Zur Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, bei einem planmäßig begonnenen (…) aber nicht weiter durchgeführten Flug Ausgleichszahlungen zu leisten

Karlsruhe (pressrelations) –

Zur Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, bei einem planmäßig begonnenen, nach einer Zwischenlandung aber nicht weiter durchgeführten Flug Ausgleichszahlungen zu leisten

Xa-Zivilsenat

Der für das Reiserecht zuständige Xa-Zivilsenat wurde in zwei Verfahren angerufen, in denen über Ansprüche von Flugreisenden bei Abbruch eines Fernflugs und anschließender verspäteter Weiterbeförderung mit einem anderen Flug zu entscheiden war.
Die Kläger hatten für den 4. März 2008 bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen Flüge von Frankfurt/Main auf die Malediven mit einer Zwischenlandung in den Vereinigten Arabischen Emiraten gebucht. Der Flug wurde bis zur Zwischenlandung ordnungsgemäß ausgeführt, anschließend aber abgebrochen. Die Kläger wurden mit einem anderen Flug auf die Malediven weiterbefördert, wo sie mit über dreißigstündiger Verzögerung ankamen. Sie haben Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung) geltend gemacht, und die Ansicht vertreten, dass der Abbruch der Flüge einer nach der Verordnung ausgleichspflichtigen Annullierung gleichkomme. Sie haben weiter gemeint, nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. November 2009 (verbundene Rs. C-402/07 – Sturgeon/Condor und C-432/07 – Böck u. Lepuschitz/Air France) stehe ihnen auch ohne Annullierung eine Ausgleichszahlung zu, weil sie ihr Endziel erheblich verspätet erreicht hätten. Beide Vorinstanzen haben die Klagen abgewiesen.

Zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kommt es nicht mehr, nachdem die Kläger auf Grund einer außergerichtlichen Einigung mit dem beklagten Luftverkehrsunternehmen ihre Rechtsmittel zurückgenommen haben.

Verfahren Xa ZR 72/09 und Xa ZR 86/09
Xa ZR 72/09
AG Rüsselsheim ? Urteil vom 28. November 2008 ? 3 C 1034/08
LG Darmstadt ? Urteil vom 8. Mai 2009 ? 7 S 268/08

und

Xa ZR 86/09
AG Rüsselsheim ? Urteil vom 5. Dezember 2008 ? 3 C 1225/08
LG Darmstadt ? Urteil vom 1. Juli 2009 ? 7 S 21/09

Karlsruhe, den 17. Dezember 2009

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Rainer Hiltebrand wird neuer SWISS Chief Operating Officer

(pressrelations) –

Rainer Hiltebrand wird neuer SWISS Chief Operating Officer

Rainer Hiltebrand wird im Mai 2010 neuer SWISS Chief Operating Officer und somit Nachfolger von Gaudenz Ambühl. Die frühzeitige Nachfolgeregelung gewährleistet einen reibungslosen Übergang.

Die Nachfolgeplanung für Gaudenz Ambühl als SWISS Chief Operating Officer wurde frühzeitig geregelt. Rainer Hiltebrand übernimmt seine Position im Mai 2010. Mit dem heutigen Leiter Operationen (Flugbetrieb) des Flughafens Zürich konnte ein hochqualifizierter und erfahrener Nachfolger für Gaudenz Ambühl (58) gewonnen werden. Gaudenz Ambühl steht SWISS noch für rund ein Jahr zur Unterstützung verschiedener Projekte zur Verfügung.
„Gaudenz Ambühl übergibt Rainer Hiltebrand einen Bereich, der sich durch seine hohe Dienstleistungsqualität und Zuverlässigkeit auszeichnet. Die frühzeitige Nachfolgeregelung gewährleistet einen reibungslosen Übergang und sorgt für Kontinuität“, erläuterte Harry Hohmeister, SWISS Chief Executive Officer.
Rainer Hiltebrand (55) ist seit 2002 Leiter Operationen des Flughafens Zürich und Mitglied der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG. Zuvor war er seit 1978 bei der damaligen Swissair Pilot, Cheffluglehrer, Chefpilot und Leiter Operations. Damit kennt er wesentliche Funktionsbereiche seiner neuen Herausforderung aus jahrelanger Erfahrung. Rainer Hiltebrand wird als Chief Operating Officer Mitglied der SWISS Geschäftsleitung sein.

