Sicher online einkaufen: BVDW veröffentlicht kostenlosen Leitfaden

Düsseldorf (pressrelations) –

Sicher online einkaufen: BVDW veröffentlicht kostenlosen Leitfaden

10 Punkte, die nicht nur in der Vorweihnachtszeit beim Einkauf im Internet beachtet werden sollten

Düsseldorf, 12. November 2009 ? Pünktlich vor dem anstehenden Weihnachtsgeschäft veröffentlicht der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. einen Leitfaden für den sicheren Online-Einkauf. Zusammen mit der Fachgruppe E-Commerce im BVDW wurden zehn Punkte definiert, die unter anderem auf die Seriosität von Online-Shops, aussagekräftige Zertifikate, sichere Zahlungsmethoden, den Schutz eigener Daten und guten Kundenservice eingehen. Der Leitfaden „Sicher online einkaufen“ lässt sich ab sofort kostenlos auf der Website des BVDW unter www.bvdw.orgherunterladen.

Online-Einkauf zur Weihnachtszeit
„Gerade in der Vorweihnachtszeit buhlen Online-Shops mit Specials und Geschenkfindern um die kaufwilligen Kunden. Vor dem Bestellvorgang sollten allerdings einige Punkte beachtet werden: So machen zu hohe Versandkosten ein Schnäppchen schnell zum teuren Vergnügen oder Kreditkartendaten werden ohne Verschlüsselung übermittelt“, sagt Achim Himmelreich (Mücke Sturm Company), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce und Mitautor des Leitfadens.

BVDW Leitfaden „Sicher online einkaufen“ in der Übersicht:
01. Seriöse Anbieter verstecken sich nicht
02. Wie bekannt ist der Online-Shop?
03. Zertifikate geben Sicherheit
04. Ausführliche Produktinformationen sind Pflicht
05. Achten Sie auf widersprüchliche Preisangaben
06. Sichere Zahlungsmethoden schützen vor Betrug
07. Meine Daten schützen
08. Wie kommt meine Ware bei mir an?
09. Und wenn die Ware nicht gefällt?
10. Guter Kundenservice zahlt sich aus

Kostenlos als PDF erhältlich
Erhältlich ist der BVDW Leitfaden „Sicher online einkaufen“ ab sofort als Download im PDF-Format unter www.bvdw.org.

Weitere Informationen und Bildmaterial auf Anfrage oder unter:
www.bvdw.org/presseserver/sicher_online_einkaufen

Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf
www.bvdw.org

Ansprechpartner für die Presse:
Ingo Notthoff, Pressesprecher
Tel: +49 (0)211 600456-25, Fax: -33
notthoff@bvdw.org

Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung. Der BVDW ist interdisziplinär verankert und hat damit einen ganzheitlichen Blick auf die Themen der digitalen Wirtschaft. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, Effizienz und Nutzen digitaler Medien transparent zu machen und so den Einsatz in der Gesamtwirtschaft, Gesellschaft und Administration zu fördern. Im ständigen Dialog mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessengruppen stehend unterstützt der BVDW ergebnisorientiert, praxisnah und effektiv die dynamische Entwicklung der Branche. Die Summe aller Kompetenzen der Mitglieder, gepaart mit den definierten Werten und Emotionen des Verbandes, bilden die Basis für das Selbstverständnis des BVDW. Wir sind das Netz.

Weiterlesen

Tarifabschluss beim privaten Rundfunk

Berlin (pressrelations) –

Tarifabschluss beim privaten Rundfunk

Berlin, 12.11.2009 – Die Gewerkschaften DJV und ver.di haben sich mit dem Tarifverband Privater Rundfunk (TPR) auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 650 Beschäftigten bei den TPR-Mitgliedsunternehmen geeinigt. Danach erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 1. Dezember 2009 und zum 1. Oktober 2010 jeweils einmalig 200 Euro. Darüber hinaus werden die Gehälter zum 1. Januar 2011 um 1,5 Prozent erhöht. Der TPR will sich gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen dafür stark machen, dass es nicht zu einer Verrechnung der linearen Gehaltserhöhung mit den Effektivgehältern kommt.

Außerdem wurde vereinbart, dass der Manteltarifvertrag in Kraft bleibt. Er kann von den Tarifvertragsparteien frühestens zum 31. Dezember 2011 gekündigt werden. Damit ist sicher gestellt, dass die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie etwa die 38 Stunden-Woche weiterhin Geltung haben.

„Der Tarifabschluss trägt der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Radiosender Rechnung, die infolge der Krise zum Teil erhebliche Umsatzrückgänge zu verkraften haben“, erklärte DJV-Verhandlungsführer Michael Klehm. Vor dem Hintergrund der immer stärkeren Verdichtung der Arbeitsabläufe in den Redaktionen des Privatfunks sei ein höherer Abschluss zwar wünschenswert gewesen, doch der Fortbestand des Manteltarifvertrags bedeute mehr soziale Sicherheit.

