dann unverzüglich dem Bayerischen Landtag zuleiten.

Herrmann: „Der Landtag hat dann drei Monate Zeit, das Volksbegehren “Nichtraucherschutz“ zu behandeln. Es ist seine freie Entscheidung, ob er diesen Zeitraum ausschöpft oder nicht. Spätestens drei Monate nach der Entscheidung des Landtags findet dann der Volksentscheid statt. Die Bayerische Staatsregierung wird in jedem Fall unverzüglich entsprechend der Gesetzeslage handeln.“

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

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