Haftpflichtversicherung: Auch für die Kleinsten vorsorgen

Ohne Haftpflichtversicherung kann es teuer werden und viel unnötigen Ärger geben. Dabei ist der Versicherungsschutz sehr preiswert.

Die Haftpflichtversicherung gehört wohl zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt für die Bundesbürger. Es lässt sich nämlich immer viel diskutieren, ob ein Schaden durch ein Missgeschick, ein Versehen oder aus Fahrlässigkeit verursacht wurde. Letztendlich muss der Schadensverursacher dem Geschädigten Schadensersatz leisten (Bürgerliches Gesetzbuch §823). Dieses Risiko wird von der Haftpflichtversicherung übernommen, denn je nach Schadenshöhe kann das schnell zum finanziellen Ruin führen.

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Im Bereich der Haftung gibt es aber Lücken, die im Schadensfall für den Geschädigten negative Folgen haben können: Wird ein Schaden durch ein Kind verursacht, das noch nicht sieben Jahre alt ist, so ist das Kind deliktunfähig. Der Geschädigte bleibt auf seiner Schadensersatzforderung sitzen. Vorraussetzung hierfür ist, dass die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden kann.

Lars ist seit seinem fünften Geburtstag stolzer Besitzer eines Wilde-Kerle-Fahrrades. Immer wenn er die Gelegenheit hat und Mama es zulässt, fährt er damit über die Wege auf dem Spielplatz. Nach dem Spielen geht es nach Hause und Lars darf auch mal ein paar Meter auf dem Gehweg vorfahren. Mama hat ihn ja im Blickfeld. Kurz vor der Haustür geschieht das Malheur. Mama trifft die Nachbarin und wechselt mit ihr ein paar Worte. Lars wartet auf seine Mama und versucht vom Fahrrad abzusteigen. Dabei stolpert er und beschädigt mit dem Lenker die Seitentür des abgestellten PKW an der Straße. Eine dicke Beule ist die Folge.

Nach der Rechtssprechung hat nun der betroffene PKW-Halter keinen Anspruch auf Schadensersatz (Bürgerliches Gesetzbuch §832). Lars ist gerade fünf Jahre alt, die Mama war in der Nähe und hatte ihn auch im Blickfeld. Das Unglück ließ sich auch nicht vermeiden. Der Wortlaut des Gesetzestextes: „Die Ersatzpflicht tritt nicht ein…wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.“

Nun haben die Eltern von Lars aber ausreichend Vorsorge betrieben. Nicht nur das sie eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, auch bei der Wahl der Haftpflichtversicherung haben sie Umsicht gezeigt. Ihre Gesellschaft übernimmt nämlich auch die Regulierung von Schäden durch deliktunfähige Kindern. Dieses geschieht zwar nicht in dem Umfang wie bei normalen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, aber dennoch ist die Möglichkeit gegeben, kleine Schäden von der Versicherung ersetzen zu lassen.

Für die Eltern von Lars ein klarer Vorteil: Sie können nun den Schaden des Nachbarn übernehmen, der nachbarliche Friede ist so gerettet. Dieser ist auch gar nicht böse, selbst er hat eingesehen, dass die Mama von Lars diesen Vorfall nicht hätte vermeiden können.

Bildquelle: Peter Kirchhoff, www.pixelio.de
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