Dr. Peters Schiffsfonds – Schadensersatz für Anleger

Probleme bei Schiffsbeteiligungen des Anbieters Dr. Peters. Welche Rechte stehen den Anlegern zu?

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Die Krise der Schifffahrt bereit etlichen Dr. Peter Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen Probleme. Zum Beispiel die verschiedenen VLCC-Fonds, die Supertanker betreiben. Als Resultat der Schwierigkeiten droht den Anlegern der VLCC-Fonds eine Kapitalerhöhung. Doch nicht nur die Supertanker-Fonds bereiten den betroffenen Anlegern Sorge. Im Frühjahr 2012 geriet die japanische Reederei Sanko Steamship wegen eines finanziellen Engpasses in die Schlagzeilen. Die Reederei konnte die vereinbarten Charterraten nicht mehr bezahlen und kürzte die Charterraten verschiedener Schiffe, darunter auch jene der Rohöltanker der Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture. Hintergrund der Schwierigkeiten des japanischen Unternehmens waren verminderte Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Treibstoff.

Ein wahres Tauziehen wurde um die beiden Schiffe DS Performer und DS Power veranstaltet. Der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power musste 2011 Insolvenz anmelden, da Sanierungspläne für den angeschlagenen Schiffsfonds gescheitert waren. Die beiden Schiffe wurde letztendlich zwangsverkauft. Anfang 2012 wiederum wurde ein Rückkauf der zwei Tanker ins Auge gefasst. Doch bereits ein Vierteljahr später zeichneten sich erhebliche Schwierigkeiten beim Rückkauf der DS Performer und DS Power ab.

Auch die Anleger des Dr. Peters DS Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy sind Kummer gewohnt. Nachdem der Schiffsfonds vor der Insolvenz gerettet werden musste, brachte das Jahr 2012 erneut Hiobsbotschaften für die Anleger. Wegen zu geringer Erträge wurden die Ausschüttungen für das Neukapital ausgesetzt. Ähnliches wiederfuhr den Anlegern des notleidenden Dr. Peters DS-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell. Der Schiffsfonds braucht weiteres Kapital, das die Anleger zur Verfügung stellen sollten. Da das benötigte Geld bislang nicht eingesammelt werden konnte, wurden weitere Ausschüttungen „gekündigt“. Bereits Anfang des Jahres wurden 5 % von den Anlegern des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell gefordert.

Schon diese kurze Übersicht zeigt, dass die Krise der Schifffahrt für die Anleger deutlich zu spüren ist. Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds, die angesichts der Probleme ihres Fonds unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. So kann geprüft werden, welche Möglichkeiten den betroffenen Anlegern offen stehen. Beispielsweise ließ die Anlageberatung vor der Investition in den Schiffsfonds oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern. Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds, die der Misere ihrer Kapitalanlage nicht tatenlos zusehen wollen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um sich über ihre individuellen Ansprüche beraten zu lassen.

Weitere Informationen:

Infoportal Schiffsfonds

Infoportal Dr. Peters Group

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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