Kündigung wegen einer Straftat im privaten Bereich zulässig?

Ein Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

showimage Kündigung wegen einer Straftat im privaten Bereich zulässig?

Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Du hattest schon an verschiedener Stelle in Videos und Beiträgen dazu Auskunft gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat des Arbeitnehmers in Betracht kommt. Nun hat ein Zuschauer auf YouTube nochmal explizit nachgefragt, wie es im Fall einer Straftat im privaten Bereich aussieht. Ist eine Kündigung auf dieser Grundlage zulässig?

Fachanwalt Bredereck: Kurz gesagt kann eine Kündigung auch wegen einer Straftat des Arbeitnehmers im privaten Bereich zulässig sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Interessen des Arbeitgebers durch die private bzw. außerdienstliche Straftat ernsthaft berührt sind. Das wiederum ist in der Regel nur dann der Fall, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis gegeben ist.

Maximilian Renger: Wann kann man denn von einem solchen Bezug sprechen?

Fachanwalt Bredereck: Dieser Bezug kann auf ganz verschiedene Art und Weise hergestellt werden. Ein aktuell immer bedeutsamer werdendes Beispiel ist das Angeben des Arbeitgebers auf dem Facebook-Profil. Postet der Arbeitnehmer dann in einer unbedachten Minute etwas, das z.B. den Straftatbestand der Beleidigung oder Volksverhetzung erfüllt, kann das eine Kündigung rechtfertigen. Den Bezug zum Arbeitsverhältnis hat man dann eben allein schon dadurch hergestellt, dass man den Arbeitgeber auf Facebook angegeben hat.

Maximilian Renger: Wie sieht es denn außerhalb des Internets aus? Wann kann da ein solcher Bezug entstehen?

Fachanwalt Bredereck: Ein aktuelles Beispiel kommt vom Bundesarbeitsgericht, das im Falle des privaten Drogenkonsums eines Berufskraftfahrers die fristlose Kündigung für wirksam erachtet hat. Das Gericht hat dabei gesagt, dass sich aus der Tätigkeit als Lkw-Fahrer im Straßenverkehr die Verpflichtung des Arbeitnehmers ergebe, seine Fahrtüchtigkeit nicht zu gefährden. Eine tatsächliche konkrete Beeinträchtigung derselben durch den Drogenkonsum in der Freizeit sei gar nicht erforderlich, um die fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Problematisch wird es also vor allem in Berufen, deren Ausübung potentiell Dritte gefährden kann, oder aber wenn durch Straftaten das Ansehen bzw. die insofern berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Maximilian Renger: Alles klar, danke für die Klärung.

30.1.2017

So können wir Ihnen helfen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber, erstreiten Abfindungen und vertreten sie auch in anschließenden Strafverfahren. Gerade wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es besonders wichtig, dass der Anwalt sowohl die arbeitsrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente des Geschehens hinreichend beachtet und sorgfältig gegeneinander abwägt. Strafrechtlich ist es oft am besten, nichts zu sagen. Arbeitsrechtlich wiederum ist dies unmöglich, wenn man in nicht die Kündigungsschutzklage verlieren will.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ein geeignetes Vorgehen im Hinblick auf das drohende Strafverfahren.

Alles zum Thema Kündigung und Abfindung für Arbeitnehmer: www.kuendigungen-anwalt.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de