Rechtliches zum Heckenschnitt – Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Experten der ERGO Group informieren

Als natürlicher, grüner Sichtschutz und Grundstücksabgrenzung sind Hecken sehr beliebt. Allerdings nehmen sie durch ihr Wachstum schnell mehr Platz ein als gewünscht. Beim Zurückschneiden ihrer Hecke müssen Gartenbesitzer aber einige gesetzliche Vorgaben beachten. So ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein deutlicher Rückschnitt von Hecken nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Denn in den übrigen Monaten nutzen Vögel die Hecken zum Brüten. Dann ist nur noch ein schonender Form- und Pflegeschnitt zulässig. Und auch das nur nach einer Kontrolle, ob sich auch wirklich kein bewohntes Vogelnest in der Hecke befindet. Ein solcher Pflegeschnitt darf allenfalls den Zuwachs entfernen, der seit dem letzten größeren Schnitt entstanden ist. Ein größerer Heckenschnitt außerhalb der erlaubten Zeit ist eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Da es weitere Regelungen gibt, die womöglich einen Heckenrückschnitt verlangen, sollten Gartenbesitzer sich in den kommenden Wochen informieren. Beispielsweise enthalten die Nachbarschaftsgesetze der einzelnen Bundesländer Vorschriften zu Grenzabständen von Bepflanzungen. In Hessen etwa muss eine bis zu zwei Meter hohe Hecke einen Mindestabstand von einem halben Meter zum Nachbargrundstück haben. Ist der Abstand geringer, kann der Nachbar einen Rückschnitt fordern – jedoch unter Einhaltung der Jahreszeitvorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes. Außerdem kann auch eine örtliche Baumschutzsatzung das Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken untersagen oder reglementieren. Städte und Gemeinden können aber auch anordnen, Hecken zurückzuschneiden, wenn sie den Straßenverkehr beeinträchtigen oder Fußgänger auf Gehwegen nicht mehr daran vorbeikommen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.733

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die „ERGO Group“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.