Stiftungskapital für Stiftung Warentest:- Aigner übergibt Zusage für 50 Mio. Euro

Berlin (pressrelations) –

Stiftungskapital für Stiftung Warentest:- Aigner übergibt Zusage für 50 Mio. Euro

In ihrem Bemühen, die jährliche staatliche Zuwendung durch die Verzinsung ihres Stiftungskapitals abzulösen, ist die Stiftung Warentest einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner übergab am Mittwoch in Berlin die schriftliche Zusage über einen Betrag in Höhe von 50 Millionen Euro.

Davon sollen der Stiftung Warentest 20 Millionen Euro im Jahr 2010 überwiesen werden und weitere 30 Millionen in zwei Schritten bis zum Jahr 2012.

Die Stiftung Warentest finanziert sich überwiegend aus dem Verkauf ihrer Zeitschriften test und Finanztest sowie weiterer Publikationen, rund 12 Prozent ihres Etats kommen vom Bundesverbraucherschutzministerium. Diese jährliche Zuwendung wird als Ausgleich dafür gezahlt, dass die Publikationen der Stiftung zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit anzeigenfrei sind und damit eine potenzielle Einnahmequelle wegfällt. Zuletzt betrug die Zuwendung 6 Millionen Euro pro Jahr.

Um diese immer wieder in ihrer Höhe schwankende Zuwendung überflüssig zu machen, hatte sich die Stiftung Warentest seit Jahren dafür eingesetzt, dass von der Bundesregierung nachträglich ein Stiftungskapital aufgebaut wird. Unterstützt wurde sie in ihrem Bemühen vor allem vom Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, und von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

„Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Schritt hin zum Aufbau eines ausreichenden Stiftungskapitals und damit über die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Stiftung Warentest. Damit heilt die Bundesregierung bei der Stiftung einen inzwischen 45 Jahre alten „Geburtsfehler“, sagte Stiftungsvorstand Dr. Werner Brinkmann.

URL: www.test.de

Weiterlesen

An den Feiertagen zum Jahresende gilt: Erhöhtes Risiko für Jugendliche beim Alkoholkonsum ? Erwachsene und Eltern in der Verantwortung

Köln (pressrelations) –

An den Feiertagen zum Jahresende gilt: Erhöhtes Risiko für Jugendliche beim Alkoholkonsum ? Erwachsene und Eltern in der Verantwortung

Die Feiertage zum Jahresende stehen bevor. Sie sind häufig Anlass nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche, Alkohol zu trinken und insbesondere an Silvester ausgelassen zu feiern. Viele Heranwachsende werden dabei mehr trinken als sie vertragen, denn häufig unterschätzen sie die mit Alkohol verbundenen Gefahren. Um ihre Kinder vor den negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen, tragen Eltern und Erwachsene eine besondere Verantwortung.

„Eltern dürfen sich nicht scheuen, ihren Kindern im Umgang mit Alkohol klare Regeln und Grenzen zu setzen“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Manche Eltern kommen sich vielleicht altmodisch vor, wenn sie ihr 15-jähriges Kind darauf ansprechen, auf der Silvesterparty keinen Alkohol zu trinken. Sie sollten sich aber ihrer Erziehungsaufgabe und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern bewusst sein und sie über die gesundheitlichen Gefahren und drohenden Schädigungen durch Alkohol aufklären.“

Nach dem Jugendschutzgesetz ist Alkohol für unter 16-Jährige verboten. Hintergrund ist, dass die Gefahren gesundheitlicher Schäden durch Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besonders hoch sind, denn ihre körperliche Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.

Mit ihren Informationsangeboten unterstützt die BZgA Eltern dabei, eine eindeutige Haltung gegen unverantwortlichen Alkoholkonsum einzunehmen. Der BZgA-Ratgeber „Alkohol ? reden wir drüber!“ informiert über die gesundheitlichen Auswirkungen von Alkohol auf den Körper junger Menschen und gibt Tipps, wie Eltern das Gespräch mit ihren Kindern führen können. „Eltern sollten für die Sorgen und Probleme ihrer Kinder offen sein und regelmäßig das Gespräch mit ihnen suchen. In einer Lebensumwelt, in der Kinder sich sicher und verstanden fühlen, können sie auch Herausforderungen und Konflikte besser meistern. Dann sinkt auch das Risiko, dass sie in schwierigen Situationen zu Alkohol oder anderen Drogen greifen“, erklärt Prof. Dr. Pott weiter.

