Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen verlängert Frist für Versuche erneut

Aachen (pressrelations) –

Umstrittene Affenversuche: Verwaltungsgericht Bremen verlängert Frist für Versuche erneut

Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute erneut die vorläufige Fortsetzung der umstrittenen Affenversuche des Prof. Dr. Andreas Kreiter gestattet. Vorläufig bedeutet nun, bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren, die im ersten Quartal 2010 fallen soll. Laut Gericht könne die Eilsache derzeit nicht entschieden werden, da der Fall schwierige Rechts-, Tatsachen- und Bewertungsfragen aufwerfe, die bis dato nicht hätten beantwortet werden können. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist enttäuscht, dass die Entscheidung noch immer auf sich warten lässt.

„Wir sind entsetzt, dass das Leid der Affen noch immer kein End hat. Dennoch gibt uns die Gerichtsaussage Hoffnung, dass das Verfahren grundsätzlich offen und mit dem heutigen Tage in keiner Weise entschieden ist“, so Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Der Bundesverband erachtet für den Ausgang des Verfahrens, dass die entscheidende Rechtsfrage die Schwere der Leiden und Schäden für die Affen sein müsse. Die Rechtsposition, die dem Staatsziel Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz entspricht, könne nur lauten: Wer Tieren konkrete und andauernde oder sich wiederholende Leiden zufügt, darf das allenfalls tun, wenn er glaubhaft machen kann, dass sich daraus mit einiger Wahrscheinlichkeit ein konkret bestimmbarer Nutzen für die menschliche Gesundheit oder ein anderes vergleichbar wichtiges Rechtsgut ergeben wird und dass mit dem Eintritt dieses Nutzens in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Ein lediglich abstrakter Erkenntnisgewinn reiche dafür nicht aus – erst recht nicht, wenn die belastenden Versuche schon seit vielen Jahren stattgefunden haben, ohne dass sie zu einem konkreten Therapieerfolg geführt hätten.

Die Forschungen des Professor Kreiter sind jedoch Grundlagenforschung, somit zweckfrei und an keinen klinischen Bezug gebunden. Makaken werden dabei stundenlang in sogenannten Primatenstühlen festgeschnallt, ihr Kopf an einoperierte Bolzen fixiert. Die durstig gehaltenen Tiere müssen dann über einen Bildschirm Aufgaben lösen und erhalten dafür etwas Flüssigkeit. Elektroden im Gehirn messen Hirnströme. Am Ende der Versuchsreihen werden die Affen getötet, das Gehirn seziert. Hirnforscher Andreas Kreiter experimentiert dergestalt seit 1997, alle drei Jahre wurde die Genehmigung verlängert. Im Oktober 2008 wies jedoch die Bremer Gesundheitsbehörde den Antrag auf weitere Genehmigung zurück (Beendigungstermin war 30.11.2008). Der Forscher legte Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht Bremen gestattete eine vorläufige Fortführung der Versuche, deren Frist am 19. Oktober endete. Diese Versuche gelten als medizinisch fragwürdig und ethisch nicht mehr vertretbar. In Berlin und Bayern wurden 2006 ähnliche Versuche durch die Genehmigungsbehörden abgelehnt. In der Schweiz hat soeben, am 13.10.2009, das höchste Gericht, das Bundesgericht, ähnlichen Experimenten mit Rhesusaffen das Ende beschert.

Kontakt:
Menschen für Tierrechte ?
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Pressestelle
Stephanie Elsner,
Tel.: 05237 – 2319790,
E-Mail: elsner@tierrechte.de

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes

Bonn (pressrelations) –

Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes

In verschiedenen Meldungen wurde in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass die Strukturanpassung im Gesundheitsfonds vom 30. September 2009 zu einem „Milliardenloch“ bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen führe.
Hierzu erklärt der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Josef Hecken:

1. Mir ist völlig schleierhaft, wie die öffentlich genannten Zahlen zustande kommen; für sie gibt es keine Erklärung.

2. Fakt ist, dass regelmäßig zweimal im Jahr Strukturanpassungen im Gesundheitsfonds stattfinden.

3. Fakt ist, dass das Bundesversicherungsamt damit auf die dynamische Entwicklung des Versichertenbestandes bei den Kassen reagiert und die Zahlungen an die Kassen den Veränderungen im Versichertenbestand anpasst.

