Mit Bello auf Reisen

Was Urlauber mit Hund beachten müssen

Der Hund ist des Menschen bester Freund – warum sollte er daher nicht auch die schönste Zeit des Jahres mit Herrchen oder Frauchen verbringen und mit in den Urlaub fahren? Die Mitnahme von Hunden ist allerdings nicht überall gern gesehen: Einige Länder verlangen für die Einreise tiermedizinische Untersuchungen, und auch in Flugzeug, Bahn und Auto können die Vierbeiner nicht so einfach mitreisen. Welche Vorbereitungen für das Reisen mit Hunden notwendig sind, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Während wir uns an ein „barrierefreies“ Reisen ohne Grenzkontrollen zumindest in Europa längst gewöhnt haben, müssen sich Hundebesitzer weiterhin quasi vor jedem Grenzübertritt Gedanken machen. „Wer etwa innerhalb der EU reist, benötigt für seinen Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis“, erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Mit Chip oder Tattoo durch die EU
Innerhalb der EU gilt seit dem 3. Juli 2004 die Verordnung der EU Nr. 998/2003 „über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.“ Diese regelt die Bedingungen der Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen bei Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU oder bei der Einreise aus Drittländern außerhalb der EU. „Damit soll die Verbreitung und Einschleppung von Tollwut aus anderen Ländern begrenzt bzw. verhindert werden“, erläutert die D.A.S. Expertin.
Der EU-Heimtierpass wird vom Tierarzt ausgestellt und dient als Nachweis der überall erforderlichen Tollwut-Impfung. Der Ausweis gilt für die gesamte Lebenszeit des Tieres. Als Beweis, dass Hund und Pass auch zusammengehören, ist ein elektronischer Mikrochip notwendig. Allerdings reicht in den meisten Ländern (Ausnahmen sind Großbritannien, Malta und Irland) bis 3. Juli 2012 auch noch eine Tätowierung. Die Tätowierungs- bzw. Mikrochipnummer werden im Heimtierausweis eingetragen. Ist der Vierbeiner bereits Besitzer eines Heimtierausweises, muss vor Abreise überprüft werden, ob die Tollwut-Impfung noch gültig ist. Aus den Eintragungen im Heimtierausweis muss dieses Datum ersichtlich sein. Für Großbritannien, Schweden, Malta und Irland gilt: Hier können zusätzlich zur Tollwutimpfung weitere Nachweise verlangt werden, etwa ein Tollwut-Antikörpertest und Nachweise über Behandlungen gegen Zecken und Bandwürmer.

Mit Bello in die weite Ferne
Richtig kompliziert wird es aber erst, wenn ein Reiseziel außerhalb der EU angesteuert werden soll: Ob der geliebte Vierbeiner im Urlaubsland willkommen ist und welche Einreisebe-stimmungen gelten, muss daher unbedingt schon vor der Buchung der Reise geklärt werden! Genaue Angaben darüber erhält man in Reiseführern, im Reisebüro und im Internet. „Wichtig ist dabei vor allem die Unterscheidung, ob das geplante Reiseziel ein so genanntes „gelistetes Drittland“ oder ein „nicht gelistetes Drittland“ ist“, erläutert die D.A.S. Expertin. Je nach Zugehörigkeit zu einer der beiden Ländergruppen gelten zum Teil sehr unterschiedliche Einreisebestimmungen für Hunde. Wichtig zu beachten sind auch die Regelungen für die Wiedereinreise nach Deutschland: Selbst wenn für die Einreise in ein Nicht-EU-Land beispielsweise schon der Nachweis der Tollwut-Impfung ausreichend war, müssen Hundebesitzer spätestens bei der Rückkehr in die EU wieder die dort geltenden, strengeren Auflagen erfüllen! So kann beispielsweise für die Wiedereinreise aus einem nicht gelisteten Drittland der Nachweis einer Tollwut-Antikörperbestimmung verlangt werden – die frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchführbar ist. Wer dies nicht bedacht und versäumt hat, vorsorglich alle wichtigen Dokumente zu besorgen, muss den geliebten Vierbeiner im schlimmsten Fall ein paar Monate in Quarantäne geben, anstatt ihn nach Hause zu bringen!

Unterwegs mit Auto oder Bahn
Wie viel einfacher ist dagegen die Organisation eines Kurztrips aufs Land: Kind, Kegel und Haustier ins Auto verstaut und ohne Papierkrieg einfach los ins Grüne! Allerdings: „So einfach ist das Verreisen mit Hund auch in Deutschland nicht“, gibt die D.A.S. Juristin zu Bedenken. Den Hund im Auto auf dem Schoß oder auf der Rückbank zu befördern, ist nämlich verboten: „Gemäß der Straßenverkehrsordnung in Deutschland und vielen anderen Ländern müssen Hunde im Auto gesichert sein“, so Anne Kronzucker. Grund: Der Hund kann bei einem Unfall mit erheblicher Wucht nach vorn geschleudert werden und sich selbst sowie Fahrer und Mitfahrer verletzen. Auch muss gewährleistet sein, dass der Hund nicht während der Fahrt den Fahrer ablenkt oder ins Lenkrad springt. Abhängig davon, ob ein kleiner Terrier oder ein Schäferhund mitreisen, eigenen sich Hundetransportboxen, Autogurte oder Transportkäfige. Auch die Transportbehälter müssen gegen Herumfliegen beim Unfall gesichert sein – etwa durch Gurte oder ein massives Trenngitter zum Gepäckraum.
Übrigens: Ein allzu leichtes Absperrgitter oder -Netz zwischen dem Gepäckraum eines Kombis und dem Fahrgastraum ist keine ausreichende Sicherung für Bello! Weitere hilfreiche Tipps für die bequeme und sichere Reise mit Hund gibt unter anderem der Deutsche Tier-schutzbund (www.tierschutzbund.de).
Wer lieber fahren lässt, kommt um zusätzlichen Aufwand ebenfalls nicht herum: Die Deutsche Bahn lässt kleine Hunde, d.h. bis zur Größe einer Katze, kostenlos in einem Transportbehälter mitfahren. Für größere Hunde wird im Normaltarif hingegen der halbe Fahrpreis fällig. Zusätzlich gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Wer mit der Bahn ins Ausland will, sollte zudem klären, welche Bestimmungen bei den jeweiligen Bahngesellschaften im Reiseland für die Mitnahme von Hunden gelten; diese können wiederum voneinander abweichen.

