Auktionsportal snipster ermöglicht außergewöhnliches Weihnachtsgeschenk Oberhausen/Kiel, 29.12.2009 – Kurz vor Weihnachten entschied Frank Kummeling aus Oberhausen die bisher spektakulärste Auktion…
Finanz Informatik Technologie Service (FI-TS) lädt 2010 wieder Entscheider der Finanzwelt ein, gemeinsam auf dem lokalen Branchentreff aktuelle Themen zu…
Ab dem 1.1.2010 profitieren die Thüringer Landwirte von verbesserten Förderbedingungen bei Investitionen und Agrarumweltmaßnahmen. Damit hat das Land Voraussetzungen insbesondere zur Unterstützung der Milchbauern getroffen. Künftig können Investitionen in die Milchviehhaltung (einschließlich Jungviehaufzucht) bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro je Betrieb (ursprünglich 2 Mio.) mit bis zu 40 Prozent (ursprünglich 25/30 Prozent) bezuschusst werden. Für die Investitionen zur strukturellen Verbesserung der Produktionsbedingungen und der Effizienz der Milcherzeugung stehen im Freistaat über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) rund 23,35 Mio. Euro bis Ende 2013 bereit.
„2015 läuft die Milchquotenregelung aus. Wir haben die Förderung verbessert, um die Thüringer Milchviehbetriebe wettbewerbsfähig zu halten“, sagte Thüringens Agrarminister Jürgen Reinholz.
Aber auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und für Klimaschutz gibt es mehr Geld. Im Einzelnen erfolgt dies über höhere Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen (KULAP) und neue Teilmaßnahmen im KULAP. Durch Mittelumschichtungen wurde zudem die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gestärkt. Damit sind zwei weitere bewährte Fördermaßnahmen der „FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen“ (FILET) für die Thüringer Landwirte verbessert worden.
Die Zuschüsse aus dem AFP können bei der Thüringer Aufbaubank und die Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage bei den Landwirtschaftsämtern beantragt werden.
Die Förderinitiative FILET gibt es seit 2007 und sie ist zu 75 bis 90 Prozent aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) finanziert. Mitte Dezember hat die Europäische Kommission die Änderungsvorschläge aus Thüringen genehmigt
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hilft beim Rauchstopp
Immer mehr Deutsche hören mit dem Rauchen auf und genießen die gesundheitlichen Vorzüge des Nichtrauchens. Auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht der Raucheranteil zurück. Zwar greift noch immer etwa jeder dritte 12- bis 25-Jährige zur Zigarette, doch die Tendenz ist fallend. Insbesondere bei Minderjährigen liegt Nichtrauchen im Trend: Zwischen 2001 und 2008 hat sich der Anteil der Rauchenden bei den 12- bis 17-Jährigen von 28 Prozent auf 15 Prozent nahezu halbiert. Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel stellt sich für viele Raucherinnen und Raucher die Frage, ob sie das neue Jahr zum Anlass nehmen sollen, um ebenfalls Nichtraucher zu werden.
„Silvester ist eine von vielen guten Gelegenheiten zum Rauchstopp. Ich kann nur jeden dazu ermutigen, diesen Schritt zu tun“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). „Allerdings sollte der Rauchausstieg sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört etwa, alle Rauchutensilien konsequent zu vernichten. Zudem sollten sich aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nicht scheuen, Rat und Hilfe bei der BZgA zu suchen. Denn professionelle Unterstützung und eine sorgfältige Planung erhöhen die Chancen für einen erfolgreichen Rauchausstieg deutlich.“
Mit zahlreichen Angeboten unterstützt die BZgA im Rahmen ihrer ?rauchfrei?-Kampagne Menschen darin, ihre Tabakabhängigkeit zu überwinden. So bietet etwa das Beratungstelefon zum Rauchverzicht unter der Telefon-Nummer 0180 5 – 31 31 31 (kostenpflichtig – 0,14 ?/Min a.d Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich) individuelle Hilfe an. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.definden Aufhörwillige zudem umfangreiche Informationen zum Thema Nichtrauchen und vor allem ein interaktives Ausstiegsprogramm. Dieses kann bequem von zu Hause genutzt werden und begleitet Raucherinnen und Raucher über einen Zeitraum von bis zu vier Wochen auf ihrem Weg in die Rauchfreiheit. Mit dem START-Paket zum Nichtrauchen stellt die BZgA darüber hinaus ein Selbsthilfeprogramm mit Informationsbroschüren und einem Kalender für die ersten 100 Tage zur Verfügung.
Neben den individuellen Angeboten zum Rauchausstieg besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Gruppenkursen mit dem Rauchen aufzuhören. Ein solcher Kurs ist das „Rauchfrei Programm“, das mit Unterstützung der BZgA vom Institut für Therapieforschung in München entwickelt wurde. In den Kursen wird nicht nur die Motivation zum Rauchstopp gestärkt, sondern die Teilnehmenden werden auch nach dem Rauchstopp unterstützt, den Alltag langfristig rauchfrei zu bewältigen. Über die Internetseite www.rauchfrei-programm.dekönnen Termine und Orte der Gruppenkurse abgefragt werden.
Das START-Paket sowie weitere Materialien zum Thema Nichtrauchen können unter www.rauchfrei-info.deeingesehen und kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de,www.bzga.de
Laatzen (pressrelations) – Rechengrößen der Rentenversicherung ändern sich 2010 Zum Jahresbeginn ändern sich wieder einige Rechenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung….
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