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Stiftung Warentest mahnt an: Reisende bei Storno-Entscheidung häufig allein gelassen

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Stiftung Warentest mahnt an: Reisende bei Storno-Entscheidung häufig allein gelassen

Medizinischer Beratungsservice der ERV bietet faire Lösung

In der aktuellen Zeitschrift „Finanztest“ zum Thema Reiserücktrittskosten-Versicherung mahnt die Stiftung Warentest an, dass Kunden im Krankheitsfall vor Reiseantritt von ihren Versicherungen häufig allein gelassen werden: Laut Bedingungen wird eine unverzügliche Stornierung bei Eintritt einer Krankheit gefordert, andernfalls erlischt der Anspruch auf vollständige Erstattung der Stornokosten. Aber wer storniert schon eine Reise, die erst in zwei Monaten angetreten werden soll wegen eines unkomplizierten Eingriffs oder einer harmlosen Grippe? Kommt es später zu Komplikationen oder die Grippe wird zur Lungenentzündung und die Reise muss kurz vor Antritt storniert werden – mit entsprechend höheren Stornosätzen -erstatten viele Versicherungen lediglich die Stornokosten, die zum Zeitpunkt des ersten Auftretens der Krankheit angefallen wären. Der Kunde hat das Nachsehen.

Medizinischer Beratungsservice der ERV
Dieses Problem hat die Europäische Reiseversicherung AG (ERV), ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, erkannt und hat zum Juli 2009 den Medizinischen Beratungsservice in ihre Reiserücktritts-Versicherung integriert.

Erkrankt der Kunde nach Buchung seiner Reise, kann er sich von erfahrenen Reisemedizinern telefonisch beraten lassen. Dieser kostenlose Service der ERV gewährleistet eine unabhängige Einschätzung, ob von der Reise aufgrund der aktuellen Situation abzuraten, und somit zu stornieren ist. Basierend auf einem ärztlichen Attest oder einer bestehenden Diagnose, sprechen die Reisemediziner des Beratungsservices eine Empfehlung aus. Voreilige Stornierungen werden so vermieden.

Besteht laut Aussage der Reisemediziner die Chance, dass der Kunde bis zum Reiseantritt wieder gesund wird, kann er beruhigt den Beginn der Reise abwarten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden wider Erwarten nicht verbessern und die Reise storniert werden müssen, trägt die ERV die höheren Stornokosten.

„Reisende erhalten dank des Medizinischen Beratungsservices eine kompetente und schnelle Beratung von Experten ? neutral und kostenlos“, sagt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement der ERV. „Durch den professionellen Rat der Mediziner erhalten unsere Kunden finanzielle Sicherheit, denn die eventuell anfallenden, höheren Stornokosten übernimmt die ERV.“

In oben genanntem Test landete der RRV-Topschutz der ERV – eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reisebbruch-Versicherung – in sämtlichen getesteten Kategorien ohne Selbstbehalt unter den besten drei Anbietern und wurde jeweils mit der Note „Gut“ bewertet. Bestnoten erhielt die ERV für ihren RRV-Topschutz in der Kategorie „Jahresversicherung für Familien“.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere heute versendete Pressemeldung.

Bildunterschrift:
Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV

Über ERV
Die ERV versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in 26 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Kontakt:

ERV Pressestelle
Tel. 089/4166-1510
Fax 089/4166-2510
ok@erv.de
www.erv.de

Europäische Reiseversicherung AG
Pressestelle
Vogelweidestraße 5
81677 München

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Fast alle Alpenpässe im Winterschlaf

München (pressrelations) –

Fast alle Alpenpässe im Winterschlaf

ADAC: Aktuelle Straßenlage vor Reiseantritt prüfen

Wer jetzt in den Alpen unterwegs ist, kann viele Straßenverbindungen nicht mehr befahren. Nahezu alle Pässe, die im Winter komplett geschlossen werden, sind jetzt gesperrt. Der ADAC empfiehlt deshalb allen Autofahrern, sich rechtzeitig vor Reiseantritt zu informieren.
In Österreich sind bis auf das Hahntennjoch in Tirol alle wichtigen Alpenrouten geschlossen.
In der Schweiz ist nur noch der Flüelapass in Graubünden offen.
In Italien und Frankreich gilt für alle bedeutenden Bergstraßen bereits die Wintersperre.
Mit weiteren, auch vorübergehenden Sperren muss jederzeit gerechnet werden. Noch offene Pässe sollten nur mit Winterreifen befahren werden. Für höher gelegene Berg- und Passstraßen empfiehlt der ADAC zusätzlich die Mitnahme von Schneeketten.
Autofahrer sollten sich deshalb vor der Fahrt in die Alpen im Internet unter www.adac.de/verkehr/alpenstrassenberichtinformieren, ob und wie die geplante Route befahrbar ist. Eine individuelle Beratung erhalten Reisende, die noch in Deutschland unterwegs sind, unter der Handy-Kurzwahl 22 4 11 (1,10 Euro/min. zzgl. Verbindungskosten aus den Netzen von T-Mobile, Vodafone, O2). Aus dem E-Plus-Netz gilt die Handy-Kurzwahl 11411.

