Windwärts Energie GmbH – Nächste Insolvenz eines grünen Investments

Private Windenergieerzeugung vor dem Aus? – Jetzt auch Windwärts Energie GmbH aus Hannover pleite

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Rechtsanwältin Helena Winker, Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin

Nach Windreich GmbH und Prokon folgt nun das niedersächsische Unternehmen Windwärts. Der Branche scheint mehr und mehr die Luft auszugehen. Nun stellt sich auch für die Windwärts Anleger die Frage: bedeutet dies den Totalverlust und wer ersetzt mir diesen Schaden?

Die private Erzeugung von Windenergie schien über Jahre eine lohnenswerte Anlageform darzustellen. Die bekannteste Firma für Windenergieerzeugung war hier wohl über Jahre hinaus die Firma Prokon aus Itzehoe. Diese befindet sich mittlerweile im Insolvenzverfahren, da sie ihren Anlegern versprochene Zinszahlungen und Rückzahlungen nicht leisten konnte.

Erneuerbare Energie mit Nachhaltigkeit, Investments als Bürgerprojekt

Ähnlich geht es nun der Firma Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Die Windwärts wird durch ihren Geschäftsführer Lothar Schulze vertreten. Nunmehr wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter Volker Römermann bestellt. Diese hatte zwar nicht wie die Prokon, im großen Stile Gelder eingesammelt und investiert, sondern ist eher als lokaler Kleinanbieter anzusehen. Es wird jedoch durch die verschiedenen Pleiten von Windenergieanbietern, die bereits im letzten Jahr mit der Windreich AG begonnen hatten, eine gefährliche Tendenz am Markt deutlich. Die zahlreichen Investitionen in privat erzeugte Windenergie, die in der Vergangenheit noch als probates Mittel zum schnellen Geldverdienen angeboten wurden, zeigen sich nun als mögliches „Massengrab für Geldanlagen“.

Welche Rettungsmöglichkeiten bestehen?

„Von der Sanierung der Windwärts Energie GmbH darf nicht zu viel erwartet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter behauptet zwar, es liege lediglich eine Verzögerung und kein Scheitern der Projekte vor, allerdings ist hier gesunde Skepsis ratsam. Ein gut wirtschaftendes Unternehmen sollte ausreichend Rücklagen aufgebaut haben, um unternehmens- und projekttypische „Verzögerungen“ überbrücken zu können. Es gilt daher jetzt für die Anleger die verantwortlich Handelnden ausfindig zu machen und in Anspruch zu nehmen. Insbesondere ist zweifelhaft, ob die Anleger ordnungsgemäß aufgeklärt und auf ein nicht auszuschließendes Totalverlustrisiko hingewiesen wurden,“ so Rechtsanwalt Dr. Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte .

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Kapitalanlageberater oder Anlagevermittler dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Beratung des Anlegers vorzunehmen. Diese Beratung muss sowohl anlage-, als auch anlegergerecht erfolgen. Hierzu hat der Anlageberater über sämtliche Risiken aufzuklären. Insbesondere kann sich ein Anlageberater, der eine fehlerhafte Beratung vorgenommen hat, durch das alleinige Berufen auf den Verkaufsprospekt nicht von seiner Haftung freisprechen.

Windwärts wirbt auf seiner Homepage damit, Verantwortung für eine nachhaltige Energieversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu übernehmen. Die Kapitalanlagen der Windwärts sollen „wirtschaftlich rentabel“ und „ethisch sinnvoll“ sein. Die Anleger wurden mit dem Profit von nachhaltigen Kapitalanlagen, attraktiven Renditen und ökologisch sinnvollen Investitionen geködert.

Im Angebot waren selbst konzipierte und emittierte geschlossene Fonds, Genussrechte und Private Placements. Im Ergebnis bleibt aber auch bei diesem Unternehmen für erneuerbare Energien der Verdacht, dass hinter den vielversprechenden Anpreisungen nichts als heiße Luft stand. Den Anlegern ist daher nahezulegen, sich bereits jetzt durch fachlich erfahrene Rechtsanwälte beraten zu lassen.

Bürgerwindpark für aktiven Bürgerbeitrag zur Nachhaltigkeit – Was nun?

Zwar sind bei der Windwärts Energie GmbH lediglich 1.600 Anleger betroffen, die ca. 18,9 Mio. Euro in ihre Kapitalanlage investiert haben, aber der Traum von einer sicheren und langfristigen Kapitalanlage mit wachsenden Renditen dürfte trotz möglicher Sanierungsaussichten wohl ausgeträumt sein.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert das Sterben der Windenergieanbieter wie folgt: „Die Anbieter von Windenergie, welche den Anlegern zunächst ihr Kapital abgenommen haben, stehen bei Genussrechtsbeteiligungen in der Verpflichtung, nicht nur jährlich Zinsen zu zahlen, sondern auch irgendwann das geliehene Kapital wieder zurückzugeben. Wenn die Zinszahlungen nicht aus Gewinnen der Firmen gedeckt sind, was meist in den ersten Jahren der Fall ist, da ja die Projekte erst einmal bezahlt werden müssen, geraten die Unternehmen schnell ins Hintertreffen und können die Gewinn- und Rückzahlungsversprechen nicht mehr einhalten. Wenn dies der Fall ist droht sofort die Insolvenz, da das Unternehmen zahlungsunfähig wird. Es bleibt abzuwarten, wie groß die Schäden sein werden, die den Anlegern im Falle Windwärts Energie GmbH und auch im Falle Prokon entstehen werden. Tragisch ist, dass im Prinzip ein Standbein, welches ein Konkurrenzprodukt zu den großen Energieanbietern, die selbst Windenergie herstellen, darstellen sollte, jetzt wegbricht. Es wird abzuwarten sein, ob hier erneut Anbieter aus dem Boden schießen oder ob sich der Markt quasi selbst bereinigt und nur noch die großen Energieerzeuger übrig bleiben.“

V.i.S.d.P.:

Helena Winker
Rechtsanwältin

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