SPD-Medienkommission begrüßt Novelle des Filmförderungsgesetzes dennoch gibt es Handlungsbedarf bei der Digitalisierung

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(BSOZD.com-NEWS) Berlin. Zur vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Filmförderungsgesetzes erklärt die Medienkommission beim SPD Parteivorstand mit ihrem Vorsitzenden Marc Jan Eumann, MdL:

Das Filmförderungsgesetz (FFG) leistet seit vielen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Strukturen der deutschen Filmwirtschaft. Die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre machen jedoch Anpassungen und zum Teil neue Schwerpunktsetzungen notwendig. Dem trägt das Fünfte Gesetz zur Änderung des FFG in gelungener Weise Rechnung.

Dennoch gibt es darüber hinaus zusätzlichen Handlungsbedarf. Die Digitale Welt hält auch hier Einzug und ist wichtig für die Zukunft des Kinos.
Mit Einführung dieser Technologie wird sich nicht nur die Qualität der Projektion verbessern und den heutigen technologischen Maßstäben anpassen. Das Kino erhält, wenn es kreativ ist, auch neue attraktive Möglichkeiten, um die Kinosäle mit Besuchern zu füllen. Der Investitionsaufwand für die Digitalisierung darf aber nicht zu einem Sterben ländlicher Kinos und des Arthouse-Bereichs führen. Vielmehr brauchen wir eine flächendeckende Digitalisierung, um die kulturelle Vielfalt der deutschen Kinolandschaft und das Kino als oftmals einzige kulturelle Begegnungsstätte in einer Region zu erhalten. Dazu gehört auch, das vielfältige Filmangebot in Deutschland nach dem sog. digitalen Roll-Out zu schützen und eine noch stärkere Dominanz US-amerikanischer Produktionen zu verhindern. Diejenigen, die großen wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Prozess ziehen, müssen sich an dessen Finanzierung maßgeblich beteiligen. Als gemeinsame Aufgabe müssen Bund, Länder und Kommunen zusammenwirken, um die Chancen der digitalen Technik zu entwickeln und zu verhindern, dass unsere vielfältige Kinolandschaft Schaden nimmt.

Die Novelle ist in enger Abstimmung mit der Filmbranche entstanden. Insofern ist die Änderung ein gelungener Kompromiss, um die Filmwirtschaft auf die Herausforderungen der nächsten Jahre vorzubereiten. Sie berücksichtigt inbesondere auch die schwierige Situation der Filmtheater. Deshalb wurde eine Entlastung der Kinos bei der Filmabgabe an die FFA beschlossen.

Neue Verwertungsformen von Filmen führen zu neuen Auswertungsmöglichkeiten. Hiervon sollen auch die Produzenten profitieren. Die FFG-Novelle hat hier wertvolle Anstöße für eine ausgewogene Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten gegeben. Durch einvernehmliche Regelungen sind weitere gesetzliche Detailregelungen vermieden worden. Anbieter neuer Verwertungsformen wie z.B. Videoabrufdienste werden zu Recht sowohl als Zahlergruppe als auch bei der Förderung berücksichtigt. Wenn auch deren Umsätze derzeit noch gering sein mögen, sollten künftige Erwartungen mit einer Gleitklausel in den vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.

Das neue FFG erweitert die Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA), denn künftig hat sie auch die Belange der Beschäftigten in der Filmbranche zu unterstützen. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Produzenten sollte eine Berücksichtigung sozialer Mindeststandards selbstverständlich sein. Hier soll ein klares Signal gesetzt werden.

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) ist ein großer Erfolg. Mit jährlich sechzig Millionen Euro automatischen Fördermitteln hat er die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen für die Filmproduktion in Deutschland verändert. Dies erlaubt eine maßvolle Kürzung der Mittel für die Referenzfilmförderung nach dem FFG, die ebenfalls automatisch vergeben werden. Gestärkt werden die Drehbuchförderung und die Projektfilmförderung. Im Fokus steht hierbei die Förderung qualitativ hochwertiger Filme.

Neue audiovisuelle Angebote führen zu neuer Konkurrenz für den Kinofilm. Die Bewerbung von Filmen wird daher immer wichtiger. Die Stärkung der Absatzförderung und der Einsatz von Werbezeiten der Rundfunkveranstalter sind hier die richtigen Schritte. Mit einer Erhöhung der Medialeistungen bekräftigen die Rundfunkveranstalter ihr starkes Engagement für den deutschen Kinofilm. Im Gegenzug sollte anerkannt werden, dass das Fernsehen ein berechtigtes Interesse daran hat, große Kinofilmproduktionen auch in einer für die TV-Ausstrahlung geeigneten Form zeigen zu können.

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