4. Fakt ist, dass dies ein vernünftiger und richtiger Mechanismus ist, der verhindert, dass es im Laufe eines Jahres zu großen Überzahlungen an manche Kassen oder auch zu geringen Zahlungen an andere Kassen kommt.
Kassen, die z. B. Versicherte verloren haben, erhalten durch die Anpassung weniger Geld, andere Kassen, die Zuwächse im Bestand haben, bekommen mehr!
Das ist richtig so, denn eine Veränderung im Versichertenbestand verändert auch die Ausgabenprofile.
Deshalb sind die regelmäßigen Strukturanpassungen wichtig für alle Kassen und gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen aus dem Fonds schon unterjährig möglichst genau den Zahlen des Jahresausgleichs entsprechen.

5. Fakt ist, dass die Strukturanpassungen damit ein „Service“ für die Kassen darstellt, der ihnen Finanzplanung keineswegs erschwert, sondern erleichtert, weil Veränderungen zeitnah abgebildet werden.

6. Fakt ist weiter, dass die Kassen die Anpassung exakt selbst ermitteln können, so dass es für niemanden Überraschungen gibt, weil das BVA den Kassen selbstverständlich die entsprechenden Berechnungsgrundlagen laufend zur Verfügung stellt.

7. Fakt ist auch, dass die Strukturanpassung dazu führt, dass das AOK-System insgesamt 172 Mio ? weniger erhält. Das sind bezogen auf das Gesamtzuweisungsvolumen von gut 43 Mrd. ? an die AOK?en lediglich 0,4 % weniger. Interessant ist dabei aber, dass nicht alle AOK?en gleichmäßig betroffen sind, weil sich die Versichertenbestände unterschiedlich entwickelt haben: einige AOK?en erhalten höhere Zuweisungen, andere geringere.
Dies belegt sogar innerhalb des AOK-Systems, wie richtig diese Anpassungen sind, um Veränderungen zeitnah abzubilden.
Der Versuch, die Strukturanpassung zu skandalisieren, zeugt von wenig Sachkunde und ist ein untauglicher Versuch, den Fonds zu diskreditieren.
Denn gerade die regelmäßigen Strukturanpassungen zeigen, wie gut und genau der Fonds funktioniert und wie schnell auf Veränderungen bei den Kassen reagiert wird. Ein Skandal wäre es, wenn es nicht geschähe und so einzelne Kassen ein Jahr lang zuviel Geld bekämen, während andere unterfinanziert wären.

Kontakt
PRESSESPRECHER Theo Eberenz
HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
TEL +49 (0) 228 619 – 0
FAX +49 (0) 228 619 – 1870
E-MAIL poststelle@bva.de
http://www.bundesversicherungsamt.de

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Schweinegrippe: Gesundheitsausschuss soll zusammentreten und für Klarheit sorgen

(pressrelations) –

Schweinegrippe: Gesundheitsausschuss soll zusammentreten und für Klarheit sorgen

Berlin
Anlässlich der Meldungen, dass die Mitglieder des Kabinetts, Beamte der Ministerien und nachgeordneter Behörden mit einem anderen Impfstoff als die übrige Bevölkerung geimpft werden sollen, erklärt die Dresdner Gesundheitspolitikerin Dr. Marlies Volkmer, MdB:

In der nächsten Woche soll die Massenimpfung gegen die Schweinegrippe beginnen, und noch nie war die Verunsicherung in der Bevölkerung und bei Ärztinnen und Ärzten größer. Sie fragen sich zu Recht:

– Wie ist das Verhältnis von Nutzen und Risiko bei der Impfung mit einem Wirkstoffverstärker?
– Ist der Zeitpunkt der Massenimpfung verfrüht?
– Warum erhalten Regierungsmitglieder, Beamte und Soldaten einen anderen Impfstoff, dem nicht die umstrittenen Wirkstoffverstärker zugesetzt wurden? Welche Rolle spielte der Preis bei den Verhandlungen mit dem Hersteller?
– Womit werden Schwangere geimpft, wenn Ständige Impfkommission und Arzneimittelkommission der Ärzteschaft die Impfung mit Wirkstoffverstärkern bei Schwangeren nicht empfehlen?

