Berlin (pressrelations) – Stiftungskapital für Stiftung Warentest:- Aigner übergibt Zusage für 50 Mio. Euro In ihrem Bemühen, die jährliche staatliche…
Stiftungskapital für Stiftung Warentest:- Aigner übergibt Zusage für 50 Mio. Euro
In ihrem Bemühen, die jährliche staatliche Zuwendung durch die Verzinsung ihres Stiftungskapitals abzulösen, ist die Stiftung Warentest einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner übergab am Mittwoch in Berlin die schriftliche Zusage über einen Betrag in Höhe von 50 Millionen Euro.
Davon sollen der Stiftung Warentest 20 Millionen Euro im Jahr 2010 überwiesen werden und weitere 30 Millionen in zwei Schritten bis zum Jahr 2012.
Die Stiftung Warentest finanziert sich überwiegend aus dem Verkauf ihrer Zeitschriften test und Finanztest sowie weiterer Publikationen, rund 12 Prozent ihres Etats kommen vom Bundesverbraucherschutzministerium. Diese jährliche Zuwendung wird als Ausgleich dafür gezahlt, dass die Publikationen der Stiftung zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit anzeigenfrei sind und damit eine potenzielle Einnahmequelle wegfällt. Zuletzt betrug die Zuwendung 6 Millionen Euro pro Jahr.
Um diese immer wieder in ihrer Höhe schwankende Zuwendung überflüssig zu machen, hatte sich die Stiftung Warentest seit Jahren dafür eingesetzt, dass von der Bundesregierung nachträglich ein Stiftungskapital aufgebaut wird. Unterstützt wurde sie in ihrem Bemühen vor allem vom Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, und von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner.
„Wir freuen uns sehr über diesen wichtigen Schritt hin zum Aufbau eines ausreichenden Stiftungskapitals und damit über die weitere Stärkung der Unabhängigkeit der Stiftung Warentest. Damit heilt die Bundesregierung bei der Stiftung einen inzwischen 45 Jahre alten „Geburtsfehler“, sagte Stiftungsvorstand Dr. Werner Brinkmann.
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An den Feiertagen zum Jahresende gilt: Erhöhtes Risiko für Jugendliche beim Alkoholkonsum ? Erwachsene und Eltern in der Verantwortung
Die Feiertage zum Jahresende stehen bevor. Sie sind häufig Anlass nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche, Alkohol zu trinken und insbesondere an Silvester ausgelassen zu feiern. Viele Heranwachsende werden dabei mehr trinken als sie vertragen, denn häufig unterschätzen sie die mit Alkohol verbundenen Gefahren. Um ihre Kinder vor den negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen, tragen Eltern und Erwachsene eine besondere Verantwortung.
„Eltern dürfen sich nicht scheuen, ihren Kindern im Umgang mit Alkohol klare Regeln und Grenzen zu setzen“, erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Manche Eltern kommen sich vielleicht altmodisch vor, wenn sie ihr 15-jähriges Kind darauf ansprechen, auf der Silvesterparty keinen Alkohol zu trinken. Sie sollten sich aber ihrer Erziehungsaufgabe und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern bewusst sein und sie über die gesundheitlichen Gefahren und drohenden Schädigungen durch Alkohol aufklären.“
Nach dem Jugendschutzgesetz ist Alkohol für unter 16-Jährige verboten. Hintergrund ist, dass die Gefahren gesundheitlicher Schäden durch Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besonders hoch sind, denn ihre körperliche Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen.
Mit ihren Informationsangeboten unterstützt die BZgA Eltern dabei, eine eindeutige Haltung gegen unverantwortlichen Alkoholkonsum einzunehmen. Der BZgA-Ratgeber „Alkohol ? reden wir drüber!“ informiert über die gesundheitlichen Auswirkungen von Alkohol auf den Körper junger Menschen und gibt Tipps, wie Eltern das Gespräch mit ihren Kindern führen können. „Eltern sollten für die Sorgen und Probleme ihrer Kinder offen sein und regelmäßig das Gespräch mit ihnen suchen. In einer Lebensumwelt, in der Kinder sich sicher und verstanden fühlen, können sie auch Herausforderungen und Konflikte besser meistern. Dann sinkt auch das Risiko, dass sie in schwierigen Situationen zu Alkohol oder anderen Drogen greifen“, erklärt Prof. Dr. Pott weiter.
Zugleich haben Erwachsene eine Vorbildfunktion. Sie sollten Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen und risikoarmen Umgang mit Alkohol vorleben. Dabei wird empfohlen, dass erwachsene Frauen nicht mehr als zwölf Gramm, erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol pro Tag konsumieren. Bei Frauen entspricht das etwa einem kleinen Glas Bier oder einem Glas Sekt, bei Männern circa der doppelten Menge.
Das Informationsangebot der BZgA zum Thema Alkohol:
Der Ratgeber für Eltern „Alkohol ? reden wir drüber!“ sowie weitere Informationsbroschüren zum Thema Alkohol können unter http://www.bzga.de eingesehen und unter folgender Adresse kostenlos bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, e-mail: order@bzga.de
Darüber hinaus steht das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung an sieben Tagen in der Woche unter der Rufnummer 0221-892031 für Fragen zur Verfügung.
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