Deutsche Bahn weitet ihre Sparangebote zum 13. Dezember aus

Berlin (pressrelations) –

Deutsche Bahn weitet ihre Sparangebote zum 13. Dezember aus

Sparpreis ab 29 Euro mit Mitfahrerrabatt, kostenloser Kindermitnahme und Ermäßigung mit BahnCard 25 / Probe-BahnCard 25 bis Februar 2010 erhältlich

(Berlin, 11. Dezember 2009) Die Deutsche Bahn weitet die Sparangebote im Fernverkehr deutlich aus und wertet die BahnCard 25 auf.

Ab 13. Dezember wird das Dauer-Spezial in die Familie der Sparpreise integriert und damit um attraktive Konditionen erweitert: Eigene Kinder oder Enkel unter 15 Jahren fahren künftig beim Sparpreis kostenlos mit. Mit dem Mitfahrerpreis reisen zwei Personen schon ab 49 Euro in der 2. Klasse (ab 79 Euro 1. Klasse) quer durch Deutschland. Weitere Mitfahrer zahlen jeweils ab 20 Euro (ab 30 Euro in der 1. Klasse). Inhaber einer BahnCard 25 erhalten auch beim Kauf eines Sparpreis-Tickets 25 Prozent. Neu ist auch, dass alle Sparpreise bis einen Tag vor der geplanten Fahrt gegen eine Gebühr von 15 Euro zurückgegeben oder umgebucht werden können.

Den Sparpreis gibt es weiterhin ab 29 Euro in der 2. Klasse für die einfache Fahrt (in der 1. Klasse ab 49 Euro) und neu für Kurzstrecken bis 250 Kilometer ab 19 Euro. Alle Sparpreis-Angebote sind mit Zugbindung und erhältlich solange der Vorrat reicht. Die Vorkaufsfrist beträgt drei Tage. Mit persönlicher Beratung kostet der Sparpreis (ehemals Dauer-Spezial) weiterhin fünf Euro mehr.

Für Hin- und Rückfahrten bleiben der Sparpreis 25 und der Sparpreis 50 mit unveränderten Konditionen im Angebot.

BahnCard 25 Besitzer reisen ab 13. Dezember auch europaweit günstiger, denn ihre BahnCard wird auch beim Europa-Spezial (ab 39 Euro) anerkannt.

Für Kunden, die die BahnCard zunächst testen möchten, wird die Probe-BahnCard 25 um zwei Monate verlängert: Das Angebot, das bei viermonatiger Gültigkeit nur 25 Euro kostet, ist nun bis Ende Februar bei allen DB-Verkaufsstellen und online auf www.bahn.de erhältlich.

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Neuer Bahnsteig Ottensoos fertig gestellt

Berlin (pressrelations) –

Neuer Bahnsteig Ottensoos fertig gestellt

Am Montag, 14. Dezember, um 12.21 Uhr hält der erste Regionalzug

(Nürnberg, 11. Dezember 2009) Im Zuge des S-Bahn-Ausbaues und zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung mit dem Ortsbereich Ottensoos wurde in diesem Jahr der neue Bahnsteig gebaut. Am 14. Dezember um 12.00 Uhr wird er in Betrieb genommen. Die Züge beider Richtungen halten nun ca. 300 Meter näher zur Ortsmitte.

Als erster Zug hält RB 35814, Abfahrt 12.21 Uhr nach Lauf links der Pegnitz.

Der Bahnsteig ist barrierefrei mittels Rampe erschlossen. Die Bahnsteigausstattung wird sukzessive bis Ende Januar vervollständigt.

Technische Daten:

Bahnsteiglänge:
140 Meter

Bahnsteigbreite:
2,50 – 4,00 Meter

Bahnsteighöhe:
0,76 Meter

Bahnsteigausstattung:
Leitlinien für Blinde und Sehbehinderte, moderne Serviceeinrichtungen wie Beleuchtung,
Lautsprecher, Abfallkörbe, Wetterschutzanlage mit Sitzgelegenheit und Vitrine (vsl. ab Januar 2010)

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Fahrplanwechsel mit Verbesserungen im Fern- und Nahverkehr

Berlin (pressrelations) –

Fahrplanwechsel mit Verbesserungen im Fern- und Nahverkehr

Siegen, Mönchengladbach, Neuss, Herzogenrath und Rheydt werden Fernverkehrshalt / Neues S-Bahn-Konzept für Rhein/Ruhr

(Düsseldorf, 11. Dezember 2009) Mit umfangreichen Verbesserungen im Nah- und Fernverkehr können die Kunden der Deutschen Bahn zum kommenden Fahrplanwechsel am Sonntag (13.12.2009) rechnen. Fünf nordrheinwestfälische Städte werden an das Fernverkehrsnetz angeschlossen, Auslandsreisende kommen früher nach Amsterdam, Brüssel und Paris und das S-Bahn-Netz im Ruhrgebiet wird optimiert und der Düsseldorfer Knoten entlastet.