Zugleich haben Erwachsene eine Vorbildfunktion. Sie sollten Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit Alkohol vorleben. Dabei wird empfohlen, dass erwachsene Frauen nicht mehr als zwölf Gramm, erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol pro Tag konsumieren. Bei Frauen entspricht das etwa einem kleinen Glas Bier oder einem Glas Sekt, bei Männern circa der doppelten Menge.

Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:

http://www.kenn-dein-limit.info (für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren)
http://www.kenn-dein-limit.de (für Erwachsene)
http://www.bist-du-staerker-als-alkohol.de (für Jugendliche unter 16 Jahren)

Der Ratgeber für Eltern „Alkohol ? reden wir drüber!“ sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter http://www.bzga.de eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de

Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung an sieben Tagen in der Woche unter der Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
e-mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de

Weiterlesen

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von SGB II-Leistungen nicht zur Entscheidung angenommen

Karlsruhe (pressrelations) –

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von SGB II-Leistungen für Schönheitsreparaturen nicht zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerdeführer machen in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Renovierung der Küche in ihrer Mietwohnung geltend. Das Sozialgericht lehnte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung ab, die Beschwerdeführer seien nach dem Mietvertrag nicht zur Durchführung der Renovierungsarbeiten verpflichtet, da die entsprechende Klausel im Mietvertrag über die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam sei. Die Wohnung sei nach dem Vortrag der Beschwerdeführer auch nicht unbewohnbar.

Die gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in der Sache gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist ohne Aussicht auf Erfolg, weil die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 20 Abs. 3 GG verletzt sind. Das Sozialgericht hat die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung nicht überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie den Bemittelten zu ermöglichen, verfehlt. Es hat nicht über eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden. Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundessozialgerichts durfte das Gericht bereits im Prozesskostenhilfeverfahren feststellen, dass die von den Beschwerdeführern geltend gemachten Kosten nicht nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu übernehmen sind.

URL: www.bundesverfassungsgericht.de

Weiterlesen

Frischer Fisch aus Thüringen zu Weihnachten und Silvester ?gesund und schmackhaft!

Erfurt (pressrelations) –

Frischer Fisch aus Thüringen zu Weihnachten und Silvester ?gesund und schmackhaft!

Ein montenegrinisches Sprichwort sagt: „Ein Fisch sollte dreimal schwimmen, zuerst im Meer, dann im Olivenöl und zuletzt im Wein.“

Nach alter Tradition werden in Thüringen zu Weihnachten und Silvester gern schmackhaft zubereitete Fische aus heimischen Gewässern gegessen.

Die Thüringer Binnenfischer bieten auch dieses Jahr genügend Süßwasserfische wie Forellen, Bachsaiblinge, Karpfen, Schleie, Hechte, Zander und Welse an, die sie in den Teichen und Zuchtanlagen aufgezogen haben. Neben dem Frischfisch wird auch für Berufs- und Hobbyköche frisch geräucherter Fisch angeboten.

Fisch ist nicht nur lecker, sondern auch gesund, denn er enthält viel hochwertiges, leicht verdauliches Eiweiß, liefert Vitamin A, Kalium, Phosphor, Magnesium, Eisen sowie wertvolle Omega-3-Fettsäuren.

„Iß den Fisch, wenn er noch frisch ist“, heißt ein altes dänisches Sprichwort. Deshalb sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Fisch zu den Festtagen direkt beim Fischer ab Hof in der Direktvermarktung zu erwerben. Dies ist die altbewährte Methode, möglichst frischen Fisch zu erhalten. Die Thüringer Binnenfischer garantieren durch ihre Produktions- und Vermarktungsmethoden für die Frische, Qualität und die Einhaltung der strengen Tierschutz- und Verbrauchervorschriften im Sinne der Lebensmittelhygiene. Wie in jedem Jahr haben die Verkaufstellen in den Fischerhöfen wieder Sonderöffnungszeiten vor und während der Festtage.

Der unbestrittene Favorit zu Weihnachten und Silvester ist der Karpfen, inzwischen ein ausschließlich biologisch aufgewachsener Speisefisch. Die Verzehrgewohnheiten sind selbst im kleinen Thüringen regional sehr verschieden. Damit verkörpert zum Beispiel die unterschiedliche Zubereitung von Karpfen ? selbst Karpfen mit Thüringer Klößen sind nicht ungewöhnlich – auch ein Stück Kulturgut und Lebensqualität.

Madlen Domaschke
Stellv. Pressesprecherin / Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft,
Forsten, Umwelt und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel. 0361 / 37 99 144
Fax: 0361 / 37 99 939
madlen.domaschke@tmlfun.thueringen.de
www.thueringen.de/tmlfun

Weiterlesen