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Dürfen Nutzer ihren Streaming-Account teilen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

25. Januar 2022 PR-Gateway Pressemitteilungen

Experten der ERGO Group informieren

Maria R. aus Hannover:
Ich möchte gern verschiedene Streaming-Dienste nutzen, da die Angebote sehr unterschiedlich sind. Allerdings ist das teuer. Kann ich mir deshalb einen Account mit einem Freund teilen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer ein Streaming-Abo abschließt, geht mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag ein und muss sich an die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten halten, sprich: die Nutzungsbedingungen. Abhängig vom gewählten Tarif ist die Nutzung des Accounts meist auf eine bestimmte Anzahl an Personen im gleichen Haushalt oder Geräten begrenzt. Diese Angaben finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil des Vertrags sind. Manche Streaming-Anbieter kontrollieren ob sich Nutzer daran halten, indem sie beispielsweise die Postleitzahlen der einzelnen Nutzer für eine Adressverifizierung verlangen. Bei anderen Streaming-Diensten ist die Eingabe eines Codes erforderlich, den der Vertragspartner zugeschickt bekommt, sobald sich eine neue Person anmeldet. Nur mit dem Code kann diese dann das Angebot nutzen. So wollen die Anbieter sicherstellen, dass beide im gleichen Haushalt leben. Dieses Verfahren wird bisher insbesondere in den USA ausprobiert. Stellt der Streaming-Dienst eine unerlaubte Weitergabe der Zugangsdaten fest, drohen ein Ausschluss von der Nutzung des Angebots oder sogar Nachzahlungs- und Schadenersatzforderungen. Allerdings: Schadenersatzforderungen gegen deutsche Streaming-Nutzer sind bislang nicht bekannt. Und auch eine Kontensperrung ist bei vielen Anbietern zumindest in Deutschland noch die Ausnahme. Hier geht jedoch jeder Streaming-Dienst anders vor.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.403

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

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ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

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