Containerdienst SCHMIDT hilft in München und Umgebung bei der sachgerechten Entsorgung von Bauschutt

München (artikel-presse.de) – Das OLG Stuttgart machte es jüngst mit einem Urteil wieder einmal deutlich: Bauherren sind letztlich dafür verantwortlich, dass auf der Baustelle anfallender Bauschutt sachgerecht abtransportiert und entsorgt wird – eine Lagerung außerhalb des eigenen Grundstücks kann hingegen zu einer Geldstrafe führen. Praktisch ist dies natürlich nicht immer einfach zu realisieren. Professionelle Bauherren setzen daher auf einen kompetenten Containerdienst, der diese Aufgabe für sie übernimmt.

Konkret besagte das Urteil des OLG Stuttgart, dass die Lagerung von Bauschutt in Mengen von mehr als sechs Kubikmetern „außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage widerrechtlich“ ist und zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 750 Euro führen kann. Natürlich handelt es sich bei dem Urteil um einen Einzelfall und Geldstrafen können von Fall zu Fall höher oder niedriger ausfallen. Die grundlegende Rechtsprechung sollte sich in jedem Fall aber ähneln.

Dass die sachgerechte Entsorgung von Bauschutt und Abfällen nicht immer ganz einfach lösbar ist weiß dabei aber jeder, der schon einmal ein Haus gebaut hat. Die Dienste eines professionellen Containerdiensts können da sehr hilfreich sein. So gibt Container SCHMIDT etwa auf seiner Webseite an, welche Materialien zum Bauschutt gehören (Mörtel, Putz, Ziegel, Steine) und welche nicht (Asbestzement, Gartenabfälle, Asphalt und weitere) und kümmert sich nach telefonischer Absprache um die gesamte Abwicklung der Entsorgung, so dass man sich als Bauherr keinerlei Sorgen mehr machen zu braucht. Besagter Containerdienst beliefert dabei vor allem München und Umgebung mit Containern, jedoch stehen ähnliche Dienstleister in so gut wie allen deutschen Städten zur Verfügung.

Kontakt:

Schmidt Containerdienst GmbH München
Plenklweberweg 10
81829 München

Telefon: 089 / 42 46 16
Telefax: 089 / 42 04 04-44
Web: http://www.container-schmidt.de/