ERGO Verbrauchertipps „Vermögenswirksame Leistungen unter der Lupe“

Vermögenswirksame Leistungen

Wer einen Teil seines Einkommens auf die „hohe Kante“ legen möchte, kann oft mit der Unterstützung durch so genannte „vermögenswirksame Leistungen“ rechnen. Viele Arbeitnehmer wissen, dass sowohl der Staat als auch der Chef sich häufig an längerfristigen Sparvorhaben beteiligen, im Westen erhalten immerhin mehr als 90 Prozent der Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen – kurz „VL“ genannt. Doch was verbirgt sich eigentlich genau hinter diesem Begriff? Die Experten von ERGO bringen es auf den Punkt: „Vermögenswirksame Leistungen sind finanzielle Zuschüsse des Arbeitgebers, die zwar steuerlich als Teil des Bruttolohns behandelt, jedoch auf ein separates Sparkonto des Arbeitnehmers überwiesen und unter Umständen sogar durch staatliche Zuschüsse aufgestockt werden: So können Ledige, die nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienen und Verheiratete, deren gemeinsames Einkommen nicht höher als 40.000 Euro p.a. liegt, auf staatliche Spar-Zuschüsse, etwa in Form einer Arbeitnehmersparzulage, hoffen. Allerdings kommt nur in den Genuss der geldwerten Leistungen, wer auch in einem regulären Arbeitsverhältnis steht“, so die Experten von ERGO: „Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben demnach Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter – nicht aber Rentner oder Selbstständige.“ Um die Zulagen zu erhalten, müssen Sparwillige ihrem Arbeitgeber einen von ihnen ausgewählten „Sparplan“ vorlegen; der Chef überweist dann den vereinbarten Betrag direkt auf den Sparvertrag. Wer im individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechenden Regelungen vorfindet, dem raten die ERGO Experten zur Eigeninitiative: „Möchten Sie trotzdem eine entsprechende Sparform nutzen, können Sie dies im Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber dennoch tun: In diesem Fall wandert dann ein Teil Ihres normalen Gehalts direkt in den Sparvertrag anstatt auf Ihr Gehaltskonto.“ Wichtig: Auch ein Job-Wechsel während der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich kein Problem: Die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen kann problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

Quelle: ERGO

Mittelfristige Anlage

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen anlegen will, den plagt oft die Qual der Wahl: Passt ein Bausparvertrag oder ein Aktienfonds besser zu den persönlichen Zukunftsplänen? Oder misstraut der Sparer den Risiken der Börse und möchte daher lieber einen Banksparplan oder eine Lebensversicherung? „Die Anlagemöglichkeiten sind vielfältig – und im Umfang zudem unterschiedlich“, wissen die Vorsorge-Experten von ERGO. So winken Anlageformen wie Bausparverträge oder Aktienfonds zwar mit staatlichen Zuschüssen wie etwa der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage. Doch gelten hier verhältnismäßig niedrige Einkommens-Höchstgrenzen, und die jährliche Förderung liegt in der Regel gerade einmal im mittleren zweistelligen Euro-Bereich. Die Laufzeit ist im Normalfall auf sechs Jahre angelegt. Für gewöhnlich kommt dann noch eine Sperrfrist von bis zu einem Jahr dazu. Erst nach dieser Zeit kann dann über das angesparte Vermögen verfügt werden. Bei Bausparverträgen sind Sparer allerdings nicht an die übliche, siebenjährige Frist gebunden, wenn sie den Bausparvertrag für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ nutzen.

Quelle: ERGO

Altersvorsorge und Lebensversicherung

Sollen vermögenswirksame Leistungen über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel für besonders kostspielige Anschaffungen oder für den Ruhestand, angespart werden, haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder sie schließen alle sieben Jahre einen neuen, „klassischen“ Sparvertrag ab oder sie entscheiden sich gleich zu Beginn für einen längerfristigen Sparplan – zum Beispiel eine Lebensversicherung mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit. Wichtig dabei: Diese Form der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen ist für den Aufbau privater Altersrücklagen gedacht. Daher muss der Empfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr erreicht haben. Eine langfristige und dabei steuerlich besonders attraktive Anlageform stellt zudem die Entgeltumwandlung vermögenswirksamer Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung dar. Was sich dahinter verbirgt, erklären die ERGO Experten: „Hierbei werden die vermögenswirksamen Leistungen als Teil des Brutto-Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zurückgelegt. So verursachen die eingezahlten Beträge bis zu einer Grenze von jährlich knapp 2.640 Euro weder Steuer- noch Sozialabgaben.“

Quelle: ERGO

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse. Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Petra Wahedi
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-3174

www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de