Flugplatz Kassel-Calden – Deutsche Fluggesellschaften bestätigen Position der GRÜNEN

Wiesbaden (pressrelations) –

Flugplatz Kassel-Calden – Deutsche Fluggesellschaften bestätigen Position der GRÜNEN

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht sich durch den Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften in ihrer Position zum Flugplatz Kassel-Calden bestätigt. Wie die HNA heute berichtet, hat der BDF-Geschäftsführer Michael Engel in einem Interview noch mal bekräftigt, dass deutsche Fluggesellschaften kein Interesse an diesem Flugplatz haben.

„Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es für Kassel-Calden keinen Bedarf gibt, da von Calden aus fast niemand fliegen will und keiner Flüge anbieten will – außer die hoch subventionierten Billigflieger“, kommentiert die verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Karin Müller. Gleichzeitig werde mit Kassel-Calden eine Konkurrenz zum Flughafen Paderborn geschaffen, die den einzigen Regionalflughafen, der schwarze Zahlen schreibt, auch noch in Bedrängnis bringen könnte. „Das Argument der Arbeitsplätze, das CDU und FDP immer anführen, könnte leicht ins Gegenteil umschlagen, wenn durch den Ausbau in Paderborn Arbeitsplätze wegfallen, aber in Calden keine wirklich neuen geschaffen werden“, so Müller weiter.

Wie ebenfalls bereits bekannt wurde, kehrt Jet Aviation Calden den Rücken aufgrund zurückgehender Flugbewegungen von Geschäftsflugzeugen. „Gerade mit diesen Flügen wird der Neubau von Calden immer wieder gerechtfertigt. Wenn noch nicht mal dafür Bedarf da ist, haben wir ein Millionengrab und im wahrsten Sinne des Wortes einen teuren Friedhof dafür. Wenn CDU und FDP noch einen Funken Verantwortungsbewusstsein für dieses Land haben, sollten sie den Neubau von Calden sofort stoppen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen wären ihnen dankbar“, so Müller.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-fraktion-hessen.de

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Hessische Energiepolitik ohne Perspektiven? – GRÜNE: Aussagen Kochs beweisen Mut- und Konzeptlosigkeit

Wiesbaden (pressrelations) –

Hessische Energiepolitik ohne Perspektiven? – GRÜNE: Aussagen Kochs beweisen Mut- und Konzeptlosigkeit

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die Äußerung des hessischen Ministerpräsidenten gegenüber der Nachrichtenagentur APD, dass die alten Atomkraftwerke weiterlaufen sollen. „Kochs Aussagen beweisen einmal mehr die Konzept- und Mutlosigkeit der Landesregierung in der Energiepolitik“, so die energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann. „Wir haben in den letzten Monaten mehrere Gesetzesinitiativen für eine nachhaltige Energiepolitik eingebracht, basierend auf unserem GRÜNEN Energiekonzept. Die Landesregierung aber hat es auch nach einem Jahr noch immer nicht geschafft, ein Energiekonzept zu erarbeiten“, beklagt Hammann die Untätigkeit der zuständigen Umweltministerin.

Scheinbar fehle es der Landesregierung mit Koch an der Spitze an politischem Willen, eine nachhaltige und sichere Energieversorgung für Hessen durchzusetzen. „Gerade die beiden hessischen Atomkraftwerke Biblis A und B gehören zu den störanfälligsten AKWs in Deutschland“, so Hammann. „Die über einjährige Stilllegung hat nachgewiesen, dass die beiden Atommeiler für die hessische Energieversorgung überhaupt nicht notwendig sind. Kein einziges Licht ging in Deutschland aus, als Biblis stillstand.“

Der von Koch genannte Zeitpunkt, erst bis Mitte des Jahrhunderts eine Energieversorgung ohne Kohle und Öl zu verwirklichen, sei viel zu spät. Die GRÜNEN Energiekonzepte für Hessen sehen 2030 als realistisches Ziel.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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Internet-Portal für Dienstleister

München (pressrelations) –

Internet-Portal für Dienstleister

Innenminister Herrmann und Wirtschaftsminister Zeil schalten Internet-Portal für Dienstleister frei

Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Martin Zeil haben heute in München offiziell das neue Dienstleistungsportal Bayern http://www.eap.bayern.de freigeschaltet. „Über dieses Portal können sich Dienstleister künftig bequem elektronisch und rund um die Uhr über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren und über die zuständigen Behörden informieren“, teilten Herrmann und Zeil mit. Das Portal sei als Gemeinschaftsprojekt von Innen- und Wirtschaftsministerium und unter Mitwirkung der Wirtschaftskammern und der Kommunalen Spitzenverbände entstanden.

Mit dem Internetangebot werden zeitgerecht auch die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.