Der TPR vertritt mehrere landesweite private Radiosender und Redaktionen des evangelischen Kirchenfunks. Der letzte Tarifabschluss hatte eine Laufzeit von 16 Monaten und war zum 30. September 2009 ausgelaufen. Dem Tarifabschluss müssen die zuständigen Gremien der Gewerkschaften und des TPR noch bis 30. November zustimmen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Weiterlesen

Biomechanisches Gutachten kann bei Unfallflucht entlasten

Düsseldorf (pressrelations) –

Biomechanisches Gutachten kann bei Unfallflucht entlasten

(Düsseldorf, den 12.11.2009) Beim Einparken oder Rangieren kann es durch eine kurze Unachtsamkeit schnell zu einem Zusammenstoß kommen. Verlässt der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, droht ihm ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. „Auch wenn der Betroffene den Unfall tatsächlich nicht bemerkt hat, wird dies häufig nur als Schutzbehauptung abgetan. Dann kann ihn unter Umständen nur ein biomechanisches Sachverständigengutachten zur Wahrnehmbarkeit der Kollision entlasten“, erklärt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Beschuldigte stehen vor dem Problem, dass der Verfolgungseifer der Justiz bei Unfallflucht-Delikten hoch ist. Entlastende Umstände werden dabei oftmals übergangen. „Auch bei der Ermittlung der Höhe des verursachten Fremdschadens wird oft geschlampt, obwohl diese gerade bei kleineren Blechschäden über Sein- oder Nichtsein der Fahrerlaubnis entscheidet“, weiß Demuth. Für einen Betroffenen ist es daher wichtig, sich rechtzeitig an einen Strafverteidiger zu wenden. Dieser wird sich die Situation aus der Sicht des Mandanten schildern lassen, sich durch die Auswertung der Ermittlungsakte zunächst einen Überblick über die Beweislage verschaffen und dann gegebenenfalls für ein entlastendes Sachverständigengutachten sorgen.

„Gerichtliche Sachverständigengutachten, die sich mit der Wahrnehmbarkeit einer Kollision befassen, sind häufig mit Vorsicht zu genießen. Sie bedienen sich bei der Beurteilung der Frage der Bemerkbarkeit der Kollision eines Schemas, das von einem sogenannten durchschnittlich orientierten Kraftfahrer ausgeht. Hier kann zwar eine hohe Genauigkeit der Aussage getroffen werden, aber es ist darauf zu achten, dass ein belastendes Gutachtenergebnis nur dann etwas wert ist, wenn darin auf die individuelle Wahrnehmungsfähigkeit des Schädigers bei der Kollision eingegangen wird. Häufig wird kollisionsfremden Einflüssen, die den Fahrer abgelenkt haben können, im Gutachten keine Aufmerksamkeit geschenkt“, betont Verkehrsstrafrechtler Demuth. Fehlt aber dieser Bezug zu den individuellen Bedingungen der Wahrnehmbarkeit in einem Gutachten, kann und muss die Verteidigung je nach Lage des Verfahrens auf die Erstellung eines Gutachtens mit interdisziplinärem Ansatz hinwirken.

Erst eine solche umfassende Begutachtung des Geschehensablaufs unter Berücksichtigung psychologischer Einflüsse gibt hinreichend Aufschluss darüber, ob der Fahrer die Kollision überhaupt bemerken konnte. Und genau das ist der entscheidende Punkt für die Frage der Strafbarkeit. Dabei werden auch individuelle Beeinträchtigungen der Wahrnehmung durch interne oder externe Einflüsse wie ein Abgelenkt-Sein zum Zeitpunkt des Unfallereignisses ? sogenannte selektive Wahrnehmung ? überprüft. Das Gutachten muss dazu in einem interdisziplinären Ansatz sowohl unfallanalytische als auch medizinische und psychologische Umstände berücksichtigen. So können temporäre Hörschäden nach einem Disco-Besuch genauso wahrnehmungsmindernd wirken wie Ermüdungserscheinungen und Stress durch körperliche oder geistige Belastungen. Sogar die Tageszeit, Unwohlsein oder der Schlaf-Wachrythmus können im Einzelfall Auswirkungen auf die Bemerkbarkeit einer leichten Kollision mit einem Fahrzeug haben.

Wenn im Ergebnis nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass der Fahrzeugführer das Unfallereignis als solches wahrnehmen und identifizieren konnte oder er es auch wahrgenommen hat, ist er vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort freizusprechen.
Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion:
Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how im Verkehrsrecht setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de

Weiterlesen