„Mit einem der umfangreichsten Fahrplanwechsel der letzten Jahre bieten wir den Kunden in NRW attraktivere Verbindungen und eine verbesserte Qualität sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr“, resümiert der Konzernbevollmächtigte der DB AG für NRW, Reiner Latsch.

So erhält Siegen ab kommenden Sonntag eine tägliche Eurocity-Anbindung morgens nach Frankfurt und weiter bis Süddeutschland bzw. Klagenfurt, abends geht es zurück. Freitags und sonntags hält jeweils ein Fernverkehrszug von bzw. nach Berlin in Neuss, Mönchengladbach, Rheydt und Herzogenrath, die damit neue Fernverkehrshalte werden. Die Städte begleiten diese Tatsache mit unterschiedlichen Aktionen und Aktivitäten und laden wie bspw. Siegen, Herzogenrath und Mönchengladbach ihre Bürger zum Bahnhof ein.

Mit einer neuen ICE-Frühverbindung um 6:46h ab Köln wird Amsterdam erstmals bereits um 9:25h erreicht. Die Thalys-Züge sind künftig 30 Minuten schneller in Brüssel und Paris, weil sie ebenso wie bereits die ICE-Züge über die Neubaustrecke Aachen – Liège geführt werden. Zudem bietet auch der Thalys eine neue u.a. für Geschäftsreisende interessante Frühverbindung um 6:44h ab Köln nach Brüssel Midi (Ankunft 8:32h) und Paris (Ankunft 9:59h) an.

Im S-Bahn-Verkehr wird zur Erhöhung der Verkehrsqualität der starke Zugverkehr rund um das „Nadelöhr“ Düsseldorf Hauptbahnhof entzerrt. So fährt die S1 künftig bis zum Hauptbahnhof Solingen und übernimmt somit ab Düsseldorf Hbf den südlichen Streckenabschnitt der bisherigen S7. Die S11 wird vom Düsseldorfer Hauptbahnhof bis zum Flughafen Düsseldorf verlängert und übernimmt den nördlichen Steckenabschnitt der S7. Die S6 und S8 erhalten künftig am selben Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einen planmäßigen Anschluss, und die zusätzlichen S-Bahnen im Berufsverkehr fahren als S68 zwischen Langenfeld, Düsseldorf und Wuppertal-Vohwinkel.

Insgesamt 59 neue Fahrzeuge sind schon seit November 2008 auf den S-Bahn-Linien in Rhein/Ruhr unterwegs, bis Ende 2012 wird der komplette Fuhrpark mit weiteren 57 Fahrzeugen erneuert sein.

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Zum Fahrplanwechsel: Verbesserungen auf der Mittelfrankenbahn

Berlin (pressrelations) –

Zum Fahrplanwechsel: Verbesserungen auf der Mittelfrankenbahn


Rund sieben Prozent mehr Fahrgäste auf der Mittelfrankenbahn / Neun moderne Dieseltriebzüge für die Gräfenbergbahn / Mehr Platzkapazitäten im Schülerverkehr

(Nürnberg, 11. Dezember 2009) „Rund sieben Prozent mehr Fahrgäste im Vergleich zum Vorjahr“, das ist die erfolgreiche Bilanz der Mittelfrankenbahn im Jahr 2009. Zum Fahrplanwechsel am kommenden Sonntag, 13. Dezember 2009, gibt es für die Fahrgäste weitere Verbesserungen.

In Abstimmung mit dem Besteller des Regionalverkehrs auf der Mittelfrankenbahn, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), werden auf der Gräfenbergbahn (Nürnberg Nordost – Gräfenberg) alle Zugleistungen mit den auf dieser Strecke bereits bewährten Dieseltriebzügen der Baureihe VT 642 gefahren. Zukünftig werden acht VT 642 statt bisher sechs VT 648 zum Einsatz kommen. Mit den frei werdenden VT 648 wird – zusätzlich zu den bereits ab 01. April 2009 verstärkten Zügen von Markt Erlbach um 6.37 Uhr nach Fürth, von Cadolzburg um 7.01 Uhr nach Fürth und von Neuhaus um 7.04 Uhr -nach Nürnberg – noch in folgenden Zügen im Schüler- und Pendlerverkehr das Platzangebot erhöht: Regionalbahn ab Neuhaus um 6.19 Uhr nach Nürnberg sowie Regionalbahn ab Steinach um 6.31 Uhr nach Neustadt (Aisch).