Diese Fragen müssen schnellstens – und zwar vor Beginn der Massenimpfung -umfassend beantwortet werden. Nur so kann erreicht werden, dass sich ein möglichst großer Teil der Bevölkerung impfen lässt und dass sich Ärzte der Durchführung der Impfung nicht verweigern. Dies ist notwendig, weil die befürchtete zweite Welle der Erkrankung mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen könnte.

Deshalb habe ich heute vorgeschlagen, dass der noch amtierende Gesundheitsausschuss umgehend eine Sondersitzung durchführt. In dieser Sitzung sollen Experten die Ausschussmitglieder aufklären, damit diese die Fragen aus der Bevölkerung beantworten und der Verunsicherung entgegenwirken können.

Kontakt
Dr. Marlies Volkmer
Mitglied des Bundestages
Mitglied des Ausschusses für Gesundheit
Mitglied des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postanschrift: 11011 Berlin
Besucheranschrift: Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 1, 10557 Berlin
Tel. 030/22 77 11 66
Fax: 030/22 77 62 22
E-Mail: marlies.volkmer@bundestag.de
http://www.marlies-volkmer.de

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Pflege: Schwarz-gelbe Pläne für eine Kapitaldeckung sind ungerecht und verbessern nichts

(pressrelations) –

Pflege: Schwarz-gelbe Pläne für eine Kapitaldeckung sind ungerecht und verbessern nichts

Die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung plant, in der Pflegeversicherung eine ergänzende und verbindliche Kapitaldeckungssäule einzuführen. Dazu erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Das Kapitaldeckungs-Mantra von Arbeitgebern und Versicherungsindustrie hat gefruchtet. CDU/CSU und FDP erfüllen ihnen und sich selbst ihren Herzenswunsch. Obwohl kein überzeugendes Argument dafür spricht, soll in der Pflegeversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung eingeführt werden.

Anstatt sich an ihren Kapitaldeckungs-Fantasien zu ergötzen, sollte sich Schwarz-Gelb mehr Gedanken über die Verbesserung der Pflege in diesem Lande machen. Denn die Kapitaldeckung macht die Pflege noch nicht besser, dafür aber ungerechter. In einem solchen System zahlt die Altenpflegerin die gleichen Prämien wie ein Josef Ackermann. Eine Umfrage des Allenbach-Instituts ergibt, dass nur 10 Prozent der Befragten sich in der Pflegeversicherung ausreichend abgesichert fühlen, viele fürchten Armut durch Pflege. Wer darauf mit Kapitaldeckung reagiert, verhöhnt diese Ängste und gibt die denkbar schlechteste Antwort.

Befürworter der Kapitaldeckung sagen, wer seine Prämien nicht zahlen kann, soll Steuerzuschüsse bekommen. Schwarz-Gelb möchte doch aber Steuern senken. Woher soll dann ? mitten in der Wirtschaftskrise ? das Geld für die Zuschüsse kommen? Entweder sind die Steuersenkungsversprechen nichts als eine Lüge. Oder es müssen an anderer Stelle steuerfinanzierte Leistungen gestrichen werden. Oder es soll gar keine Zuschüsse für Bedürftige geben. Das wäre ein sozialpolitischer Skandal.

Wer behauptet, man könne Verbesserungen nur mit Kapitaldeckung umsetzen, verkauft die Menschen für dumm. Die Grüne Bürgerversicherung ist der bessere Weg. In die Bürgerversicherung zahlen alle Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Leistungskraft ein. Alle Einkunftsarten werden zugrunde gelegt. Das ist solidarisch und sozial gerecht.

Man darf den Menschen nichts vormachen: Die steigenden Pflegekosten durch den demografischen Wandel und notwendige Leistungsverbesserungen werden auch in der Kapitaldeckung mehr Geld erfordern. Zudem wird die Pflegeversicherung auch dann ein Teilkaskosystem bleiben. Wer so tut, als sorge die Kapitaldeckung wie von Zauberhand für mehr Leistungen, lügt. Oder er muss bitte erklären, wie das finanziert werden soll.

Kontakt
Pressestelle
11011 Berlin
T: 030 / 227 – 5 72 12
F: 030 / 227 – 5 69 62
eMail: presse@gruene-bundestag.de
http://www.gruene-bundestag.de

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