Mit Hilfe einer übersichtlichen Menüführung kann der interessierte Dienstleister durch das System navigieren und erhält die einschlägigen allgemeinen Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten, Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und – sofern einschlägig – der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt. Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende Online-Verfahren aufgerufen werden.

Die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners geht ebenfalls auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück. Am 1. Januar 2010 tritt das Bayerische Gesetz über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners in Bayern in Kraft. Danach können sich Dienstleister aus Mitgliedstaaten der EU sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die grenzüberschreitend in Bayern vorübergehend tätig sein oder hier eine Niederlassung gründen wollen, bei den erforderlichen Verfahren und Formalitäten an einen Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Einheitliche Ansprechpartner sind in Bayern die für die jeweilige Dienstleistung zuständigen Kammern. Die kreisfreien Städte und Landkreise können noch bis 30. Juni 2010 entscheiden, ob sie diese Aufgabe für ihr Gebiet ebenfalls wahrnehmen wollen.

Herrmann dankte dem Statistischen Landesamt – Rechenzentrum Süd, das die Programmierarbeiten für das neue Portal geleistet hat.

Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de

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Neue Regeln für Firmenwagen zum Jahreswechsel

Zürich (pressrelations) –

Neue Regeln für Firmenwagen zum Jahreswechsel

(Zürich/Rothenburg ob der Tauber, den 28.12.2009) Die private Nutzung des Firmenwagens ist eine der unendlichen Geschichten im Steuerrecht. Pünktlich zum Jahreswechsel liefert das Finanzministerium die Fortsetzung und stellt klar, was Unternehmer ab 2010 zu beachten haben.

„Neu ist ab 2010, dass grundsätzlich für jedes Fahrzeug im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, das zu mindestens 50 % betrieblich genutzt wird, die Besteuerungsregelung gilt. Gehören zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens mehrere Kraftfahrzeuge, dann ist der pauschale Nutzungswert grundsätzlich für jedes dieser Fahrzeuge anzusetzen, das vom Unternehmer oder von zu seiner Privatsphäre gehörenden Personen genutzt wird“, berichtet Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Eugen Jakoby von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. Die bisherige Regelung, bei der einem alleinstehenden Unternehmer regelmäßig nur das Kraftfahrzeug mit dem höchsten Listenpreis zugerechnet wurde, gilt ab dem Jahr 2010 nicht mehr.

Jakoby, dessen Kanzlei dem internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) angehört, erklärt im Detail: „Nur wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass bestimmte betriebliche Fahrzeuge nicht privat genutzt werden, etwa weil sie wie z.B. Werkstattwagen für eine private Nutzung nicht geeignet sind, oder ein Wagen ausschließlich einem eigenen Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen wurde, ist für diese Fahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert anzusetzen.“ Die Glaubhaftmachung muss durch Führung eines Fahrtenbuches erfolgen.

Bei Kraftfahrzeugen, die sich im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befinden, ist der pauschale Nutzungswert für den Gesellschafter anzusetzen, dem die Nutzung des Kraftfahrzeuges anzurechnen ist. „Der Entnahmewert ermittelt sich in Höhe von einem Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung“, stellt Jakoby klar, „es bleibt abzuwarten, ob dieser Prozentsatz von der neuen Bundesregierung noch auf vielleicht 0,8 Prozent reduziert wird.“

Anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches kommt der Ansatz der tatsächlich auf die anteiligen Privatfahrten entfallenden Kosten infrage. „Die Finanzverwaltung achtet dabei jedoch sehr darauf, dass alle Kosten für das betreffende Fahrzeug gesondert erfasst sind“, warnt Jakoby. Probleme gibt es dabei häufig, wenn Firmen eigene Tankstellen innehaben und den Kraftstoff für die privat genutzten Fahrzeuge nicht, wie an Tankstellen üblich, durch Einzelbelege bei jeder Betankung aufzeichnen, sondern am Jahresende anhand der gefahrenen Kilometer den Kraftstoffbedarf kalkulatorisch errechnen. Derartige Kostenermittlungen werden nicht als Einzelkostennachweis anerkannt. Die Fahrtenbuchregelung wird verworfen. Es muss daher auch bei der Betankung an eigenen betrieblichen Tankstellen darauf geachtet werden, dass für jede Betankung ein Belegnachweis für die entnommene Menge vorliegt.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Die fachübergreifende Sozietät Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber bietet als GGI-Mitglied ein umfassendes Dienstleistungsangebot in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmens- und Rechtsberatung. Die Sozietät berät bundesweit und international.

Fachfragen beantwortet gerne:

Eugen Jakoby
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Jakoby Dr. Baumhof GbR
Bahnhofstraße 15
D-91541 Rothenburg/Tbr.
Telefon: +49 (0) 98 61 | 94 05 – 0
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