Gute finanzielle Vorsätze umsetzen: 2011 privat riestern und langfristig bares Geld vom Staat für die Altersvorsorge sichern

Versorgungslücke im Alter wird mit jedem inaktiven Jahr größer, warnt Tarifcheck24.de

Hamburg, 6. Januar 2011 – Der Jahresanfang bringt traditionell viele gute Vorsätze mit sich. Mit dem Rauchen aufhören, ein paar Pfunde sollen runter und man möchte mehr Zeit mit der Familie verbringen. Gerade jetzt zum Jahresstart ist daher der ideale Zeitpunkt, um mit ersten Schritten langfristige Pläne in die Realität umzusetzen und beispielsweise den Grundstein für eine beruhigende Altersvorsorge zu legen. Denn unabhängig davon, wie das Jahr 2011 auch verlaufen wird, die Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Rentenzahlung und dem privaten Bedarf wird auch in diesem Jahr nicht geringer. Ganz im Gegenteil. „Die Rentenlücke löst bei den meisten Verbrauchern Verunsicherung und Ängste aus. Viele scheuen sich, die Altersvorsorge zielstrebig anzugehen“, weiß Jan Schust, Geschäftsführer von Tarifcheck24.de, eines der führenden Versicherungs- und Finanzportale (www.tarifcheck24.de). „Jedes finanziell inaktive Jahr rächt sich im Alter aufgrund des verschenkten Zinseszins-Effekts massiv.“ Deshalb sollte jetzt die Energie der guten Vorsätze für das finanzielle Ruhekissen eingesetzt werden – beispielsweise mit dem Vergleich und dem Abschluss einer Riester-Rente. Tarifcheck24.de erklärt, welche Punkte dabei beachtet werden sollten.

Die Vorsorgelücke schließen – welche Vorteile bringt die Riester-Rente?

„Immer noch relativ wenige Menschen kennen die Riester-Förderung und nehmen diese in Anspruch. Denn sie bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich und lohnt sich grundsätzlich für fast jeden“, sagt Finanzexperte Jan Schust. Staatliche Förderungen gibt es entweder in Form von Zulagen oder durch Steuerersparnisse. Auch aus der Finanzkrise wurde gelernt. Da die eingezahlten Beiträge und Riester-Zuschüsse garantiert sind, kann man keine Verluste erwirtschaften. Die Riester-Rente bietet zudem ein hohes Maß an Flexibilität und Transparenz. So kann man zwischen verschiedenen Anlageformen wählen, den Beginn der Rentenzahlung zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr festlegen und einen Teil des Geldes als Wohn-Riester zur Eigenheimfinanzierung benutzen.

2011 aktiv werden und Riester-Förderung sichern: 154 Euro im Jahr und 300 Euro für ein Kind

Die Höhe der Zulagen ist vom Familienstand und der Kinderanzahl abhängig. Die Zulagenförderung setzt sich demnach aus der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage zusammen. Für Kinder, die nach 2008 geboren sind, gibt es jährlich 300 Euro extra. Kinder, die vor 2008 geboren wurden, werden mit 185 Euro bezuschusst. Bei Ehepaaren gilt die Regelung, dass beide Partner die Grundzulage beantragen können, wenn jeder einen eigenen Riester-Vertrag auf seinen Namen abschließt. Dies gilt auch dann, wenn nur einer der Partner zum förderfähigen Personenkreis zählt. Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, muss jedoch ein Beitrag von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommens oder mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr geleistet werden. Allerdings werden die Zulagen zu dem Mindestsparbetrag gerechnet.

Beispiel: Eine ledige Mutter mit einem 4-jährigen Kind hat ein jährliches rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe von 20.000 Euro. Dementsprechend liegt der Mindesteigensparbeitrag bei 800 Euro im Jahr (vier Prozent). Von diesen 800 Euro kann die Grundzulage in Höhe von 154 Euro und die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro abgezogen werden. Hier muss die Mutter 461 Euro im Jahr selbst zahlen, was einen monatlichen Beitrag von rund 40 Euro bedeutet. Maximal kann eine Riester-Rente mit 2.100 Euro im Jahr bespart werden. Abzüglich der Zulage von 154 Euro ergibt sich ein monatlicher Maximalbetrag von 162 Euro. Für Berufseinsteiger unter 26 Jahren hält der Staat zusätzlich noch einen einmaligen Starterbonus von 200 Euro bereit. Um herauszufinden, welche Riester-Rente individuell die optimale ist, sind Vergleichsangebote von unabhängigen Finanz- und Versicherungsportalen wie etwa auf www.tarifcheck24.com/riester-rente.html ein guter Anlaufpunkt, um 2011 aktiv zu werden und endlich die Weichen für eine finanzielle Absicherung zu stellen.

Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf die Zulagen, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Dazu gehören Angestellte und Arbeiter, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Wehr- und Zivildienstleistende, Frauen und Männer in der Kindererziehungszeit (in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes) sowie Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes, wenn diese einen Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung haben. Geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, sowie Selbstständige, die gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können ebenfalls eine Förderung im Rahmen der Riester-Rente erhalten. Eine Ausnahme gibt es bei Ehepaaren: dort reicht es aus, wenn einer die Voraussetzungen erfüllt (unmittelbar förderberechtigt). Dann können beide Ehepartner einen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen und sich die vollen Zulagen sichern. Die Zulagen für die Kinder erhält in der Regel jedoch nur die Mutter.

Für alle, die nicht förderberechtigt sind: die Rürup-Rente

Die Riester-Rente ist eine sehr interessante Form der privaten Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, mit der die persönliche Vorsorgelücke geschlossen werden kann. Doch neben allen unmittelbar und mittelbar geförderten Personen gibt es auch Gruppen, die leider nicht förderberechtigt sind: Selbstständige und Freiberufler, die nicht versicherungspflichtig sind, sowie geringfügig Beschäftigte, die ihre Versicherungsfreiheit in Anspruch nehmen. Sogenannte verkammerte Berufe wie Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Architekten sind ebenso wie Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, nicht berechtigt, eine Riester-Förderung zu erhalten. Aber auch an diese Personen hat der Staat gedacht – mit der Rürup-Rente. Hierbei erhalten die Anleger staatliche Förderungen in Form einer attraktiven Steuerersparnis. Auch wer nicht riester-förderungsfähig ist, muss also dieses Jahr der wachsenden Rentenlücke nicht untätig zuschauen. Alle Infos und einen unverbindlichen Vergleich der Rürup-Renten gibt es auf www.tarifcheck24.com/ruerup-rente.html.
Die Tarifcheck24 GmbH gehört mit ihrem Versicherungs- und Finanzportal Tarifcheck24.de zu einem der führenden Anbieter dieser Sparte. Seit 2001 ist das Unternehmen – bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen – auf dem Markt. Tarifcheck24.de bietet seinen rund 25 Millionen Besuchern im Jahr umfangreiche Versicherungs- und Finanzvergleiche diverser Sparten an. Von vielen führenden Internetdiensten wird zum Beispiel der TÜV-geprüfte KFZ-Versicherungsvergleich empfohlen. Zahlreiche Onlinerechner und die persönliche Beratung zu allen gängigen Versicherungsprodukten verschaffen dem Tarifcheck24-Nutzer schnell und effizient einen Überblick über den Markt.
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