Urheberrechtsabmahnungen (Filesharing) verschiedener Kanzleien

Prüfung von Urheberrechtsverletzung und Abwehr von Ansprüchen, wenn kein Verstoß vorliegt.

In anwaltlicher Beratung der Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei konnte festgestellt werden, dass aktuell die Rechtsanwälte Negele Zille Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft für ihre Mandantinnen M.I.C.M. MICROM International Content Management & Consulting LTD und für die BB Video GmbH abmahnen, weiter die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für ihre Mandantinen Universal Film GmbH und die Masterfile Deutschland GmbH weiter die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte für Ihre Mandantin GDSR GmbH sowie die EMI Music Germany GmbH & Co.KG und schließlich die Rasch Rechtsanwälte und deren Mandantin Universal Music GmbH abmahnen.

Zur Vermeidung einer Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsabmahnungen wird oftmals in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe für den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung verlangt. Weiter wird zur Abgeltung des Schadens und der Rechtsanwaltsgebühren die Zahlung eines Schadenersatzes, durch Zahlung einer Vergleichsumme gefordert.

Hinweise: Lassen Sie im Einzelfall überprüfen ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die geltend gemachten Ansprüche rechtwirksam durchgesetzt werden können. Geben Sie keinesfalls die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung der Gegenseite unterzeichnet ohne anwaltliche Prüfung ab. Rufen Sie nicht beim Abmahnanwalt an, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen welche später gegen Sie verwendet werden können. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt z.B. mit Schwerpunkt IT-Recht beraten. Foren bieten hilfreiche Tipps und erste Hinweise. Achten Sie jedoch darauf, dass dort auch veraltete Informationen, Mutmaßungen und Halbwahrheiten zu finden sind. Es wird abgeraten eine ungeprüfte modifizierte Unterlassungserklärung für den eigenen Fall zu nutzen. Eine kompetente Erstbehandlung Ihres Falles sollte mit folgender Zielsetzung erfolgen: Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens mit weiteren Kosten, Reduzierung der Rechtsanwaltsgebühren und des möglicherweise zu zahlenden Schadenersatzes, schriftliche Bestätigung des Gegnervertreters das mit Zahlung eines Vergleichsbetrages alle Ansprüche des abmahnenden Rechteinhabers erfüllt sind.

Abzuraten ist davon, selbst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und sonst nichts zu unternehmen, da dies zu keiner Erledigung der Angelegenheit führt und die im Internet vorhandenen Vorlagen teilweise fehlerbehaftet und nicht jeweils auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Zudem sollte durch einen Rechtsanwalt die zivilrechtliche Forderung und ein Entgegentreten, insbesondere hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden.

Ziel einer anwaltlichen Tätigkeit sollte im jeweiligen Einzelfall eine Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, die Reduzierung der Forderung des Gegners, Sicherheit durch weitere Abmahnungen in Anspruch genommen zu werden und eine diskrete Erledigung außerhalb eines Rechtsstreits sein.

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Rechtsanwalt Scholze sowie die AID24 Rechtsanwälte, Mitarbeiter und Kooperationspartner, bieten Ihnen als ARAG-Partnerkanzlei qualifizierte, schnelle, engagierte Bearbeitung, Beratung oder Vertretung.
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