Mit Bello über den Wolken
Eine Flugreise ist für Hunde eine außergewöhnliche Belastung und sollte ihnen nur zugemutet werden, wenn es gar nicht anders geht. Größere Tiere mit mehr als fünf Kilogramm Körpergewicht reisen als Übergepäck im Frachtraum. Kleinere Tiere dürfen als Handgepäck in einem Transportbehälter oder einem Reisekorb mit in die Kabine. Dafür stehen aber nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Geht das „lebende Gepäckstück“ im Trubel des Airports verloren, zahlt es sich aus, wenn es zuvor gewissenhaft mit Anschrift und Telefonnummer des Hundebesitzers sowie dem Reiseziel beschriftet wurde. Wo möglich, sollte auch ein Umschlag mit den Transportpapieren, einer Kopie des EU- Heimtierausweises und – wenn notwendig – der Einfuhrpapiere wie Tollwut-Antikörperuntersuchung oder Einreisegenehmigung beigelegt werden. Empfehlenswert ist auch, für Bello etwas Kleingeld griffbereit zu haben: Manche Flughäfen erheben eine eigene Gebühr für Hunde. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, den nächsten Urlaub gemeinsam mit seinem Vierbeiner zu verbringen, der tut auch im Interesse des Hundes gut daran, schon frühzeitig mit der Planung zu beginnen: Es kann mitunter Wochen kosten, bis alle Impfungen aufgefrischt, Mikrochips implantiert oder Dokumente besorgt und übersetzt sind. Für den spontanen Last Minute-Trip ist vor diesem Hintergrund ein Hundehotel zuhause womöglich die bessere Adresse.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.

ERGO Expertentipp:
Beschädigt Bello beispielsweise am Urlaubsort in der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer den Teppichfußboden oder ein Möbelstück, so haftet der Hundehalter auch ohne ein Verschulden (Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB). „Hier empfiehlt sich eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss der Klausel „Haus & Gassi““, so die ERGO Expertin Tanja Cronenberg. Diese übernimmt mögliche Schadenersatzansprüche, wenn Schäden in gemieteten Ferienwohnungen und Hotelzimmern verursacht werden. Abgesehen davon bietet die Hunde-Halterhaftpflichtversicherung auch Schutz, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen verletzt werden – auch im Ausland. Geprüft wird in diesen Fällen zudem, inwieweit Ansprüche gegen den Hundehalter überhaupt gerechtfertigt sind.
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Kurzfassung:
Reisen mit Hund
Was braucht Bello im Ausland?

Wer mit seinem Hund ins Ausland verreisen möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen: Innerhalb der EU gilt seit dem 3. Juli 2004 die Verordnung der EU Nr. 998/2003 „über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.“ Diese regelt die Bedingungen der Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen bei Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU oder bei der Einreise aus Drittländern außerhalb der EU. „Alle europäischen Länder verlangen deshalb den so genannten EU-Heimtierausweis“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Er dient als Nachweis, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist, und ist beim Tierarzt erhältlich. Die Bestimmungen für die Einreise in Nicht-EU-Länder, so genannte Drittländer, können hingegen sehr unterschiedlich sein und sollten vorher eingehend studiert werden. Genaue Angaben zu den Einreisebedingungen für das gewünschte Urlaubsziel erhalten Hundehalter im Internet, zum Beispiel bei der EU (http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets) oder im Reisebüro.
Spezielle Vorschriften gelten auch für das Reisen mit Auto, Bahn und Flugzeug: Abhängig von ihrer Größe müssen Vierbeiner in einer Transportbox, mit Autogurten oder Leine gesichert sein und einen Maulkorb tragen. Flugreisen sollten besonders frühzeitig geplant werden, da die Airlines nur begrenzte Plätze zur Verfügung stellen.
Aber nicht nur auf der Reise sind Tierhalter Risiken ausgesetzt: Richtet der Vierbeiner am Urlaubsort, im Hotel oder auf der Strandpromenade Schäden an, haften Herrchen und Frauchen mit ihrem Vermögen dafür. Eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung schont in solchen Fällen die Urlaubskasse und bietet Schutz vor ungeplanten Zusatzkosten – damit der Urlaub auch wirklich für alle Beteiligten zur Erholung wird.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/MitBelloaufReisen/Bild1.jpg, Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!

Weitere Informationen:
D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
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Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
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