Rückfragen:
Andrea Piechotta
089/7676-3475

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Mit VW und Mercedes am besten mobil wohnen

München (pressrelations) –

Mit VW und Mercedes am besten mobil wohnen

Vergleichstest Wohnmobile
ADAC fordert ESP serienmäßig für alle Modelle

Die deutschen Traditionsmarken VW und Mercedes sind die Spitzenreiter beim jüngsten ADAC-Test von Wohnmobilen mit Aufstelldach. Insgesamt sechs Modelle bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wurden von den Club-Testern unter die Lupe genommen, mit teilweise jedoch nur ausreichenden Ergebnissen.
So erzielen die Modelle Space Camper classic auf der Basis des VW T5 2.0 TDI und Westfalia Marco Polo auf der Basis des Mercedes Viano 2.2 CDI in den Kategorien Fahreigenschaften, Motor/Antrieb und Komfort durchwegs gute Noten. Auch bei der Wohnraumbewertung, die sich unter anderem aus den Unterkategorien Schlafbereich, Möbelqualität und Aufbau zusammensetzt, können beide Camper punkten. In der Summe der Eigenschaften erzielt der VW mit Space Camper-Ausbau die Gesamtnote 2,3, der Mercedes, von Westfalia als Marco Polo ausgebaut, erreicht die Note 2,4.
Abzüge gibt es beim Preis: Der Space Camper classic ist mit 70 000 Euro Anschaffungspreis das teuerste Fahrzeug im Test, und der Motor des Westfalia Marco Polo sorgt zwar für gute Elastizität, aber auch für hohen Verbrauch.
Guten Durchschnitt erreichen die, auf baugleichen Basisfahrzeugen angebotenen Modelle Sioux Tendance (Peugeot Expert Tepee 2.0 HDI) und Westfalia Michelangelo (Fiat Scudo 140 Multijet) mit jeweils 2,6 als Gesamtnote: Der Sioux Tendance überzeugt vor allem mit hohem Standard bei der Kindersicherheit, belegt bei der Wohnraumbewertung jedoch den letzten Platz. Das Basisfahrzeug des Westfalia Michelangelo ist zwar komfortabel, erlangt jedoch in den Bereichen Fahrstabilität, Wendigkeit und Verarbeitung nur durchschnittliche bis ausreichende Noten.
Bei den Schlusslichtern Pössl Daily Van C auf Citroen Jumpy 2.2 HDI (Gesamtnote 2,9) und HymerCar 302 auf Fiat Ducato 120 Multijet (3,0) schlagen Sicherheitsmängel durch: So sind Beifahrerairbag und ESP bei beiden Modellen nur gegen Aufpreis zu haben. Das sollte bei Fahrzeugen, mit denen die ganze Familie lange Reisen tätigt, nicht sein. Der ADAC fordert daher die Hersteller auf, ESP auch in Wohnmobilen serienmäßig anzubieten. Den Kunden rät der Club, beim Kauf verstärkt auf Sicherheitsstandards zu achten. Die ausführlichen Testergebnisse können unter www.adac.denachgelesen werden.

Rückfragen:
Katja Legner
089/7676-6417

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Deutsche Bahn plant Börsenreife bis 2014

Hamburg (pressrelations) –

Deutsche Bahn plant Börsenreife bis 2014

Konzernchef Grube erwartet starken Aufschwung / Netz soll größten Gewinnbeitrag bringen

Die Deutsche Bahn will bis 2014 börsenreif sein. Nach den Vorstellungen von Bahn-Chef Rüdiger Grube soll der Konzern dann eine Rendite auf das eingesetzte Kapital (Roce) von 10 Prozent erreichen und damit die Schwelle zur Kapitalmarktfähigkeit nehmen. Das berichtet das manager magazin unter Berufung auf die interne Mittelfristplanung des Unternehmens in seiner am 18. Dezember erscheinenden Ausgabe.

Bahn-Manager Grube erwartet laut des vertraulichen Dokuments ab 2011 eine deutliche Belebung des Geschäfts und spürbar höhere Renditen. Das kommende Geschäftsjahr hingegen steht der Vorschau nach noch im Zeichen der Wirtschaftskrise.

Für die erwartete Verbesserung der Ergebnisse sollen in erster Linie höhere Erträge aus der Infrastruktur sorgen. Der Mittelfristplanung zufolge werden die Sparten Schienennetz und Personenbahnhöfe ab 2012 zur größten Ertragssäule der Bahn aufsteigen und ein höheres Betriebsergebnis erreichen als der Nahverkehr oder die Logistiktöchter der Bahn. So soll allein die Sparte Fahrweg ihr Betriebsergebnis nahezu verdoppeln, von 334 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 662 Millionen Euro im Jahr 2014. Die hohen Gewinne im Netzbereich waren von Fachleuten wiederholt kritisch gesehen worden, da die Bahn hier staatliche Gelder von jährlich drei bis vier Milliarden Euro bezieht.

Autor: Michael Machatschke
Telefon: 0 40/30 80 05 37

Hamburg, 17. Dezember 2009

manager magazin
Kommunikation
Ute Miszewski

Telefon: 040/3007-2178
E-Mail: Ute_Miszewski@manager-magazin.de

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