NDR das neue werk: Zwei Geburtstagskonzerte für Sofia Gubaidulina

Hamburg (pressrelations) –

NDR das neue werk: Zwei Geburtstagskonzerte für Sofia Gubaidulina

Termine: Freitag, 23. Oktober, 20.00 Uhr, Rolf-Liebermann-Studio des NDR
Sonnabend, 24. Oktober, 20.00 Uhr, Rolf-Liebermann-Studio des NDR

Aus Anlass des 78. Geburtstages der Komponistin Sofia Gubaidulina richtet die Konzertreihe NDR das neue werk ein zweitägiges Konzertwochenende im Rolf-Liebermann Studio aus. Am ersten Abend präsentiert das NDR Sinfonieorchester unter der Leitung von Stefan Asbury ein fulminantes großorchestrales Programm, zu dessen Höhepunkten ein Cellokonzert mit dem Cellisten Ivan Monighetti und ihre weitgespannte, farbenreiche Sinfonie „Stimmen … verstummen …“ gehört. Sofia Gubaidulinas Ehrentag, der 24. Oktober, wird dann der Kammermusik gewidmet sein. Es spielen Mitglieder des NDR Sinfonieorchesters. Auch die Komponistin selbst wird sich unter die zahlreichen Mitwirkenden dieses Konzerts einreihen, das unter der Leitung von Stefan Geiger und Christopher Franzius steht und unter anderem die lang erwartete deutsche Erstaufführung von „Risonanza“ umfasst.

Sofia Gubaidulina gilt seit langem als eine der bedeutendsten Komponistinnen unserer Zeit. Seit 1992 lebt sie in Appen vor den Toren Hamburgs – die Hansestadt darf sich glücklich schätzen, die Heimatstadt der großen Künstlerin geworden zu sein. Den NDR verbindet eine langjährige fruchtbare Zusammenarbeit mit ihr. 2002 führten NDR Sinfonieorchester und NDR Chor unter der Leitung von Valery Gergiev eines ihrer Hauptwerke, Johannes-Passion und Oster-Oratorium, in St. Michaelis auf, worauf über die Jahre hinweg noch mehrere Konzertabende mit weiteren Programmen folgten.

Karten gibt es im NDR Ticketshop, Levantehaus, Mönckebergstraße 7, 20095 Hamburg, Tel.: 0180/178 79 80 (bundesweit zum Ortstarif; Preise aus dem Mobilfunknetz können abweichen), E-Mail: ticketshop@ndr.de, bei Kampnagel, Tel.: 040/270 949 49, sowie an bekannten Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse.

NDR das neue werk ? Sofia Gubaidulina zum Geburtstag
Das Konzertprogramm

Freitag, 23. Oktober 2009, 20.00 Uhr
Rolf-Liebermann-Studio des NDR, Oberstraße 120
NDR Sinfonieorchester
Leitung: Stefan Asbury
Solist: Ivan Monighetti, Violoncello

Märchenpoem
„Und: Das Fest ist in vollem Gang“
„Stimmen ? verstummen ?“ – Sinfonie in zwölf Sätzen

Sonnabend, 24. Oktober 2009, 20.00 Uhr
Rolf-Liebermann-Studio des NDR, Oberstraße 120
Mitglieder des NDR Sinfonieorchesters
Leitung: Stefan Geiger
Solisten: Christopher Franzius, Violoncello solo
Sofia Gubaidulina, Aquaphon

Quattro
Am Rande des Abgrunds
Risonanza (Deutsche Erstaufführung)
Perception

NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
www.ndr.de
presse@ndr.de

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Schrittgeschwindigkeit nicht eindeutig definiert

(pressrelations) –

Schrittgeschwindigkeit nicht eindeutig definiert

Düsseldorf/Frankfurt, 19. Oktober 2009
In verkehrsberuhigten Bereichen darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Subjektiv sind jedoch viele Fahrzeugführer der Meinung, sie dürften schneller fahren, als die einem Fußgänger entsprechenden sieben km/h. Dass nicht nur Fahrzeugführer diese Einschätzung teilen, zeigt eine auf den ersten Blick eher kuriose Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig. Da das Gericht bei Geschwindigkeiten unterhalb von zehn km/h die Gefahr sah, dass Radfahrer, die Fußgängergeschwindigkeit fahren, unsicher werden und zu schwanken beginnen, legte es die Schrittgeschwindigkeit auf 15 km/h fest. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

In seinem Urteil führte das Amtsgericht zur Schrittgeschwindigkeit aus, dass diese deutlich unter 20 km/h liegen müsse. Das Gericht war sich dabei sehr wohl im Klaren, dass unter Schrittgeschwindigkeit nach dem Sprachgebrauch die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit zu verstehen ist, welche mit 4 bis 7 km/h anzusetzen wäre. Für die Definition der Schrittgeschwindigkeit könne im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen vier und zehn km/h abgestellt werden, da eine solche mittels Tacho nicht zuverlässig messbar wäre. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Probleme für langsam fahrende Radfahrer entschied das Amtsgericht, unter Schrittgeschwindigkeit sei eine Geschwindigkeit zu verstehen, die jedenfalls deutlich unter 20 km/h liege, jedoch oberhalb von zehn km/h. Die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit wurde deshalb mit 15 km/h angesetzt (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04)

Da Tachos in der Regel keine Schrittgeschwindigkeit anzeigen, hat die Rechtsprechung den Begriff der Schrittgeschwindigkeit eher großzügig ausgelegt. Doch es gibt auch andere Meinungen: So sieht etwa das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg eine gefahrene Netto-Geschwindigkeit von bis zu 7 km/h gerade noch als Schrittgeschwindigkeit an (Az.: 1 Ss (OWi) 86 B/05).

Wer einen verkehrsberuhigten Bereich durchfährt, sollte sich daher an die Fußgängergeschwindigkeit von vier bis sieben km/h halten und im Zweifel seinem Empfinden nach lieber zu langsam fahren als zu schnell. Zwar droht bei nicht eingehaltener Schrittgeschwindigkeit nur ein Verwarngeld von 15 ?, doch können, wenn ein Fußgänger gefährdet wurde, auch ein Bußgeld von 40 ? sowie ein Punkt in Flensburg fällig werden. Sollte durch eine Geschwindigkeitsmessung ? zum Beispiel mit einer Laserpistole ? eine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt werden, gelten natürlich auch in verkehrsbehruhigten Zonen die Bußgeld-Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaft.
Infos: www.straffrei-mobil.de

Hinweis für die Redaktion:

Die Seite straffrei-mobil.de macht es sich zur Aufgabe, mobile Menschen zu informieren: über ihre Rechte, die für sie geltenden Grenzen und über Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Anschuldigungen wirkungsvoll zu wehren. Straffrei-mobil.de bietet Orientierung im verwirrenden Dickicht des Verkehrsrechts und des Strafrechts ? fachkundig und fundiert. Die Seite wird von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, und Rechtsanwalt Uwe Lenhart, Frankfurt, betrieben. Beide sind ausgewiesene Experten in den Bereichen Verkehrsrecht, Bußgeld, Führerschein und Strafrecht. Sie wissen, welche Fragen mobile Menschen beschäftigen und wie ihnen zu helfen ist.

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