Sparen im Supermarkt – so retten Sie Ihre Gehaltserhöhung vor der Steuer

An ihren Kassen bieten große Handelsketten mittlerweile etliche Zahlungsmöglichkeiten. Waren es früher vor allem Bargeld und die EC Karte, sind mittlerweile auch Kreditkarten beliebt. Deutlich jünger und weniger bekannt sind dagegen die ebenfalls oft akzeptierten Restaurant Schecks. Mit ihnen können Kunden beim Einkauf bares Geld sparen – den richten Arbeitgeber vorausgesetzt.

(ddp direct) Bei Restaurant Schecks handelt es sich nämlich nicht um eine staatliche Essensmarke oder einen privat gekauften Gutschein, sondern um ein cleveres Motivationswerkzeug für Unternehmen ohne eigene Kantine, von dem am Ende beide Seiten profitieren.

Steuerlich sind Restaurant Schecks wie sie etwa Sodexo anbietet, ein Sachbezug. Damit unterliegen sie anderen steuerlichen Regelungen. Für das Unternehmen ist das geschenkte Guthaben am Ende günstiger als eine direkte Gehaltserhöhung. Für den Mitarbeiter gilt sogar praktisch „brutto für netto“, während eine einfache Erhöhung seiner Bezüge das volle Programm von Abgaben und Versicherungen treffen würde.

So können Unternehmen ihren Mitarbeitern zu jeder Jahreszeit einen echten Mehrwert bieten. Der Nutzer hat nicht nur die Wahl aus bundesweit 30.000 Partnern aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, sondern bei der Verwendung auch einen großen Entscheidungsspielraum. So ist mit dem Scheck gerade bei Familien mit Kindern der Besuch bei der Burgerkette oder das kleine Extra beim Wocheneinkauf eher noch mal drin. Gerade in Zeiten stetig steigender Energie- und Heizkosten sind Restaurant Schecks eine direkte Entlastung für den Mitarbeiter.

Für Unternehmen, die Restaurantschecks bislang nicht nutzen, ist 2013 das perfekte Jahr für den Einstieg. Als so genannte „freie Verpflegung“ können Sie dank gestiegener steuerlicher Werte mehr als sechs Euro pro Tag an ihre Mitarbeiter ausgeben. Über das Jahr gerechnet entspricht dies einer Entlastung von über 1.300 Euro bei den Kosten für Lebensmittel. Da er zweckgebunden ist, ist zudem ausgeschlossen, dass er für unter Umständen unerwünschte Produkte wie Alkohol und Tabak verwendet wird. Damit lohnt es sich auch für Mitarbeiter ihr Unternehmen bei der nächsten Gehaltsverhandlung einmal gezielt auf die Option der Restaurantschecks anzusprechen. So haben sie die besten Argumente auf ihrer Seite.

Zum Autor:
Matthias Walbroel lebt in Köln, ist Online-Redakteur (B.A.) und blickt mittlerweile auf mehr als zehn Jahre Erfahrung im Bereich Journalismus zurück. Seine Stärken spielt er im Technologiemarketing, bei Software-Testberichten und anderen technischen Themen wie Energiespeicher und Verpackungstechnik aus. Walbroel leitet auch Praxis-Workshops und greift immer wieder aktuelle Ratgeber-Themen und Tipps für Mitarbeiter und Unternehmen auf. Kontakt zum Autor über matthias.walbroel@gmail.com

Matthias Walbroel
Online-Redakteur (B.A.)
Marienstraße 90-92
50825 Köln

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