Rechtsanwalt Ralph J.Jurisch von www.123agb.de: Abmahnungen sind nicht immer mit hohen Kosten verbunden!

Abmahnungen der Fa. ATZ GmbH Zwickau bleiben rechtmissbräuchlich!

Der im IT – Recht tätige Rechtsanwalt Ralph J Jurisch, Ascheberg teilt mit, dass nunmehr rechtskräftig feststeht, dass die in der Vergangenheit von der Firma ATZ GmbH, Zwickau, vertreten durch Rechtsanwalt Conrad, Zwickau, ausgesprochenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sind.

Am 2.11.2010 hätten vor dem Oberlandesgericht Dresden mehrere Berufungsverfahren wegen der von der Firma ATZ GmbH ausgesprochenen Abmahnungen und beantragten einstweiligen Verfügungen verhandelt werden sollen. Die Firma ATZ hat nach Informationen des RA Jurisch in allen Verfahren die Zurücknahme der Berufung erklärt und damit die Rechtskraft der in der ersten Instanz von dem Landgericht Leipzig ergangenen Entscheidungen herbeigeführt.
Damit steht fest, dass die in der Vergangenheit von der Firma ATZ GmbH ausgesprochenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechtsmissbräuchlich und damit auch rechtswidrig waren. Die Firma ATZ GmbH hat deshalb (mindestens) die für die Rechtsverfolgung angefallenen Kosten in vollem Umfang zu übernehmen.

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