Abgeschleppt: Wenn der Parkplatz zur Halteverbotszone wird

R+V-Infocenter: Autobesitzer müssen regelmäßig nach ihrem Fahrzeug schauen

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Mobiles Halteverbot

Wiesbaden, 11. Juni 2013. In dicht besiedelten Innenstädten sind Autofahrer froh, wenn sie endlich einen Parkplatz ergattert haben. Doch Vorsicht: Wo heute noch Parken erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. „Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht nur zum Parken da. Jederzeit können zeitlich befristete Halteverbote für Straßenfeste, Umzüge oder Bauarbeiten eingerichtet werden. Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen – das Auto wird abgeschleppt. Der Halter muss die Abschleppgebühr und die Kosten für die Aufbewahrung des Fahrzeugs zahlen. Auf Nummer sicher gehen Autobesitzer, wenn sie zweimal wöchentlich nachsehen, ob ihr Auto noch legal abgestellt ist. Wer in den Urlaub fährt, ins Krankenhaus kommt oder längere Zeit auf Dienstreise ist, sollte Freunde oder Nachbarn bitten, regelmäßig nach dem Fahrzeug zu schauen.

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Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

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