Die Ehe für alle – Endlich ist sie da! Alles was Sie dazu wissen sollten

Unzählige homosexuelle Paare haben jahrzehntelang auf diesen Moment gewartet und jetzt ist es endlich soweit. Die Ehe für alle wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und trat am 1. Oktober in Kraft. Ab jetzt können auch zwei Personen gleichen Geschlechts heiraten und müssen nicht auf die amtlich eingetragene Lebenspartnerschaft ausweichen. Doch welche rechtlichen Veränderungen bringt die Ehe für alle und was passiert mit den Paaren, die bislang eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben?

Welche rechtlichen Veränderungen bringt die Ehe für alle mit sich?

Die größte Veränderung, die sich durch die gleichgeschlechtliche Ehe ergibt, betrifft das Adoptionsrecht. Denn bislang war es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht möglich, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Jetzt können auch schwule oder lesbische Paare gemeinsam ein Kind adoptieren, wenn sie die Ehe eingegangen sind und die weiteren Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen. Denn das deutsche Adoptionsrecht verlangt als eine der Voraussetzungen für eine gemeinsame Adoption, den Status Ehepaar. Ob Ehefrau und Ehemann oder eine andere Konstellation, spielt dabei keine Rolle.

Wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft automatisch zu einer Ehe für alle?

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wandelt sich nicht automatisch in eine Ehe um. Zu diesem Zweck müssen beide Partner im Standesamt erscheinen und erklären, dass sie gerne die Ehe miteinander eingehen möchten. Nachdem die gesetzlichen Regelungen zur Ehe für alle in Kraft getreten sind, können eingetragene Lebenspartnerschaften übrigens nicht mehr eingegangen werden. Wer allerdings bereits eine Lebenspartnerschaft hat eintragen lassen und diese nicht in eine Ehe umwandeln lassen möchte, kann auch in Zukunft weiter eine Lebenspartnerschaft führen.

Neue Software ist für die Ehe für alle notwendig

Da die aktuelle Standesamtsoftware derzeit noch nicht zwei Männer oder zwei Frauen als Ehepaar erfassen kann, werden die amtlichen Register derzeit umgestellt. Die Umstellung wird voraussichtlich am 1. November 2018 abgeschlossen sein.

Daher müssen gleichgeschlechtliche Paare sich derzeit entscheiden, wer im elektronischen Register als “Ehefrau” und wer als “Ehemann” geführt wird. Diese Lösung ist zwar nicht ideal, steht der formalen Gültigkeit der Ehe für alle aber nicht im Wege. Korrekt ausgestellte Eheurkunden sollen die Paare auch jetzt schon ausgehändigt bekommen. Neue Kosten soll die Aktualisierung der Standesamtsoftware übrigens nicht verursachen.

Scheidung auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen

Bislang sprach man bei einer Trennung von homosexuellen Paaren in einer Lebenspartnerschaft von einer „Aufhebung der Lebenspartnerschaft“. Durch die Ehe für alle ist es nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, sich scheiden zu lassen. Bei einer solchen Scheidung gelten die gleichen Rechte wie bei einer “klassischen” Ehe.

Ehe für alle gibt es in anderen Ländern schon seit Jahren

In Deutschland leben rund 43.000 homosexuelle Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen. Viele dieser Paare interessieren sich bereits dafür, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe mit allen Rechten und Pflichten umwandeln zu lassen.

Die Ehe für alle ist unter anderem in den Niederlanden, in Belgien, in Spanien, in Norwegen und in Schweden bereits seit einigen Jahren an der Tagesordnung.

 

Giuseppe M. Landucci
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
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