Die interimsweise in den Morgenstunden auf den Relationen Nürnberg – Hersbruck, Neuhaus (Pegnitz) sowie zwischen Cadolzburg und Fürth eingesetzten älteren Dieseltriebzüge der Baureihe VT 614 werden aus dem Betrieb genommen und durch die modernen VT 648 ersetzt.

Damit werden zukünftig alle Leistungen im gesamten Netz der Mittelfrankenbahn mit den modernen Dieseltriebzügen VT 642 und VT 648 gefahren.

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Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

Karlsruhe (pressrelations) –

Keine Wettbewerbsklage gegen nachteilige Äußerungen in Patentschrift

Ein Hersteller eines Produkts kann mit einer Klage vor den Wettbewerbsgerichten nicht erreichen, dass aus der Patentschrift eines für einen Konkurrenten erteilten Patents Angaben über angebliche Nachteile dieses Produkts gestrichen werden. Dies hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Beklagte, die wie die Klägerin Deckel für Fischdosen herstellt, meldete im September 1993 ein Patent für einen Aufreißdeckel aus Blech für eine Dose an. In der Anmeldung gab sie, wie es im Patenterteilungsverfahren vorgeschrieben und üblich ist, den für dieses technische Gebiet bekannten Stand der Technik an. In diesem Zusammenhang benannte sie eine europäische Patentschrift und legte einzelne Nachteile des nach dieser Patentschrift von der Klägerin hergestellten Aufreißdeckels dar. Sodann beschrieb sie die durch ihre eigene Erfindung zu lösende Aufgabe: Es gehe darum, einen Aufreißdeckel zu schaffen, der die zuvor angeführten Nachteile des bekannten Deckels der Klägerin nicht aufweise. Das Patent wurde der Beklagten im Juni 2002 erteilt. Die Patentschrift wurde Ende 2003 veröffentlicht.

Die Klägerin hält die Angaben über die angeblichen Nachteile des von ihr hergestellten Aufreißdeckels in der Patentanmeldung der Beklagten für unzutreffend. Die Beklagte setze das Produkt der Klägerin daher in unzulässiger Weise herab und verstoße damit gegen § 4 Nr. 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach dieser Vorschrift ist die Behauptung nicht erweislich wahrer geschäftsschädigender Tatsachen über Mitbewerber unlauter. Mit ihrer Klage hat sie von der Beklagten verlangt, derartige Behauptungen zu unterlassen und durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der beanstandeten Angaben in der Patentschrift zu bewirken. Sie hat ferner der Bundesrepublik Deutschland den Streit verkündet, die – vertreten durch das Deutsche Patent- und Markenamt – dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten beigetreten ist. Das Landgericht Dresden hat über die Richtigkeit der von der Klägerin beanstandeten Angaben Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben und der Klage sodann teilweise stattgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Beklagte in vollem Umfang verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Beklagten die vorinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs richtet sich die Frage, welche Angaben in die Fassung der Patentanmeldung aufzunehmen sind, aufgrund deren das Patent erteilt worden ist und die als Bestandteil der Patentschrift veröffentlicht werden, ausschließlich nach den für die Patenterteilung geltenden Rechtsvorschriften des Patentgesetzes. Rechtsstreitigkeiten darüber sind in den dafür nach dem Patentgesetz vorgesehenen Verfahren auszutragen. Eine Rechtsverfolgung vor den ordentlichen Gerichten ist mit den Erfordernissen eines sachgerechten, im Patentgesetz gesondert geregelten Patenterteilungsverfahrens nicht vereinbar. Eine Klage, mit der – wie im vorliegenden Rechtsstreit – außerhalb der durch das Patentgesetz zur Verfügung gestellten Verfahrensordnung auf die Patenterteilung oder das weitere rechtliche Schicksal eines erteilten Patents Einfluss genommen werden soll, ist daher bereits unzulässig. Soweit die Klägerin Unterlassung der beanstandeten Äußerungen auch außerhalb einer Patentanmeldung begehrt hat, hat der Bundesgerichtshof die Klage zwar für zulässig erachtet. Er hat sie aber als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin hatte nicht vorgetragen, dass die Beklagte die nachteiligen Aussagen über das Produkt der Klägerin auch außerhalb des Patenterteilungsverfahrens zu machen beabsichtigte.

Urteil vom 10. Dezember 2009 ? I ZR 46/07 ? Fischdosendeckel
OLG Dresden – Urteil vom 16. Januar 2007 ? 14 U 2141/05
LG Dresden – Urteil vom 18. November 2006 ? 45 O 390/03

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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