Bremen, 24. März 2016 Ärzte gehen in Rente, lösen ihre Praxis auf, verkaufen an einen Nachfolger oder beenden ihre Tätigkeit krankheitsbedingt: Arztpraxen in Deutschland schließen aus unterschiedlichen Gründen. Patienten, Krankenkassen und Versicherungen müssen die angelegten Patientenakten jedoch weiterhin einsehen können. § 10 der (Muster-)Berufsordnung regelt die 10-jährige Aufbewahrungsfrist nach Behandlungsende. Für die datenschutzkonforme Aufbewahrung und anschließende Entsorgung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind der Arzt/die Ärztin, benannte Vertreter, Nachfolger oder die Erben verantwortlich. Wenn die sensiblen Daten nach Praxisschließung niemand verwaltet – wie es kürzlich in einer kinderärztlichen Praxis in Siegen der Fall war – kann die jeweilige Landesärztekammer einspringen. Um den Fall der Fälle vorzubereiten und das Praxisarchiv von Akten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, freizuhalten, können sich Praxismitarbeiter von dem zertifizierten Entsorgungsunternehmen Schmidt + Kampshoff beraten lassen – von der richtigen Aufbewahrung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bis zur ordnungsgemäßen Vernichtung.
„Patientenakten enthalten höchst vertrauliche Informationen wie Namen und persönliche Daten, Diagnosen, Laborergebnisse und Röntgenbilder. Um diese umfassend zu schützen, gibt es in Deutschland strenge Regelungen. Dass beispielsweise Praxisnachfolger die Patientenakten nur nach Zustimmung der Patienten einsehen und weitergeben dürfen oder die Akten in einem gesicherten Archiv bzw. verschließbaren Datensicherheitsbehältern aufzubewahren sind, trägt dazu bei, dass die sensiblen Daten nicht in unbefugte Hände geraten und Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben“, so Monica Calvo Moreno, Datenschutzbeauftragte und Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sieht sich Schmidt + Kampshoff in der Pflicht, seine Kunden und deren Mitarbeiter umfassend zum Datenschutz und der Entsorgung von Patientenunterlagen aufzuklären. Im Internet stellt das Unternehmen unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de ausführliche Informationen bereit.
Die Schmidt + Kampshoff GmbH betreut deutschland- und europaweit ärztliche Praxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen bei der Aufbewahrung und Entsorgung ihrer Röntgenfilme und den dazugehörigen Akten und Datenträgern. Sensible Patientendaten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, entsorgt Schmidtentsorgung gemäß Kreislaufswirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz in einem geschlossenen Entsorgungsprozess – sicher, effizient und umweltgerecht. Neben dem Standort in Bremen unterhält Schmidtentsorgung Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und vor allem eine eigene Verwertungsanlage am Standort Rhede.
Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm@schmidtentsorgung.de
Pressekontakt: Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig, Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info@agenda17.de
